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Neue Weisungen der BA im SGB II und SGB I

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1.Neue Weisungen der BA im SGB II und SGB I

Ich möchte auf verschiedene neue Weisungen der BA hinweisen. Im SGB II zu §§ § 7 / Berechtigte, § 6 / Außendienste; § 8 / Erwerbsfähigkeit und zum § 52 / Automatisierter Datenabgleich.

Die Weisungen gint es hier: https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/

Besonders wichtig ist mir, auf die neue Weisung zur Beratungspflicht nach § 14 SGB I hinzuweisen. Alle LeserInnen meines NL möchte ich bitten, sich diese in Ruhe anzuschauen und die Weisung mit der Realität zu vergleichen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-i-14_ba015850.pdf

Für das SGB II gilt über den § 14 Abs. 2 SGB II eine weit über die Beratung nach § 14 SGB I hinausgehende Beratungspflicht. Diese hat sich nach § 14 Abs. 2 S. 3 SGB II am „Empfängerhorizont“ zu orientieren.

Aber bitte auch die sonstigen SGB I Weisungen mal anschauen.

2.Sozialrecht Justament zur Vorläufigen Leistungsbewilligungen im SGB II von 1/2020

Der Kollege Bernd Eckardt setzt sich in seinem neuesten Sozialrecht Justament mit der vorläufige Leistungsbewilligungen im SGB II und der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgericht sowie der hiervon abweichenden Verwaltungspraxis der Jobcenter auseinander.

Das lohnt sich zu lesen: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/1-2020_Sozialrecht_Justament.pdf

3.DPWV - Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration: Soziale Rechte für Flüchtlinge

Diese Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration: Soziale Rechte für Flüchtlinge, ist in der 3. aktualisierten Auflage / 2020 erschienen.

Diese gibt es hier zum Download:
https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/arbeitshilfe-zum-thema-flucht-und-migration-soziale-rechte-fuer-fluechtlinge-3-aktualisierte-auflag/

4. Urteil: Kosten einer Schädlingsbekämpfung in der Wohnung sind Kosten der Unterkunft

Kosten für die Schädlingsbekämpfung in einer Wohnung stellen Kosten der Unterkunft dar. Zu diesen Kosten gehören nicht nur der laufende Mietzins, die laufenden kalten Mietnebenkosten und die Heizkosten, sondern auch Kosten für Schönheitsreparaturen, die die im Regelbedarf enthaltenen Kosten für kleinere Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen einer Wohnung überschreiten. Dies muss erst recht für die Kosten von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in einer Wohnung gelten, die von dem Mieter zu tragen sind. Letztlich geht es bei der Übernahme dieser Kosten um die Sicherung eines menschenwürdigen Wohnens (SG Reutlingen v. 27.11.2019 - S 4 AS 2464/19 ER).

Entscheidung: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=30260

Menschen in Armutsquartieren werden öfters mit Ungeziefer zu tun haben, daher ist dies ein richtungsweisendes Urteil, auf das man sich beziehen kann.

5. Landrecht im Landkreis Rotenburg (Wümme): Sozialamt ignoriert BSG Rechtsprechung zu Schulbüchern

Trotz eindeutiger Rechtsprechung des BSGs wird die Übernahme von Schulbüchern vom Sozialsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) abgelehnt (BSG v. 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). Kurz nach dem Schulbuchurteil des BSG wurde der Übernahmeantrag abgelehnt, gegen die Ablehnung wurde von der vertretenden RAin natürlich Widerspruch eingelegt und klargestellt, dass es sich vorliegend um Schulbücher handelt und nicht Schulmaterialien und sonstige Anschaffungen. Der Widerspruch wurde ignoriert und mittlerweile musste Untätigkeitsklage gegen den Landkreis Rotenburg eingelegt werden. Das ist zu verurteilendes Rotenburger Landrecht.

Den tollen Ablehnungsbescheid gibt es hier zu bewundern: https://t1p.de/u5tg

So krass rechtwidriges Handeln muss mal an die Öffentlichkeit gezerrt werden.

6. Umsetzung der Begrenzung von Sanktionen in den Optionskommunen? - Bitte um Rückmeldungen!

Bei mir kommt die Info an, dass manche Optionskommunen / kommunale Jobcenter so ihre Schwierigkeiten damit haben, das Urteil des BVerfG und die daraus resultierende Weisung der BA/BMAS zur Begrenzung der Sanktionen nach § 31a und § 32 SGB II (Pflicht- und Meldeverstöße) umzusetzen. Es wird behauptet, dass die Weisungen der BA für Optionskommunen nicht gelten würden und sie deshalb der Meinung sind, dass sie weiterhin mehr als 30% sanktionieren dürfen. Dies vor allem im Fall von Kumulation mit § 32-Sanktionen.
Daher hier die Anfrage an alle NL - LeserInnen, was für Erfahrungen gibt es hier mit Sanktionen und der Kumulation von Sanktionen?

Wenn ihr solche Erfahrungen habt, schreibt mir diese bitte und schickt mir Bescheide dazu. Wenn es dazu aktuelle Urteile und Beschlüsse von den SGs gibt, auch wenn diese schon 30 % - Sanktionen angreifen, bitte übersenden!

7. Tacheles sucht Mitstreiter*innen in der Beratung

Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden

Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:

- 16./17. März 2020 in Saarbrücken (1 Platz noch frei)
- 18./19. März 2020 in Leipzig
- 23./24. März 2020 in Berlin
- 25./26. März 2020 in Hamburg
- 30./31. März 2020 in Stuttgart
- 04./05. Mai 2020 in Hamburg
- 27./28. April 2020 in Wuppertal
- 18./19. Mai 2020 in Dresden
- 08./09. Juni 2020 in Frankfurt

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Info: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2020

Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:

- 25. - 29. Mai 2020 in Wuppertal
- 14. - 18. Sept. 2020 in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.

Sie findet statt

- 20./21. April 2020 in Frankfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:

+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 16. Juni 2020 in Berlin

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr.

Weitere Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

- 20. Mai 2020 in Leipzig
- 02. Juni 2020 in Wuppertal
- 15. Juni 2020 in Berlin

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 10. März 2020 in Berlin

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 20. Feb. 2020 in Erfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- 13. März 2020 in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

- 03./04.02.2020 in Berlin
- 09./10.03.2020 in Wuppertal
- 11./12.03.2020 in Stuttgart
- 06./07.05.2020 in Hamburg
- 22./23.06.2020 in München

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- 05.02.2020 in Berlin
- 30.03.2020 in Wuppertal

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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