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Der Paritätische Armutsbericht 2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Der Paritätische Armutsbericht 2019

30 Jahre nach Mauerfall ist Deutschland ein regional und sozial tief zerklüftetes Land, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Trotz eines erfreulichen Rückgangs der bundesweiten Armutsquote auf 15,5 Prozent (2018) zeichnen sich besorgniserregende Entwicklungen und neue Problemregionen insbesondere in Westdeutschland ab. Der Verband spricht von einer Vierteilung Deutschlands und fordert einen Masterplan zur Armutsbeseitigung. „Die Kluft zwischen Wohlstandsregionen auf der einen und Armutsregionen auf der anderen Seite wächst stetig und deutlich und der Graben verläuft längst nicht mehr nur zwischen Ost und West“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Bei genauerer Betrachtung zeige sich Deutschland bei der Armut inzwischen viergeteilt. Dem wohlhabenden Süden (Bayern und Baden-Württemberg mit einer Armutsquote von zusammen 11,8 Prozent), stehen NRW mit einer Armutsquote von 18,1 Prozent und der Osten (17,5 %) gegenüber. Dazwischen liegen die weiteren Regionen Westdeutschlands mit einer Armutsquote von zusammen 15,9 Prozent. „Der Armutsbericht zeigt, dass auch der Westen Deutschlands tief gespalten und weit entfernt ist von Einheitlichkeit oder gleichwertigen Lebensbedingungen“, so Schneider.

Der Bericht zeigt sehr deutlich, wie sich die Umverteilung die mit der Agenda 2010
eingeleitet wurde in diesem Land und für die Menschen auswirkt.

Der Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen gibt es hier www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht

Dazu ergänzend, auch um letzten Newsletter, ein Beitrag von Stefan Sell mit einer Menge von Links zu diversen Beiträgen und Studien zur Altersarmut: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/12/08/zur-nicht-inanspruchnahme-der-grundsicherung-im-alter

Stefan Sell auch nochmal zum Armutsbericht: Der Armutsbericht 2019, eine grobschlächtige Vierteilung des Landes und eine klaffende offene Wunde, die größer wird: Altersarmut, den Beitrag dazu hier: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/12/12/armutsbericht-2019-und-die-altersarmut/

2. Studie zu Energiearmut / Steigerung des Strompreises um 5,5 % ab 2020

Laut einer Studie der Verbraucherzentralen sind besonders Haushalte mit niedrigen Einkommen von Energiearmut und Stromabstellungen betroffen.

4,8 Millionen Haushalten wurde im Jahr 2017 eine Stromsperre angedroht, mehr als 340.000 von ihnen wurde am Ende tatsächlich der Strom abgestellt. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten Studie des Projekts "Marktwächter Energie" des Verbraucherzentrale Bundesverbands hervor.

Die Studie untersuchte Ursachen, Herausforderungen und Folgen von Energiearmut. Demnach sind häufig Haushalte mit geringem Einkommen benachteiligt, weil ihnen das Geld zur Anschaffung von energieeffizienten Geräten fehlt und sie damit höhere Stromkosten verursachen. (...)

Die Verbraucherschützer stellten außerdem fest, dass die Verhältnismäßigkeit von Stromsperren von den Versorgern nicht immer ausreichend geprüft werde. So seien selbst Haushalte mit Kleinkindern, Pflegebedürftigen oder chronisch Kranken betroffen.

Quelle: https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/strom-wird-hunderttausenden-verbrauchern-abgestellt-studie-a-1298984.html

Steigerung des Strompreises um 5,5 % ab 2020
Fast 400 Energielieferanten wollen ihre Strompreise in 2020 um etwa 5,5 Prozent erhöhen, wie das Verbraucherportal Verivox mitteilte. Somit steigt der Strompreis auf 30,94 Cent pro Kilowattstunde. Für Hartz IV Beziehende ist das eine Katastrophe, da der Strom aus dem kargen ALG II Regelsatz beglichen werden muss.

Hier wird intensiv politisch und juristisch die Diskussion zu führen sein, ob nicht der Regelbedarf in allen Systemen wie SGB II/SGB XII/AsylbLG um einen Energiezuschlag nachzubessern ist. Denn das BVerfG hat dies in seinem Urteil von 2014 eingefordert.
Dazu zwei Hintergrundartikel: https://www.welt.de/wirtschaft/article203646250/Strompreise-2020-steigen-im-Schnitt-um-5-5-Prozent.html und https://strom-report.de/strompreise/strompreiserhoehung/

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Neue Wohnraumhilfe gGmbH Darmstadt sucht Verstärkung! (TZ/VZ)

Die Neue Wohnraumhilfe gGmbH Darmstadt bietet Wohnraum für Wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, die sozialarbeiterische Begleitung von Mietverhältnissen sowie die sozialpädagogische Unterstützung bei Mietschulden, Mietstreitigkeiten und in sozialen Notlagen. Zudem bieten wir migrationsspezifische Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften Darmstadts an.

Nähere Informationen unter: http://www.neue-wohnraumhilfe.de/

Wir freuen uns auf Ihr Portfolio!

3. Neue Arbeitshilfe zum: Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Die Arbeitshilfe informiert über die Neuregelungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Schwerpunkt ist die Neuregelung der Kindergeldberechtigung und der Kindergeld-Leistungsausschlüsse von UnionsbürgerInnen.

Die Arbeitshilfe von Jonny Bruhn-Tripp und Gisela Tripp gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Jonny_Bruhn-Tripp_Arbeitshilf_illegale_Beschaeftigung_10.2019.pdf

4.Berliner Flüchtlingsrat: zum Sanktionsurteil des BVerfG und der Frage ob Kürzungen nach § 1a AsylbLG ebenfalls verfassungswidrig sind

Der Berliner Flüchtlingsrat stellt nach dem Urteil des BVerfG vom 05. November zur Verfassungswidrigkeit von Hartz-IV-Sanktionen die Frage, ob Sanktionen durch den Entzug oder Kürzungen des ohnehin schon kleingerechneten gesetzlich festgelegten menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 und 20 Grundgesetz (welches das BVerfG in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 bestätigt hat, und das nach dem BVerfG-Urteil zum AsylbLG vom 18. Juli 2012 Deutschen und Ausländern gleichermaßen zusteht) im Bereich des AsylbLG überhaupt noch in Frage kommen.

Mehr dazu hier: https://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/newsletter_fr_berlin_dez2019.pdf

5.Handreichung "Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige der EWR und der Schweiz"

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege beraten Unionsbürgerinnen und -bürger vor allem in prekären Lebenslagen in bundesweit über 1.000 Migrationsberatungsstellen, Projekten, Einrichtungen und anderen Fachdiensten. Der Bereich Krankenversicherung ist einer der häufigsten Beratungsinhalte. Wichtig ist deshalb, die Beraterinnen und Berater dabei zu unterstützen, Unionsbürgerinnen und -bürger gezielt zu helfen, zum Beispiel wenn Lücken in der Gesundheitsversorgung bestehen. Die Gründe dafür sind oftmals fehlende Kenntnisse der komplexen Materie und Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung.

Die Publikation, verfasst durch die Sozialrechtexpertin Prof. Dr. Dorothee Frings, bietet übersichtliche Informationen, praktische Tipps und Beispiele, die in der Beratungsarbeit hilfreich sein können. Thematisiert wird die Europäische Krankenversicherungskarte, die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, den Themenkomplex Beitragsrückstände und die Notfallhilfe nach Sozialgesetzbuch XII für Personen ohne Versicherungsschutz.

Die Handreichung gibt es hier: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Veroeffentlichungen/Publikationen/EU_GS_BAGFW_Bro_ZugangGesundHS.pdf

6. Newsletter Einträge

Ich werde immer wieder gebeten, KollegInnen in den Newsletter einzutragen. Dazu einfach mal die Info, das könnt Ihr auch selbst. Hier sind die Links zu Ein- und aus Austragen:
https://harald-thome.de/newsletter/

Bitte macht das selbst, ich muss ja nicht wirklich für eine Eintragung angemailt werden….

Ankündigung: Ab nächsten Jahr wird es ein neues Newslettersystem geben, dann werden hoffentlich deutlich weniger Newsletter im Spamordner landen und das Ein- und Austragen wird komfortabler funktionieren.

7. KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen

Dann werden von uns die bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) veröffentlicht. Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind und wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten.

Die Datenbank ist hier: http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

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Hier könnte Ihre Anzeige stehen .....

In meinem Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Sie suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job .....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

Die Preise für eine

kleine Anzeige bis 500 Zeichen kostet 150 €
große Anzeige bis 1.000 Zeichen 300 €,
jeweils zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:

- 20./21. Jan 2020 in Berlin
- 27./28. Jan. 2020 in München
- 17./18. Feb. 2020 in Dresden
- 24./25. Feb. 2020 in Zwickau
- 26./27. Feb. 2020 in Frankfurt
- 02./03. März 2020 in Wuppertal
- 16./17. März 2020 in Saarbrücken
- 18./19. März 2020 in Leipzig
- 25./26. März 2020 in Hamburg
- 30./31. März 2020 in Stuttgart
- 15./16. Juni 2020 in Schwerin

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Info: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2020

Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:

- 25. - 29. Mai 2020 in Wuppertal
- 14. - 18. Sept. 2020 in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 29./30. Jan. 2020 in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:

+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 03. Februar 2020 in Hamburg
- 02. April 2020 in Wuppertal

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr.

Weitere Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

- 04. Feb. 2020 in Hamburg
- 15. Mai 2020 in Wuppertal

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 10. März 2020 in Berlin

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 22. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- 13. März 2020 in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

- 03./04.02.2020 in Berlin
- 09./10.03.2020 in Wuppertal
- 11./12.03.2020 in Stuttgart
- 06./07.05.2020 in Hamburg
- 22./23.06.2020 in München

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- 05.02.2020 in Berlin
- 30.03.2020 in Wuppertal

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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