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Infos zum neuen Kinderzuschlag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1.Infos zum neuen Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag (Kiz) hätte vielleicht den Preis für die unbekannteste und am wenigstens genutzte Sozialleistung verdient: Mindestens 3 von 4 anspruchsberechtigten Kindern bzw. deren Familien gehen leer aus; vielleicht auch sogar 4 von 5 oder noch mehr, je nachdem, welche/r Sozialwissenschaftler/in gerade schätzt.

Das liegt natürlich nicht nur daran, dass der Kiz weitgehend unbekannt ist, sondern er ist auch ziemlich bürokratisch und potenziell diskriminierend. Zumindest was die letzten beiden Punkte angeht, hat das sog. "Starke-Familien-Gesetz" aber leichte bis deutliche Verbesserungen gebracht. Wir sollten daher in der Sozialberatung darauf hinwirken, die Quote der Inanspruchnahme zu erhöhen und den Kiz vor allem bekannter zu machen.
Daher hat die KOS dazu einige Infos herausgebracht, diese gibt es hier: https://ogy.de/txm7

Dazu noch ein Hinweis auf eine neue umfangreiche Durchführungsanweisung Kinderzuschlag (DA-KiZ) der BA zum Kiz, die gibts hier: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-BKGG_ba013284.pdf

2. Finanzgericht Düsseldorf: Inkasso-Service der Familienkassen unzureichend geregelt

Das FG Düsseldorf v. 14.5.2019 - 10 K 3317/18 AO hat entschieden, dass der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen nicht berechtigt ist, über Anträge auf Stundung und Erlass von Kindergeldrückforderungsansprüchen zu entscheiden. Eine Übertragung der Zuständigkeit für Entscheidungen im Erhebungsverfahren für den Familienleistungsausgleich auf die Behörde in Recklinghausen ist nicht erfolgt.
Mehr dazu hier: https://www.otto-schmidt.de/news/steuerrecht/inkasso-service-der-familienkassen-unzureichend-geregelt-2019-07-25.html

3. Neue VABest SGB III/BKGG - Bestimmungen über die Veränderung von Ansprüchen im Rechtskreis SGB III/ BKGG

Die BA hat eine neue Weisung zu den Veränderung von Ansprüchen/Umgang mit behördlichen Forderungen herausgegeben. Diese Weisungen werden nach den jeweiligen Rechtsgebieten getrennt, die neue Weisung vom 01.07.2019 ist zum Rechtskreis SGB III/, die Dienstanweisiung dazu gibt es hier. Die VABest SGB III/BKGG gibt es im Download hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/VABest_Rechtskreise_SGB_III_und_BKGG.pdf Die VABest SGB II vom letzten Jahr gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/VABest_SGB_II_18.09.2018.pdf

Mit dieser Verwaltungspraxis wird das Behördenhandeln geregelt, welches das Finanzgericht Düsseldorf für unzulässig hält, siehe Punkt 2 des NL.

4. Hinweis zur Höhe der Existenzsicherungsleistungen in München Stadt und Land

In München Stadt und Land gibt es im SGB XII höhere Regelbedarfe, diese belaufen sich für Alleinstehende auf 445 Euro (statt 424 Euro) und in den jeweiligen RB abgestuft.
Siehe hier: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/regelsaetze.html

Diese höheren Regelbedarfe sind aber nur in Bayern, bzw. München möglich, weil es nur hier eine entsprechende gesetzliche Grundlage zur RB-Erhöhung gibt. Eine RB-Erhöhung ist im SGB II nicht möglich, weil es sich im SGB II um pauschalierte RB’s handelt (§ 20 Abs. 1 S. 3 SGB II). Da aber die höheren Lebenshaltungskosten gleichwohl im SGB II anfallen, können diese durch den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II gedeckt werden. Dieser ist zu berücksichtigen, wenn im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht und der in seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht (§ 21 Abs. 6 SGB II). Das liegt exakt in München Stadt und Land vor. Daher möchte ich alle leistungsbeziehenden Münchner*innen und auch Beratungsstellen dazu aufrufen, das durch zu streiten, denn das wird die Sozialverwaltung selbstverständlich nicht freiwillig leisten (der Beitrag/Aufruf kommt nochmal, nachdem ich letztens wieder mal in München ein Seminar gegeben hatte und ich mich wirklich drüber wundere, warum das immer noch nicht um- und durchgesetzt wurde).

5. Integrationsverhinderung: Bei Asylsuchenden aus Iran, Irak und Somalia wird keine "gute Bleibeperspektive" mehr gewahrsagt

Claudius Voigt hat unter den drei Stichworten
+ Asylsuchenden aus Iran, Irak und Somalia wird ab 1. August keine „gute Bleibeperspektive“ mehr gewahrsagt

+ Gesetzliche Öffnung der Sprachkurse gilt nur für Asylsuchende, die vor 1. August eingereist sind
+ Umfassende Integrationsverhinderung für Asylsuchende, die ab 1. August einreisen
die zum 01.08.2019 anstehenden Rechtsänderungen zusammengefasst und kommentiert. Die Infos gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Mail_Claudius_23.7.pdf

6. Verfahrensregelung zur Umsetzung des § 16h SGB II (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen)

Die Weisung der BA zur Umsetzung des § 16h SGB II (Förderung schwer zu erreichender junger Menschen) ist bekannt geworden, diese gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/181120_VR___16h_SGBII.pdf

7. Kommt zur bundesweiten #unteilbar-Demo am 24. August 2019 in Dresden!

Dann möchte ich wieder mal auf eine bundesweite Demo aufmerksam machen und zwar:

#UNTEILBAR SACHSEN - Für eine offene und freie Gesellschaft – Solidarität statt Ausgrenzung

„Für ein offenes Land mit freien Menschen“ – unter diesem Banner gingen ´89 Menschen in Sachsen auf die Straße.

Diese Botschaft hat bis heute nicht an Relevanz verloren und soll in diesem Sommer auf die Straßen zurückkehren.

Wir lassen nicht zu, dass Sozialstaat, Flucht und Migration gegeneinander ausgespielt werden und ergreifen die Initiative!

Gemeinsam stellen wir uns gegen Diskriminierung, Verarmung, Rassismus, Sexismus, Entrechtung und Nationalismus!

Im Vorfeld der Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen setzen wir daher ein bundesweites Zeichen und rufen dazu auf, gemeinsam eine andere, eine offene und solidarische Gesellschaft sichtbar zu machen!

Demokratie, Menschenrechte, soziale und gesellschaftliche Teilhabe sind nichts, was einfach da ist. Sie müssen täglich erstritten und verteidigt werden. Eine Politik, die auf grenzenloses Wachstum und maximale Gewinne setzt, erzeugt massive soziale Ungleichheit und zerstört die Natur. Sie bereitet den Weg für autoritäre Lösungen und das Erstarken von völkischen

Parteien. Sie legitimiert Ausgrenzung und Abschottung mit tödlichen Folgen, nicht nur an den Außengrenzen der EU.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis #unteilbar stellt sich dem entgegen und versteht sich als Intervention und Widerstand gegen Hass, Engstirnigkeit und Marginalisierung.

https://www.unteilbar.org/dresden/

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- 05./06. Aug. in Berlin (2 Plätze frei)
- 12./13. Aug. in Bremen
- 19./20. Aug. in Frankfurt (1 Platz frei)
- 02./03. Sept. in Wuppertal (1 Platz frei)
- 18./19. Sept. in Stuttgart (1 Platz frei)
- 30. Sept./1.Okt. in Hamburg
- 07./08. Okt. in Wuppertal
- 28./29. Okt. in Berlin
- 30./31. Okt. in Frankfurt
- 11./12. Nov. in Saarbrücken
- 20./21. Nov. in Augsburg
- 25./26. Nov. in Stuttgart
- 18./19. Dez. in Erfurt

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

Ich biete dieses Jahr noch in Berlin ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am

- 23. – 27. Sept. in Berlin.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 26./27. Aug. in Erfurt
- 09./10. Sept. in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU

+++ NEU konzeptionierte Fortbildung +++
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:

+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 16. Nov. in Wuppertal

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 16. Sept. in Frankfurt
- 06. Dez. in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 22. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- 08. Aug. in Berlin

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich am

- 17. Sept. in Frankfurt

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

- 07./08.10. in Frankfurt/M
- 05./06.11. in Leipzig

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:

- 10.09. in München

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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