Neue Fachliche Hinweise zum SGB II
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1.Neue Fachliche Hinweise zum SGB II
Die BA hat neue Dienstanweisungen zum SGB II herausgegeben, diesmal zu § 12a SGB II und § 16 SGB II.
Diese sind wie immer hier zu finden: https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
2.Diskriminierung im Jobcenter: Nur ein individuelles Problem?
Eine repräsentative Befragung von Privathaushalten im November 2015 ergab, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen am häufigsten genannt wurden, wenn nach Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden gefragt wurde (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2017, Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/BT_Bericht/Gemeinsamer_Bericht_dritter_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=14, S. 285f, 290-297).
Der Bericht empfiehlt beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts zum Diskriminierungsschutz und die Einrichtung unabhängiger und neutraler Beschwerdestellen. Dazu hat die Linksfraktion eine kleine Anfrage eingereicht und im Detail die Position der Bundesregierung dazu abgefragt. In der Gesamtheit sieht die Bundesregierung entgegen der Antidiskriminierungsstelle keine Diskriminierung von SGB II – BezieherInnen, sie lehnt insbesondere den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ab und somit Ansprüche bei Diskriminierungen durch das AGG. Die Bundesregierung will keine verschuldensunabhängigen Schadensersatzansprüche wg. Diskriminierung einführen (Frage 10g). Das heißt, organisationale und strukturelle Diskriminierungen können nicht bestraft werden, nur diskriminierende MitarbeiterInnen. Ebenso wird die Einführung unabhängiger Beschwerde- und Ombudsstellen abgelehnt (Frage 12).
Die Linkenanfrage und Antwort der BR gibt es hier:
https://www.linksfraktion.de/nc/parlament/parlamentarische-initiativen/detail/diskriminierung-in-jobcentern-risiken-erfahrungen-abwehr/.
3. Bei Sanktionen ist selbst der BA-Chef beweglicher als die Bundesregierung
In einem ZEIT-Interview im Juni betonte Detlef Scheele, der Chef der BA, dass die Regeln für Sanktionen nicht so bleiben dürften, wie sie sind: „Ich persönlich hoffe, dass die 100-Prozent-Sanktionen für verfassungswidrig erklärt werden. Die Leute sollen nicht ihre Wohnung verlieren, auch sollte es keine schärferen Sanktionen für unter 25-Jährige geben als für Erwachsene.“ (ZEIT vom 13. Juni 2019, https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-06/detlef-scheele-bundesagentur-fuer-arbeit-arbeitsmarkt-mindestlohn-hatz-iv/komplettansicht ).
Das ist natürlich weit entfernt von der kompletten-Abschaffung von Sanktionen, die für eine wirkliche soziale Sicherung notwendig wäre. Aber trotzdem ist es bezeichnend, dass selbst der Leiter einer Bundesagentur mehr Reformfähigkeit zeigt als die Bundesregierung und auf das Verfassungsgericht verweist, um existenzielle Probleme zu lösen.
Vom BVerfG gibt es noch nichts Neues, außer dass es letztens auf eine Anfrage zum Stand der Dinge mitgeteilt hat, dass dieses Jahr noch mit einem Urteil im Sanktionsverfahren zu rechnen sei.
Jetzt müssen und sollten die Weichen gestellt werden, für die politische Debatte im Vorfeld der Urteilsverkündung und die Zeit danach. Es ist zu erwarten, dass nach dem Urteil, die Debatte über die vom Verfassungsgericht vorgegebenen Änderungen voll in die Gänge kommen.
4. MAGS NRW gibt Handreichung zur Umsetzung von Wohnungsnotfallhilfen heraus / Skandalöse Verwaltungspraxis des JC Wuppertal
Diese ministeriale Handreichung ist eine geeignete Grundlage zur Änderung der kommunalen Verwaltungspraxis, da der Kampf um den Erhalt von Wohnungen noch nicht in jede Amts- oder Amtsleiterstube vorgedrungen ist. Darin werden von Seiten der MAGS-Handreichung konkrete Empfehlungen gegeben. Die Handreichung ist auch ein wichtiger Kontrapunkt zur gängigen Verwaltungspraxis, das Mietschulden nur übernommen werden, wenn schon eine Räumungsklage vermieterseitig eingereicht wurde.
Die MAGS Handreichung gibt es hier: https://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Studien-Publikationen/mags-handreichung-wohnungsnotfallhilfen.pdf?
Dazu gibt es noch – ebenfalls vom MAGS NRW herausgegeben – eine Dokumentation „Wohnungsnotfallhilfen - Gute Praxis“, auf die sich auch die Handreichung bezieht, diese gibt es hier: https://www.sgb2.info/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Studien-Publikationen/mags-gutepraxis-wohnungsnotfallhilfen.pdf?
Dazu mal Verwaltungspraxis aus Wuppertal: Durch eine kleine Anfrage der Ratsfraktion der Linken wurde bekannt, dass in Wuppertal im Jahr 2018 für das Rechtssystem SGB II und SGB XII „in insgesamt 18 Fällen der Wohnraumverlust durch Gewährung eines Darlehens oder einer Beihilfe gem. den einschlägigen Vorschriften des SGB II bzw. SGB XII vermieden“ wurde. ris.wuppertal.de/vo0050.php; Wuppertal liegt an 7. Stelle der NRW-Städte mit den höchsten Armutsquoten, in Wuppertal wohnen 50.000 SGB II – Leistungsbeziehende. Hier offenbart sich eine absolut skandalöse Verwaltungspraxis der Wuppertaler Sozialverwaltung. Es gab wahrscheinlich viele Tausend Anträge und nur 18 Bewilligungen. Eine vernünftig arbeitende Verwaltung müsste ein Vielfaches an Mietschuldenübernahmebewilligungen haben.
5. Große DIW-Studie: Aus Angst beantragen rund 50 % der Berechtigten kein Hartz IV
“Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nehmen Hundertausende in Deutschland Sozialleistungen wie Hartz IV aus Angst vor Stigmatisierung oder moralischer Scham nicht in Anspruch. Dadurch besteht eine vielfach größere Armut, als statistisch messbar. Die meisten Sozialleistungen wie Hartz IV oder Grundsicherung im Alter müssen beantragt werden. Diese Leistungen werden nicht, wie beispielsweise das Kindergeld, quasi automatisch ausgezahlt. Weil diese beantragt werden müssen, können zwar Behörden, wie das Jobcenter, eine Anspruchsvorrausetzungen überprüfen, das führt aber auch dazu, dass nicht alle tatsächlich Bedürftigen Leistungen erhalten. Gerade bei Hartz IV ist die Hürde sehr groß. Viele Unterlagen müssen eingereicht werden. Die komplette persönliche und finanzielle Situation muss offengelegt werden. Zahlreiche Anträge mit zum Teil komplizierten Fragen müssen beantwortet werden. Immer wieder müssen neue Dokumente eingereicht werden, wenn sich aus den Informationen der Antragstellung neue Fragen ergeben. Vermieter werden durch Direktzahlungen involviert, direkte Angehörige überprüft. In Deutschland wird die Nichtinanspruchnahme (non take-uprate) allein bei den Hartz IV Leistungen auf 43 bis 56 Prozent geschätzt. Im Alter wird die Quote sogar auf 60 Prozent geschätzt …“. …”, siehe dazu den DIW Wochenbericht 26 / 2019
https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.632799.de
6. DPWV Handreichung: Pflegebedürftig - Was tun?
Mit dieser Broschüre möchte der DPWV das „Handwerkszeug“ dazu geben, wie Pflegebedürftige und deren Angehörige mit dieser Situation umgehen können.
Wie kann ich mich möglichst lange selbst versorgen? Was ist möglich, wenn ich etwa nach einem Sturz oder Schlaganfall nicht mehr so viel kann wie vorher? Wenn ich fremde Hilfe brauche – wie kann ich dennoch eigenständig bleiben und meine Würde behalten? Ich will als Pflegebedürftiger meine Angehörigen nicht zu sehr belasten – wie schaffen wir das?
Die Handreichung gibt es hier: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2019_pflegebeduerftig_was-tun.pdf
7.Vorgriffserlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur künftigen Beschäftigungsduldung
Der Bundesrat hat am 28.06.2019 beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung (BR-Drs. 8/19 und 279/19) nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat abgeschlossen. Das Gesetz wird nach Prüfung durch den Bundespräsidenten und Verkündung voraussichtlich zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Damit es nicht zu Wertungswidersprüchen bei Personen kommt, die in den Anwendungsbereich der zu erwartenden künftigen Regelung fallen, bitte das Ministerium im Vorgriff auf das neue Gesetz bereits jetzt in der Regel Duldungen zu erteilen, soweit
• die Voraussetzungen nach § 60 d AufenthG (neu) bis auf die Voraussetzungen nach Abs. 1 Nr. 1 vorliegen,
• die Identitäten geklärt sind oder die bis zu diesem Zeitpunkt erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Identitätsklärung ergriffen wurden
• und kein Beschäftigungsverbot nach § 60a Abs. 6 AufenthG (neu) vorliegen würde. Den Erlass vom 12. Juli 2019 gibt es hier: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/20190712_Erlass_Beschaeftigungsduldung.pdf
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- 12./13. Aug. in Bremen
- 19./20. Aug. in Frankfurt
- 28./29. Aug. in Dresden
- 02./03. Sept. in Wuppertal
- 18. /19. Sept. in Stuttgart
- 30. Sept./1.Okt. in Hamburg
- 07./08. Okt. in Wuppertal
- 28./29. Okt. in Berlin
- 11./12. Nov. in Saarbrücken
- 20./21. Nov. in Augsburg
- 27./28. Nov. in Freiburg
- 18./19. Dez. in Erfurt
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
Ich biete dieses Jahr noch in Berlin ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
- 23. – 27. Sept. in Berlin.
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 22./23. Juli in Augsburg
- 26./27. Aug. in Erfurt
- 09./10. Sept. in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU
+++ NEU konzeptionierte Fortbildung +++
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.
Aus dem Inhalt:
+ Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweiliger Rechtsschutz und Klage + Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich
- 16. Nov. in Wuppertal
an.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
- 16. Sept. in Frankfurt
- 06. Dez. in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 22. Aug. in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 07. Aug. 2019 in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
- 08. Aug. in Berlin
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich am
- 17. Sept. in Frankfurt
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildungen:
- 07./08.10. in Frankfurt/M
- 05./06.11. in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
- 10.09. in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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