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Schulbuch Kampagne geht los: Jetzt Schulbuchkosten beantragen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Schulbuch Kampagne geht los: Jetzt Schulbuchkosten beantragen!

Das Bundessozialgericht hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass ein zusätzlicher Anspruch auf Übernahme von Schulbuchkosten besteht, wenn diese nicht nach landesrechtlichen Bestimmungen übernommen werden oder es dafür keine Befreiung gibt (BSG v. 08.05.2019 - B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R). Dieser Übernahmeanspruch besteht trotz der Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1. August.

Diese Urteile sind verbindliches Recht und müssen von den Jobcentern angewendet werden. Kein Jobcenter hat hier mehr Ermessen.

In der Folge haben jetzt auch schon zwei Sozialgerichte entschieden, dass dieser Anspruch sich auch auf die Übernahme der nach landesgesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Eigenanteile oder Selbstbehalte für Schulbücher bezieht (SG Köln v. 29.05.2019 – S 40 AS 352/19; SG Düsseldorf v. 5.08.2019 – S 35 AS 3046/19 ER).

Aufgrund der viel zu geringen Regelbedarfe im SGB II, im SGB XII und beim AsylbLG möchten wir dazu aufrufen, diese Schulkosten massenhaft zu beantragen, um dadurch diesen Anspruch für alle erkennbar und spürbar durchzusetzen.

Tacheles hat dazu eine Veröffentlichung und einen Musterantrag ins Netz gestellt. Diese Unterlagen sind hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2542/

Hier sind jetzt die Basisinitiativen, Wohlfahrtsverbände und die Parteien, die sich für die ausgegrenzten und benachteiligten Menschen einsetzen, gefragt, diesen Anspruch massiv publik zu machen und durchzusetzen.

Auf geht´s!

2. Die neue "QUER" – Erwerbslosenzeitung aus Oldenburg ist raus

Mit einer Reihe spannendender Themen ist die neue Quer rausgekommen. Hier gibt es sie zum Download:

https://www.also-zentrum.de/downloadbereich.html

3. Langzeitbezieher/-innen von Hartz IV: Weniger als zwei Prozent finden Arbeit

Nur wenige Langzeitbezieher/-innen von Hartz IV schaffen die Integration in den Arbeitsmarkt. In 2018 gelang jeden Monat durchschnittlich knapp 47.000 Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern die Integration in Beschäftigung – das entspricht nur rund 1,7% aller knapp 2,78 Mio. Langzeitbezieher/-innen von Hartz IV.

Mehr dazu gibt es hier:

http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/langzeitbezieher-von-hartz-iv-weniger-als-zwei-prozent-finden-arbeit

4. Bundesrechnungshof kritisiert massiv die Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern

Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten Prüfung die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Den Prüfern wurden Daten von registrierten 4,8 Millionen Personen in den Jobcentern durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Ausnahmen bildeten Jobcenter, die eigenständig durch die Kommunen betreut werden, so dass knapp 3,4 Millionen Daten verwendet werden konnten. Insgesamt prüften sie 625 Datensätze erwerbsfähiger Leistungsberechtigten in 212 Jobcentern. Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft.

Mehr dazu auf der Seite von Inge Hannemann: https://altonabloggt.com/2019/08/18/kritik-an-den-eingliederungsvereinbarungen-in-den-jobcentern-durch-den-bundesrechnungshof/

Einschließlich der Unterrichtung des BRH: http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/BRH_EingliederungsvereinbarungJC.pdf

5. Paritätischer Gesamtverband begrüßt geplantes Angehörigen-Entlastungsgesetz

Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro selber zahlen müssen.

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier:

https://www.der-paritaetische.de/presse/angehoerigen-entlastungsgesetz-deutliche-verbesserungen-fuer-familien/

6. KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen

Dann werden von uns die bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT) veröffentlicht. Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind und wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten.

Die Datenbank ist hier: http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

7. Kommt zur bundesweiten #unteilbar-Demo am 24. August 2019 in Dresden!

Dann möchte ich wieder mal auf eine bundesweite Demo aufmerksam machen und zwar:

#UNTEILBAR SACHSEN - Für eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung

„Für ein offenes Land mit freien Menschen“ – unter diesem Banner gingen ´89 Menschen in Sachsen auf die Straße.

Diese Botschaft hat bis heute nicht an Relevanz verloren und soll in diesem Sommer auf die Straßen zurückkehren.

Wir lassen nicht zu, dass Sozialstaat, Flucht und Migration gegeneinander ausgespielt werden und ergreifen die Initiative!

Gemeinsam stellen wir uns gegen Diskriminierung, Verarmung, Rassismus, Sexismus, Entrechtung und Nationalismus!

Im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen setzen wir daher ein bundesweites Zeichen und rufen dazu auf, gemeinsam eine andere, eine offene und solidarische Gesellschaft sichtbar zu machen!

Demokratie, Menschenrechte, soziale und gesellschaftliche Teilhabe sind nichts, was einfach da ist. Sie müssen täglich erstritten und verteidigt werden. Eine Politik, die auf grenzenloses Wachstum und maximale Gewinne setzt, erzeugt massive soziale Ungleichheit und zerstört die Natur. Sie bereitet den Weg für autoritäre Lösungen und das Erstarken von völkischen

Parteien. Sie legitimiert Ausgrenzung und Abschottung mit tödlichen Folgen, nicht nur an den Außengrenzen der EU.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis #unteilbar stellt sich dem entgegen und versteht sich als Intervention und Widerstand gegen Hass, Engstirnigkeit und Marginalisierung.

https://www.unteilbar.org/dresden/

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- 30. Sept./1.Okt. in Hamburg
- 07./08. Okt. in Wuppertal (1 Platz noch)
- 28./29. Okt. in Berlin
- 04./05. Nov. in Wuppertal
- 11./12. Nov. in Saarbrücken
- 18./19. Nov. in Frankfurt
- 20./21. Nov. in Augsburg
- 25./26. Nov. in Stuttgart
- 18./19. Dez. in Erfurt

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

Ich biete dieses Jahr noch in Berlin ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am

- 23. – 27. Sept. in Berlin.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 26./27. Aug. in Erfurt (Anmeldung noch möglich)
- 09./10. Sept. in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU

+++ NEU konzeptionierte Fortbildung +++
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:

+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 30. Okt. in Stuttgart
- 16. Nov. in Wuppertal

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 16. Sept. in Frankfurt
- 06. Dez. in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 31. Okt. in Stuttgart
- 22. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

- 05./06.11. in Leipzig

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:

- 10.09. in München

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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