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Bundesverfassungsgericht kündigt für den 5. Nov. Urteil zu den Hartz IV – Sanktionen an

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Bundesverfassungsgericht kündigt für den 5. Nov. Urteil zu den Hartz IV – Sanktionen an

Das BVerfG hat jetzt für den 5. Nov. 2019 die Urteilsverkündung angekündigt. Es geht dabei um die Frage, ob SGB II-Sanktionen gegen das Menschenwürdeprinzip und somit das Grundgesetz verstoßen oder nicht. Eigentlich dürfte es nur zu einer Entscheidung kommen, dass nämlich "das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind", so das BVerfG selbst mit Urteil vom 09. Feb. 2010 - 1 BvL 1/09.

Der Verein Tacheles war als vom BVerfG bestimmter sachverständiger Dritter in dem Verfahren beteiligt und hat sich vehement gegen die Sanktionen ausgesprochen und dazu zum Beginn des Verfahrens eine fast 80 seitige Stellungnahme abgegeben, diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017_lz2.pdf

In Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung am 15. Jan. 2019 hatte Tacheles eine Online-Befragung zu den Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II vorgelegt. An dieser hatten über 21.000 Personen teilgenommen. Diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/ zum nach lesen.

Am 5. Nov. wird das BVerfG nun sein Urteil verkünden und es ist zu erwarten, dass es zumindest in Teilen das bisherige Sanktionsrecht kassieren wird.

Danach beginnt die intensive Debatte über die weitere Ausgestaltung der Existenzsicherung in Deutschland.

Terminankündigung BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html

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Seminar: Abrechnen im Sozialrecht nach RVG

In Kooperation führt Rechtsanwalt Till Koch führt die Fortbildung "Abrechnen im Sozialrecht nach RVG" durch. Neben der eigentlichen Mandantenvertretung ist die Abrechnung nach RVG ein eigenes Fach- und häufig leider auch Kampfgebiet, weswegen eine intensive Diskussion und Schulung in dem Bereich von zentraler Bedeutung ist.

Die Schulung richtet sich an RAe und findet am 13. Dezember 2019 in Wuppertal statt.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare-anderer/

2. Regelungslage zu den Schulbüchern nun in der Wissensdatenbank

Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II - BezieherInnen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird.

Schreiben der BA vom 18. September: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Mitteilungen_zu_Schulbuechern_v._18._Sept._2019.pdf

Den Anspruch hat die BA wie angekündigt nun in die „Wissensdatenbank“ eingepflegt und dort verfügt, dass die "die Kosten für Schulbücher ... getragen" werden müssen. Das gilt für den Kauf von Schulbüchern und Arbeitsheften, sowie auch kostenpflichtige Ausleihe.

Hier der Eintrag https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/21-algii-mehrbedarfe#1478888561107

3. Hinweis zu Schulbüchern in NRW

In NRW sind nach § 96 Abs. 3 SchulG NRW iVm VO zu 96 Abs. 6 SchulG Eigenanteile in Höhe von 24 € zu erbringen. Diese 24 € sind für SGB II Beziehende ein erheblicher Betrag. Das Jobcenter ist nach § 13 SGB I aufklärungspflichtig und hat nach § 4 Abs. 2 S. 4 SGB II die Pflicht darauf hinzuwirken, dass die Berechtigten ihre Leistungen erhalten.

Es kann daher örtlich von den Jobcentern in NRW gefordert werden, dass diese 24 € ohne weitere Prüfung und Bedarfsermittlung von Amts wegen an alle betreffenden Schülerinnen und Schüler zur Auszahlung gebracht werden.

Den Leistungsberechtigten wird dadurch eine individuelle Beantragung erspart und den Jobcentern in NRW ein erheblicher bürokratischer Aufwand.

Aufgrund der eindeutigen Rechtslage bedarf es keiner Einzelfallprüfung. Es ist amtsbekannt, dass für jedes schulpflichtige Kind Eigenanteile zu den Schulbüchern in Höhe von 24 € anfallen. Dies bedeutet gleichsam, dass für jedes schulpflichtige Kind in einer Bedarfsgemeinschaft Kosten in entsprechender Höhe zu übernehmen sind. Die Anspruchshöhe ist somit ohne weitere behördliche Sachverhaltsermittlung bekannt. Schließlich müssen die Zuzahlungen zu den Schulbüchern auch nicht gesondert im Sinne des § 37 Abs. 1 S. 2 SGB II beantragt werden, sondern sind von dem Antrag auf laufende SGB II-Leistungen umfasst (BSG v. 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R, Rn. 32 und B 14 AS 13/18 R, Rn. 32).

Dieses Verfahren möchten wir bei allen NRW Jobcentern anregen. Diese kämen damit vollumfänglich ihren Aufgaben der Hinwirkungspflicht auf Bildungs- und Teilhabebedarfe nach, ohne unnötig personelle Mittel zu binden und würden soziale Rechte im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB I weit auslegen. Hier sind die Verbände, Parteien und Betroffenenorganisationen gefragt, diese Direktauszahlung einzufordern.

4. Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs 2011 – 2020

Der Kollege Rüdiger Böker hat auf Basis des Entwurfs BT-Drs. 449/19 / Entwurf zur RBSFV 2020 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020) die Zusammensetzung der Regelbedarfe für das nächste Jahr ausgearbeitet und diese in Zeitreihe von 2011 – 2020 gestellt.

Diese gibt es hier: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Ruediger-Boeker_RB_Aufteilung_2020.pdf

4. Empfehlungen des Deutschen Vereins

Der Deutsche Verein hat Empfehlungen zu den folgenden Themen erarbeitet:

Zu § 67 SGB XII: https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2019-empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zum-verstaendnis-und-zur-ausgestaltung-der-mitwirkung-in-der-hilfe-nach-67-ff-sgb-xii-3564,1726,1000.html

Zur Rechtsvereinfachung im SGB XII:

https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2019-empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-rechtsvereinfachung-und-weiterentwicklung-des-zwoelften-buches-sozialgesetzbuch-sgb-xii-sozialhilfe-3564,1727,1000.html

und zur monetären Unterstützung von Kindern und Familien:

https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2019-empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-weiterentwicklung-des-systems-monetaerer-unterstuetzung-von-familien-und-kindern-3564,1728,1000.html

5. Infos zu Kindergeld für EU-BürgerInnen / Ausbildungsförderung für Geflüchtete

Zunächst haben EU-BürgerInnen erst nach 3 Monaten Anspruch auf Kindergeld, wenn sie sich zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.

Dazu zunächst der Sozialrechtsbrief der Caritas 4/2019 vom August 2019. Den gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SozReBrief_4_2019.pdf
Dann hat im September das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass Personen mit einem Freizügigkeitsrecht allein nach Art. 10 VO 492/2011 nicht vom Kindergeld

ausgeschlossen werden dürfen, aber die Urteilsbegründung ist noch ausstehend. Dazu eine Erklärungsmail von Claudius Voigt vom 12.09., diese gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_Mail_12.09.2019.pdf

Dazu noch vom IQ Netzwerk eine umfassende Info zur Ausbildungsförderung für Geflüchtete seit dem 1.8. bzw. 1.9.2019 Diese gibt es hier: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Ausbildungsfoerderung_IQ_2019.pdf

6. Änderungen im AsylbLG seit 1. September 2019

Zum 1. September ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ in Kraft getreten, das zum Teil weitreichende Konsequenzen für die Leistungsberechtigten hat.

Kurze Zeit zuvor, am 21. August 2019, ist bereits das Hau-ab-Gesetz II (zu Unrecht offiziell „Geordnete Rückkehr Gesetz“ genannt) in Kraft getreten, das ebenfalls essenzielle Änderungen im AsylbLG (vor allem Leistungskürzungen und Streichungen) zur Folge hatte.

Angesichts der aktuellen Gesetzgebungshysterie den Überblick zu behalten, stellt eine kaum mehr zu meisternde Herausforderung dar. Der Paritätische bereitet daher gerade eine umfassende Arbeitshilfe zu den jetzt geltenden Regelungen des AsylbLG vor. Im Folgenden zunächst eine Grobübersicht zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen, die am 1. September in Kraft getreten sind.

Diese Info gibt es hier: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/AsylbLG-UEberblick.pdf

7. Änderungen im AsylbLG seit 1. September 2019

Zum 1. September ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ in Kraft getreten, das zum Teil weitreichende Konsequenzen für die Leistungsberechtigten hat.

Kurze Zeit zuvor, am 21. August 2019, ist bereits das Hau-ab-Gesetz II (zu Unrecht offiziell „Geordnete Rückkehr Gesetz“ genannt) in Kraft getreten, das ebenfalls essenzielle Änderungen im AsylbLG (vor allem Leistungskürzungen und Streichungen) zur Folge hatte.

Hierzu gab es vom Paritätischen bereits eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Auswirkungen: https://www.derparitaetische.de/fachinfos/migration-und-flucht/2-gesetz-zurbesseren-durchsetzung-der-ausreisefrist-in-kraft-getreten/

Angesichts der aktuellen Gesetzgebungshysterie den Überblick zu behalten, stellt eine kaum mehr zu meisternde Herausforderung dar. Der Paritätische bereitet daher gerade eine umfassende Arbeitshilfe zu den jetzt geltenden Regelungen des AsylbLG vor. Im Folgenden zunächst eine Grobübersicht zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen, die am 1. September in Kraft getreten sind.

Diese Info gibt es hier: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/AsylbLG-UEberblick.pdf

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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rund 68.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen noch SGB II-Grundlagenseminare an:

- 28./29. Okt. in Berlin (noch 02 Plätze)
- 13./14. Nov. in Wuppertal
- 18./19. Nov. in Frankfurt
- 25./26. Nov. in Stuttgart (noch 1 Platz )
- 02./03. Dez. in Hamburg
- 09./10. Dez. in Berlin
- 18./19. Dez. in Erfurt
- 13./14. Jan. 2020 in Wuppertal
- 27./28. Jan. 2020 in München
- 10./11. Feb. 2020 in Stuttgart
- 17./18. Feb. 2020 in Dresden
- 24./25. Feb. 2020 in Zwickau
- 16./17. März 2020 in Saarbrücken
- 18./19. März 2020 in Leipzig

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2020

Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten: - 25. - 29. Mai 2020 in Wuppertal - 14. - 18. Sept. 2020 in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 16./17. Dez. in Frankfurt
- 29./30. Jan. 2020 in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU

+++ NEU konzeptionierte Fortbildung +++
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:

+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 30. Okt. in Stuttgart
- 10. Jan. 2020 in Wuppertal
- 20. März 2020 in Leipzig

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

11. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 06. Dez. in Wuppertal
- 10. März 2020 in Berlin

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 22. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich am

- 20. Februar 2020 in Erfurt

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- 19. Februar 2020 in Erfurt
- 13. März 2020 in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

- 05./06.11. in Leipzig

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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