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Bewertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den SGB II – Sanktionen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1.Bewertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den SGB II – Sanktionen

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass BA Chef Scheele nun öffentlich kundgetan hat, dass nun auch keine schärferen Sanktionen gegen U-25’er verhängt werden sollen. Die Menschenwürde soll damit dann also nicht mehr altersabhängig sein. Derzeit gibt es aber keine bekannte Weisung dazu, nur die Verfügung des allgemeinen Sanktionsstopps und die Stellungnahmen des Herrn Scheele, so zB hier: www.tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitsagentur-fordert-hilfen-fuer-kinder-jobcenter-setzen-hartz-sanktionen-auch-gegen-juengere-aus/25227194.html  Dann gibt es eine hervorragende Analyse zu Sanktionen von Isabel Erdem in der Jungen Welt: www.jungewelt.de/artikel/366864.sozialstaat-die-w%C3%BCrde-des-menschen-ist-antastbar.html und einen sehr guten Kommentar von Joachim Rock DPWV mit der Richtung das „Strafregime beenden“ den gibt es hier: www.jungewelt.de/artikel/366847.strafregime-beenden.html

Dann möchte ich noch auf die Kolumne des Herrn Heribert Prantl, der das Urteil für „Sozial schwach“ hält und dann am Ende folgendermaßen zusammenfasst: „Die Armen in Deutschland werden gern als „sozial schwach“ bezeichnet. Das ist eine Beleidigung. Sozial schwach sind diejenigen, die den Armen aus der Armut helfen könnten, es aber nicht tun.“
Diese gibt es hier zu lesen: https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-urteil-prantl-meinung-1.4673395

Dann möchte ich noch auf den neuen Tacheles YouTube Infokanal verweisen, in dem wir auch das Urteil mit einem ersten Beitrag bewerten und wo es alsbald einen zweiten Teil geben wird. Hier der Link: https://www.youtube.com/channel/UCmtFSpKfF1ZyrbciG_FZMqA

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Seminar: Abrechnen im Sozialrecht nach RVG

In Kooperation führt Rechtsanwalt Till Koch führt die Fortbildung "Abrechnen im Sozialrecht nach RVG" durch. Neben der eigentlichen Mandantenvertretung ist die Abrechnung nach RVG ein eigenes Fach- und häufig leider auch Kampfgebiet, weswegen eine intensive Diskussion und Schulung in dem Bereich von zentraler Bedeutung ist.

Die Schulung richtet sich an RAe und findet am 13. Dezember 2019 in Wuppertal statt.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare-anderer/

2.Veranstaltung: Nach dem Urteil aus Karlsruhe zu den Sanktionen-Was traut sich Hamburg gegen Hartz IV?! am 2. Dezember in Hamburg

Ich möchte für den 2. Dez. auf eine größere Veranstaltung in Hamburg von der AG Soziales der Sozialpolitischen Opposition Hamburg, Hamburger Netzwerk SGB II Menschen und anderen hinweisen.

Ich werde dabei im 1. Teil das Urteil des BVerfG zu den Sanktionen im SGB II und die politischen Reaktionen darauf vorstellen und aus meiner Sicht bewerten.
Im zweiten Teil geht es um die Forderungen der Kampagne „Hamburg traut sich was!“, wie diese gesehen werden und umsetzbar sind. Die Veranstaltung bietet allen sozialpolitisch Interessierten, Initiativen, Erwerbslosengruppen, Verbänden, Parteien eine Gelegenheit zur Diskussion über die Perspektiven, welche Schritte zur Überwindung von Hartz IV schon heute unternommen werden können und welche Bedeutung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dabei hat.

Die Kampagne „Hamburg traut sich was!“ versucht, die rot-grüne Regierung in Hamburg dazu zu bewegen, deutliche Verbesserungen für Menschen, die auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, auf kommunaler Ebene einzuführen.

Die VA findet statt: am Montag, den 2. Dezember, von 19 bis 21 Uhr im centro sociale, Sternstraße 2, Hamburg

Web: centrosociale.de/2019-12-02/veranstaltung-nach-dem-urteil-aus-karlsruhe-zu-den-sanktionen-was-traut-sich-hamburg-gege

3.Schulcomputer

Ich möchte das Thema nochmal deutlich aufgreifen: In den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche sind lediglich Cent-Beträge für Schule und Bildung enthalten, das Schulbedarfspaket wurde auf 150 € angehoben (auch nicht freiwillig, sondern auf Grund des Drucks des BVerfG in seinem Urteil von 2014). BA – Chef Herr Scheele positioniert sich deutlich gegen höhere Kinderregelleistungen "Ich bin nicht sicher, ob höhere Regelsätze immer eins zu eins bei den Kindern ankommen würden" so BA Chef Scheele im Tagesspiegel vom 14.11.2019. Die Leistungen, die im Schulbedarfspaket enthalten sind, sind begrenzt auf: Gegenstände zur persönlichen Ausstattung für die Schule (BT-Drs. 17/3404, S. 105). Auf alle Gegenstände die darin nicht enthalten sind besteht daher ein zusätzlicher Anspruch, das sind Schulbücher, Arbeitshefte und Zuzahlungen zu Schulbüchern (BSG v. 08.05.2019-B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R), aber auch Computerbedarfe.

Daher möchte ich auf eine Reihe dahingehender Entscheidungen verweisen, zuletzt das SG Kiel welches ein Notebook für 379 € für den Schulbesuch in der 9. Klasse (SG Kiel S 38 AS 348/18 vom 25. Oktober 2019) als angemessen ansieht, und jetzt auch das SG Mainz, welches einen gebrauchten PC bis zu 150 € bei Besuch der Berufsfachschule I für Informationsverarbeitung und Mediengestaltung als nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu erbringenden Bedarf ansieht (SG Mainz, Beschluss v. 07.10.2019 - S 14 AS 582/19 ER). Hier das Urteil von Kiel: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Kiel_S_38_AS_34818_-_25.10.2019_zu_Notebook.pdf

Hier würde ich dazu auffordern wollen, grade nach der unverschämten Stellungnahme von Herrn Scheele, diese Bedarfe zu beantragen. Denn der Zugang zum Internet in Form eines Computers ist von zentraler Bedeutung für die schulische und gesellschaftliche Teilhabe und Lebensführung in diesem Land.

4.Gemeinsame Position: Inhaftierung darf nicht zum Verlust der Wohnung führen

Caritas und Diakonie und ihre Fachverbände der Straffälligenhilfe setzen sich für eine Sicherung der Wohnkosten für Inhaftierte ein: Zu häufig stehen die Betroffenen bei Entlassung buchstäblich auf der Straße, weil ihre Miete selbst bei kurzer Haftzeit nicht übernommen wurde. Oft wird geltendes Recht nur ungenügend umgesetzt.

Das Papier soll dabei helfen, indem es die Rechtslage darstellt, problematische Punkte aus der Praxis benennt und Lösungsansätze benennt. Zum Beispiel zeigte sich, dass ein Teil des Problems ist, dass nicht selten Anträge auf Übernahme der Wohnkosten gar nicht gestellt werden. Hier sehen wir die JVA in der Pflicht, bei Neuzugängen darauf zu achten, dass die Frage, was passiert mit der Wohnung während der Haft und kann der Betroffene nach der Haft in die Wohnung zurück, geklärt ist. Dies muss vor Ort mit den Beteiligten Akteuren besprochen werden. Ein weiteres Problem war, dass manche Sozialämter die Bewilligungsmöglichkeiten fast schon systematisch nicht ausschöpfen. Hier müsste man das Gespräch mit den betreffenden Sozialämtern gesucht werden.

Mehr hierzu hier in der aktuellen PM des DCV zur gemeinsamen Stellungnahme unter: https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/stellungnahmen/10-17-2019-inhaftierung-darf-nicht-zum-verlust-der-wohnung-fuehren, hier die Stellungnahme: https://tinyurl.com/szjy4uz

5. LSG Berlin Brandenburg B und Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu dauerhaften "Überbrückungsleistungen" für UnionsbürgerInnen ohne Aufenthaltsrecht

Das Rundschreiben von SenIAS Berlin zu Sozialleistungen für UnionsbürgerInnen mit Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitsuche, nur wegen der Kinder oder ohne Aufenthaltsrecht
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2017_04-613035.php#p2019-11-12_1_16_1
wurde unter Punkt 7a abgeändert
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/aktuelles/
und setzt nunmehr die Rspr. des 15. Senats des LSG BB
https://www.asyl.net/rsdb/m27658/
zum Anspruch auf dauerhafte - gekürzte - "Überbrückungsleistungen" für vom SGB II ausgeschlossene UnionsbürgerInnen um:

7.a Überbrückungsleistungen (§ 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII) und besondere Härte (§ 23 Abs. 3 Satz 6, 1. und 2. Halbsatz SGB XII)

Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern – auch ohne objektiv bestehendes materielles Aufenthaltsrecht – sind so lange Überbrückungsleistungen gem. § 23 Abs. 3 Satz 6, 2. Halbsatz SGB XII zu gewähren, wie die Ausländerbehörde gegen sie keine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung erlassen hat, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2019 – L 15 SO 181/18 ).

Ihnen sind – diesem Urteil folgend – Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wenigstens in dem in § 23 Abs. 3 Satz 5 SGB XII benannten Umfang über einen Monat hinaus zu gewähren. (...)

Mehr zum LSG Urteil: https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Sozialleistungen/UEberbrueckungsleistungen.pdf

Dazu passend die Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Ausschluss von Unionsbürger*innen: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/rechtsorechung_Unionsbuerger.pdf Stand: Okt. 19

6.Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Aufhebungsvertrag

Das BAG hat in einem Urteil vom 7. Feb. 20219 entschieden, dass ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag unwirksam ist, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns bzw. unter einer psychischen Drucksituation zustande gekommen ist.
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&pm_nummer=0006/19
Siehe dazu auch: https://www.hensche.de/fairnessgebot-bei-verhandlungen-ueber-aufhebungsvertraege-bag-6azr75-18-11.02.2019-12.19.html

Dazu auch Rechtsinformationsdienst der Caritas: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/R-ID_4-19_BAG_Aufhebungsvertrag.pdf

Dies Urteil das BAG ist insofern wichtig, weil viele prekär Beschäftige Menschen immer wieder Aufhebungsverträge unterschreiben und sie deswegen im SGB II und SGB III Sanktionen und Sperrzeiten erhalten oder sogar Kostenersatzforderungen wegen vorsätzlich herbeigeführter Hilfebedürftigkeit nach § 34 SGB II und hier ein Ansatzpunkt besteht durch Anfechtung des Vertrages diese Nachteile nicht mehr zu erleiden.

7.Zur Eilentscheidung des BVerfG zum Persönlichen Budget

Dann möchte ich noch auf eine Rechtsinfo der Caritas hinweisen, in der es um eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz in einem sozialhilferechtlichen Eilverfahren geht.

Hier gehts um zur Rechtsinfo: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/R-ID_4-19_BVerfG_zum_Persoenl.Budget.pdf
und hier zum Beschluss des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/03/rk20190314_1bvr016919.html

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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- 18./19. Dez. 2019 in Erfurt (1 Platz noch frei)
- 13./14. Jan. 2020 in Wuppertal
- 20./21. Jan. 2020 in Berlin
- 22./23. Jan. 2020 in Hamburg
- 27./28. Jan. 2020 in München
- 10./11. Feb. 2020 in Stuttgart
- 17./18. Feb. 2020 in Dresden
- 24./25. Feb. 2020 in Zwickau
- 26./27. Feb. 2020 in Frankfurt
- 16./17. März 2020 in Saarbrücken
- 18./19. März 2020 in Leipzig

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2020

Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:

- 25. - 29. Mai 2020 in Wuppertal
- 14. - 18. Sept. 2020 in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 29./30. Jan. 2020 in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:

+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 10. Jan. 2020 in Wuppertal
- 20. März 2020 in Leipzig

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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11. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr.
Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

- 07. Feb. 2020 in Wuppertal
- 19. Febr. 2020 in Erfurt
- 01. April 2020 in Stuttgart

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

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12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 06. Dez. 2019 in Wuppertal
- 10. März 2020 in Berlin

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 22. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- 13. März 2020 in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

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15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die Fortbildungen finden statt:

- am 03./04.02.2020 in Berlin
- am 09./10.03.2020 in Wuppertal
- am 11./12.03.2020 in Stuttgart
- am 06./07.05.2020 in Hamburg
- am 22./23.06.2020 in München

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- am 05.02.2020 in Berlin
- am 30.03.2020 in Wuppertal

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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