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Starke Familiengesetz jetzt im BGBl. veröffentlicht und zum 01.07. und 01.08. wirksam

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Starke Familiengesetz jetzt im BGBl. veröffentlicht und zum 01.07. und 01.08. wirksam

Zum 1. Aug. werden die Änderungen zum „Starke Familiengesetz“ wirksam. Es sind durchaus eine Reihe konkreter Veränderungen darin enthalten.
Dann gibt es eine Reihe durchaus positiver Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket.
Die wesentlichsten:

- Keine gesonderte Beantragung der BuT – Leistungen (bis auf Nachhilfe)

- Erhöhung des Schulstarterpakets von 100€ auf 150€

- Kostenloses Mittagessen ohne Eigenanteil

- Lernförderung auch dann, wenn Versetzung nicht gefährdet ist

- Schulfahrtkosten ohne Eigenanteil

- Erhöhung der Teilhabeleistungen auf pauschal 15 € oder im Einzelfall höhere Kosten

Das sind durchaus einige konkrete Neuerungen, den Gesetzestext nach Gesetzesblatt gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/StaFamG.pdf

Ich habe die Änderungen auch in meine Folien eingearbeitet: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/ (ab Folie 35)

Die Änderungen zum Kinderzuschlag, ab dem 01.07.2019 hat der Kollege Bernd Eckardt ausgeführt: sozialrecht-justament.de/data/documents/4-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

2. Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels

Der Kollege Stefan Sell hätte es nicht besser und spitzer auf den Punkt bringen können, Adressenhändler plündern die Bewerberdaten der Jobbörse der BA. Eine Info die schon länger unter Kennern bekannt war, um die sich die BA trotz vielfältiger Hinweise aber nicht gekümmert hat.

Einmal die Tagesschau dazu: https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/ba-fakejobs-101.html

Und der erwähnte Artikel von Stefan Sell: http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/05/03/die-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-der-datenhandel/#more-7463

Das ist ein Datenskandal erster Güte, dieser ist von der BA mitverursacht, es ist in einem ersten Schritt zu erwarten, dass die BA unverzüglich Sicherheitsmechanismen entwickelt, damit diese Datenplünderung aufhört. In einem zweiten Schritt ist zu klären, wer dafür die Verantwortung trägt und die Verantwortlichen haben ihren Hut zu nehmen! In einem dritten Schritt sind alle von diesem Datenskandal Betroffenen nach § 82 SGB X über den Datenmissbrauch zu informieren.

3. Forschungsprojekt Tagessatz - Existenzsicherung für Menschen ohne festen Wohnsitz

Ein Kollege aus der Wohnungslosenhilfe hat ein Forschungsprojekt zur Auszahlung von Tagessätzen für Wohnungslose entwickelt. Die Erfahrung aus der Beratungspraxis ist, dass es jede Menge Willkür, Rechtsbeugung, Desinformation etc. gibt. Da es kaum belastbare Daten dazu gibt, sollen diese mit der Umfrage im Forschungsprojekt geschaffen werden. Die belastbaren Daten sind die Voraussetzung, dem etwas entgegen zu setzen.

Nun aus der Projektbeschreibung des Kollegen:

Diese Umfrage richtet sich an NutzerInnen und BetreiberInnen von Auszahlungsstellen für existenzsichernde Tagessätze, Beratungsstellen und interessierte BürgerInnen.

Im beruflichen Umfeld in einer Beratungsstelle geht es nahezu täglich um die Existenzsicherung. Informationen zu Auszahlungsstellen sind nicht so einfach zu bekommen. Das sorgt immer wieder für (nicht notwendigen) Stress bei den NutzerInnen von Auszahlungsstellen. Dies hat zu diesem Projekt motiviert, welches privat betrieben und von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) unterstützt wird.
Die Online-Umfrage-Seite, auf der Sie sich im Moment befinden, sammelt deutschlandweit Basisdaten zu Tagessatz-Auszahlungsstellen, an denen existenzsichernde Sozialleistungen ausgezahlt werden. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen den Zugang zu diesen Hilfsangeboten erleichtern.
Die Bearbeitung dieser Umfrage dauert etwa 5-10 Minuten, es wäre sehr hilfreich, wenn Sie diese Zeit investieren könnten.
Informationen aus dieser Befragung werden aufbereitet und der BAGW sowie weiteren Interessierten zur Verfügung gestellt.

Hier nun der Link zur Umfrage: www.umfrageonline.com/s/53ad6d5 Das ist ein gutes Projekt und ich möchte zur Unterstützung aufrufen!

4. Fachtag zum Fortbestehen der „ Unabhängige Beratung für Erwerbslose in NRW – Was Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen leisten"

Am 17. Juni 2019 gibt es das angekündigte Treffen der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Fortbestehen der Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren wegen der geplanten Finanzierungseinstellung der NRW Landesregierung.
Das Treffen findet am 17. Juni 2019, in der Jugendherberge Köln-Deutz statt.
Zum Fachtag am 17. Juni sind alle beruflich und ehrenamtlich Engagierten in Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen eingeladen.

Die Anmeldung gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Anmeldeformular_Fachtag.docx

5. Einheitliche und rechtskonforme Regelungen zur Ortsabwesenheit sind gefordert

Eigentlich gibt es seit dem 01.04.2011 ein neues Gesetz zur Ortsabwesenheit im SGB II, in dem neuen Gesetz werden die Regelungen zur postalischen Erreichbarkeit und Residenzpflicht geregelt. Der § 77 Abs. 1 SGB II bestimmt aber, dass die alte Regelung weiterbesteht solange keine Hartz IV-eigene Erreichbarkeitsverordnung erlassen wurde.

Diese ist bis heute nicht erlassen worden, daher gilt das eigentlich seit 9 Jahren nicht mehr geltend Gesetz fort.
Die alte Regelung ist auch viel "cooler", mit dieser können die Jobcenter die Hartz IV-BezieherInnen auch wesentlich besser schikanieren.
Allerdings hat der Bundesrechnungshof in einer »Unterrichtung« durch den Bundesrechnungshof das SPD geführte BMAS aufgefordert die überfällige Verordnung zu erlassen. „In dieser Rechtsverordnung sollte das BMAS den Nahbereich, die Dauer und die Voraussetzungen für Ortsabwesenheiten einheitlich und unmissverständlich bestimmen“ sagt der BRH. (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/001/1900170.pdf Seite 30). Das BMAS hat erklärt, dass es eine Rechtsverordnung nicht für erforderlich halte. (S. 228 ff).

Der Bundestag hat auf Empfehlung des Haushaltsausschusses am 13.09.2018 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgefordert, die Regelungen zur Ortsabwesenheit beim SGB II zu überarbeiten und den Ausschuss bis spätestens zum 31.05.2019 zu unterrichten. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/033/1903330.pdf (Seite 19)

Wir können jetzt gespannt sein, wie sich Herr Arbeitsminister Hubertus Heil positioniert. Die jetzige Regelungslage öffnet Tor und Tür für Willkür durch die Jobcenter. In Zeiten, in denen Infos per Mail zugesandt werden (es dafür sogar seit dem 01.01.2018 in § 36a SGB I eine Rechtsvorschrift gibt), Briefe von Freunden mit Messenger auch weitergeleitet werden können, ist eine postalische Erreichbarkeit überflüssig.
Die jetzige Regelung gehört auf den Müllhaufen der Geschichte!

6. Neue Folien zum SGB II im Netz

Ich war mal wieder fleißig und habe meine Folien aktualisiert, zunächst die Neuregelungen durch das starke Familiengesetz im Kontext Bildung und Teilhabe (ab Folie 35), sowie den Bereich mit Auszubildenden (Seite 14 – 21).

Die Folien gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/

7. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 25./26. Mai 2019 in Wuppertal

Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an. Es sind nur noch wenige Plätze vorhanden.
Vielleicht können durch das Verschieben der Fortbildung doch noch die ein oder andere.

Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, “Anmelder*innen” von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- oder antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.

In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelder*innen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus, unmittelbar angeknüpft am jeweiligen Thema, die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.

Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten vor Ort bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.

Referenten: RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung

Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/ Leute das ist eine Spitzenveranstaltung zu einem Spitzenpreis, daher es sind noch drei Plätze frei, ihr solltet diese Chance nutzen.

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:

- 27./28. Mai in Frankfurt
- 17./18. Juni in Wuppertal
- 15./16. Juli in München
- 04./05. Aug. in Berlin
- 12./13. Aug. in Bremen
- 14./15. Aug. in Hamburg
- 19./20. Aug. in Frankfurt
- 01./02. Sept. in Wuppertal
- 28./29. Aug. in Dresden
- 18. /19. Sept. in Stuttgart
- 11./12. Nov. in Saarbrücken
- 27./28. Nov. in Freiburg


In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am

- 20. - 24. Mai in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.

Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)

Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 22./23. Aug. in Augsburg

- 26./27. Aug. in Erfurt

- 09./10. Sept. in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU

+++ NEU konzeptionierte Fortbildung +++
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich

- 11. Juni in Wuppertal
- 20. Juni in Berlin
- 21. Aug. in Frankfurt

an.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- 29. Mai in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 19. Juni in Wuppertal
- 22. Aug. in Frankfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- am 07. Aug. 2019 in Berlin

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- 08. Aug. in Berlin

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich am

- 17. Sept. in Frankfurt

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

- 27./28.05. in Stuttgart
- 07./08.10. in Frankfurt/M
- 05./06.11. in Leipzig

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:

- 10.09. in München

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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