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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart


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10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart



I.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers
BGH, Urteil vom 21.05.2019, Az. II ZR 340/18

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags.

II.
Abgeltung von Urlaub aus den Jahren 2014, 2015 und 2016, Verfall von Urlaubsansprüchen,
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29.04.2019, Az. 4 Sa 242/18

1. Bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 BUrlG kann der Verfall von Urlaub in der Regel nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt.

2. Diese Initiativlast des Arbeitgebers ist nicht auf den originären Urlaubsanspruch im jeweiligen Kalenderjahr beschränkt, sondern bezieht sich auch auf Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren.

III.
Zusammenhängender Urlaub - halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6.3.2019, Az. 4 Sa 73/18

1. Der Urlaub ist gem. § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG zusammenhängend zu gewähren. Jedenfalls ein Urlaubswunsch, der auf eine Zerstückelung und Atomisierung des Urlaubs in Kleinstraten gerichtet ist, muss nicht erfüllt werden. Eine solche Urlaubsgewährung wäre nicht geeignet, die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers zu erfüllen.
2. Das BUrlG kennt keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen.
3. Von obigen Grundsätzen kann für die Urlaubsansprüche, die den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigen, durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden.

IV.
Kompetenz der Gesellschafterversammlung zur Regelung der Geschäftsführervergütung
BGH, Urteil vom 14.05.2019, Az. II ZR 299/17

Der Kompetenz der Gesellschafterversammlung zur Regelung der Geschäftsführervergütung unterfällt auch eine Absprache der GmbH mit einem Dritten, nach der der Dritte die Kosten, die bei ihm deshalb ohne Gegenleistung anfallen, weil seine von ihm bezahlten Mitarbeiter ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH nachgehen, der GmbH weiterberechnen darf.


V.
Widerruf nach Entfernung der Schutzfolie einer Matratze
BGH, Urteil vom 03.07.2019, Az. VIII ZR 194/16
Schließt ein Verbraucher mit einem Online-Händler einen Kaufvertrag über eine neue Matratze, die ihm mit einer Schutzfolie versiegelt geliefert wird, handelt es sich hierbei nicht um einen Vertrag zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wird ( § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB ). Dem Verbraucher steht daher auch dann das Recht zu, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung gemäß § 312g Abs. 1 BGB zu widerrufen, wenn er die Schutzfolie entfernt hat.

VI.
Einigungsstelle, Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 04. Juni 2019, Az. 7 TaBV 93/18

Die Einigungsstelle ist jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig, wenn der Betriebsrat sich auf ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung beruft (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 22.01.2015, 10 TaBV 1812/14 und 10 TaBV 2124/14).

VII.
Zur steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen für Pensionszusagen mit Entgeltumwandlungen - Steuerschädlicher Vorbehalt - Unbeachtlichkeit der arbeitsrechtlichen Beurteilung - Schriftformerfordernis
FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Mai 2019, Az. 15 K 690/16 F

1. Eine Pensionszusage unter einem Vorbehalt, der dem Arbeitgeber die Möglichkeit einräumt, nach seinem freien Ermessen das Leistungsversprechen an geänderte Umstände anzupassen bzw. zu mindern (hier: mittels einseitiger Ersetzung der zugrundeliegenden Transformationstabelle und des Zinssatzes), erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG. Ein derartiger Vorbehalt ist steuerschädlich und führt in der Anwartschaftsphase grundsätzlich zum Verbot der steuerlichen Pensionsrückstellung (Rn.18) (Rn.22).
2. Ob die Abrede arbeitsrechtlich zugleich einen Kündigungsgrund eröffnet, konnte vorliegend dahin stehen; ein derartiger Umstand hat auf die steuerliche Beurteilung nach § 6a EStG keinen Einfluss. Für § 6a EStG ist lediglich der Wortlaut der Zusage maßgeblich, nicht die daraus arbeitsrechtlich tatsächlich eintretende Wirkung (vgl. Literatur) (Rn.19) (Rn.26) (Rn.28).
3. Für die steuerliche Anerkennung der Pensionsrückstellung und ebenso für in Pensionszusagen enthaltene Abfindungsklauseln sind auch Angaben für die versicherungsmathematische Ermittlung der Höhe der Versorgungsverpflichtung (Rechnungszinsfuß, Ausscheidewahrscheinlichkeiten etc.) schriftlich festzulegen, sofern es zur eindeutigen Ermittlung der in Aussicht gestellten Leistungen erforderlich ist (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 594; hier: Verstoß gegen das Gebot der Schriftlichkeit und Eindeutigkeit nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG mangels Offenlegung der Grundlagen der Transformationstabelle) (Rn.31).

VIII.
Gesellschafterliste
KG Berlin, Beschluss vom 10. Juli 2019, Az. 2 W 16/19

1. Entsprechend der Rechtslage bei § 67 Abs. 2 AktG steht auch einem zu Unrecht nicht in die Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter einer GmbH ein Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zu, den er im Wege der Leistungsklage gegen die Gesellschaft durchsetzen kann.
2. Ein solcher Anspruch besteht auch dann, wenn der tatsächlich eingetragene Scheingesellschafter der Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste widerspricht. Der Berechtigte muss sich nicht darauf verweisen lassen, die Rechtslage zunächst in einem Rechtsstreit mit dem eingetragenen Listengesellschafter (Prätendentenstreit) zu klären.


IX.
Prospektrecht
LG Bremen, Urteil vom 21. Juni 2019, Az. 4 O 753/18

Ein Prospekt ist unvollständig und fehlerhaft, wenn er in seinen Angaben zu den danach zu erwartenden Kapitalrückflüssen eine hohe Planungssicherheit suggeriert und auf diese Weise die in ihm enthaltenen Risikohinweise entwertet, so dass ein irreführender Gesamteindruck erzeugt wird, der die aufgrund der hohen Volatilität des Schiffscharter- und des darauf beruhenden Beteiligungsmarktes tatsächlich geringe Planungssicherheit der Kapitalanlage verharmlost.

X.
Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen: Beginn der Verjährung bei Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft
BGH, Urteil vom 21. Mai 2019, Az. II ZR 340/18

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gemäß § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags.(Rn.11)

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