Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz
Die BA hat eine aktualisierte Version des Praxishandbuch für das Sozialgerichtliche Verfahren herausgegeben. In dem Handbuch ist der sozialrechtliche Rechtsschutz dargestellt, natürlich aus Behördensicht.
Ich kann dazu nur sagen, wenn das was darin vorgegeben wird, auch angewandt werden würde, hätten viele Hartz IV-Beziehende deutlich weniger Probleme. Allen, die sich wehren möchten, kann ich nur empfehlen, das Handbuch auszudrucken und intensiv damit zu arbeiten.
Das Praxishandbuch 3. Auflage, Stand: 10/2018 gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/Praxishandbuch_SGG-Bundesagentur_fuer_Arbeit_2018.pdf
2. Bundestag: Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnt Reform der Kosten der Unterkunft ab
Die KdU stellen im SGB II / SGB XII ein massives Problem dar. Weit mehr als ½ Milliarde EUR werden jedes Jahr nicht von den Jobcentern/Sozialämtern nicht übernommen. In der Folge werden diese Gelder aus den Regelbedarfen der Leistungsbeziehenden finanziert. Die Nichtübernahme bedeutet ferner Verdrängung von armen Menschen in viel zu kleine Wohnungen, in die „Dreckslöcher“, feuchte, schimmlige Subwohnungen oder in die Obdachlosigkeit.
Erst lehnt es das BVerfG ab, sich mit der Frage zu beschäftigen und nun der Sozialausschuss.
Hier zur Ablehnung des BVerfG: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2391/
Dann gibt es Anträge der FDP-Fraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/070/1907030.pdf und der Linken http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/065/1906526.pdf zur Reform der Kosten der Unterkunft https://www.bundestag.de/presse/hib/629730-629730
Sehr lesenswert sind die Stellungnahmen der Experten, die in der Ausschussdrucksache 19(11)277 https://www.bundestag.de/resource/blob/628996/666d42b6cb6859635d53615f14959fdb/Materialzusammenstellung-KdU-data.pdf zusammengefasst sind.
Der Ausschuss hat beschlossen, dem Bundestag die Ablehnung beider Anträge zu empfehlen http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/093/1909324.pdf
Hier eine Aufschlüsselung der unterdeckten Wohnkosten im SGB II bundesweit: Die Eigenfinanzierungen belaufen sich im Jahr 2016 auf fast 600 Mio. Euro.
Die Linke hat (in Zusammenarbeit mit dem Verein Tacheles) dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt, in der die Zahlen aus der Bundesregierung raus gekitzelt wurden. Am wichtigsten ist die Antwort der Bundesregierung, wie viel Prozent pro Jobcenter nicht übernommen werden. Diese Zahl drückt die Größe des Ausmaßes des KdU-Problems aus und macht diese vergleichbar mit anderen Orten und Regionen.
Es ist sogleich Handlungsaufforderung für politisch bewusste Menschen, Organisationen und Parteien, vor Ort konkret aktiv zu werden und Änderungen in den KdU einzufordern.
In der Tabelle 2 der Antwort wird für jedes Bundesland / jede Kommune einzeln aufgelistet, wie hoch die durchschnittliche Nichtübernahme pro BG ist. Die durchschnittliche Nichtübernahme beträgt 18 EUR pro BG, beim JC Kitzingen beträgt der Nichtübernahmebetrag 55,10 EUR, beim JC Rhön-Grabfeld 54,50 EUR und bei der Stadt Pirmasens 56,90 EUR.
Antwort der Bundesregierung vom 29.06.2018 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf
3. Vorschuss und vorläufige Leistung per Barauszahlung
Seit dem 1.Mai gilt für alle Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung agieren die Pflicht Akutleistungsanträge über Supermarktkassen bar auszahlen zu lassen. Bisher wurde bei Akutanträgen häufig mit völlig diskriminierenden Lebensmittelgutscheinen geantwortet, jeder Supermarkt bekam mit (insofern er die Gutscheine überhaupt angenommen hat) dass es sich um Hartz IV-Beziehende handelte. Es durfte von dem Geld kein Tabak und Alkohol gezahlt werden und an Ende gab es den Kassenbon an das JC, damit dies auch noch im Detail jeden Einkauf mitbekommen konnte.
Damit ist mit der Neuregelung Schluss!
Jetzt hat es immer im Akutfall Geld zu geben, Lebensmittelgutscheine sind jetzt nur noch in drei Fällen zulässig: 1. Ungeeigneter Umgang mit Regelbedarf (§ 24 Abs. 2 SGB II), 2. Wenn ein vom Regelbedarf umfasster unabweisbarer Bedarf vorliegt (§ 24 Abs. 1 SGB II) und Lebensmittelgutscheine bei Sanktionen (§ 31a Abs. 3 SGB II). In allen anderen Fällen haben bei Akutanträgen (Vorschüsse nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I und bei vorläufiger Leistungsgewährung nach § 41a Abs. 1 SGB II) Geldleistungen zu erfolgen. Bei Optionskommunen kommt es im Einzelfall drauf an, welche Regelung diese getroffen hat. Aber auch hier hat ein diskriminierungsfreier und zügiger Zugang zum Geld organisiert zu werden, Sachleistungen sind auch hier, außer in den drei genannten Fällen, rechtswidrig.
Artikel zur Geldgewährung: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/arbeitslosengeld-nun-bundesweit-als-vorschuss-im-supermarkt-erhaeltlich-100.html
4.NRW: Erläuterungen zum Erlass des MKFFI zu § 25b AufenthG
Am 25. März 2019 hatte des MKFFI NRW einen Erlass zur Anwendung der Bleiberechtsregelung des § 25b AufenthG veröffentlicht (https://ggua.de/fileadmin/downloads/erlasse/___25b_NRW.pdf. Dieser Erlass ist wichtig, da er die NRW-Ausländerbehörden dazu bewegen will, Spielräume zugunsten der Betroffenen zu nutzen und mehr Menschen als bisher ein Bleiberecht zu verschaffen.
Volker Maria Hügel von der GGUA hat nun Erläuterungen und erste Bewertungen zu diesem Erlass erstellt, die in der Praxis hilfreich sein können. Die gibt es hier: https://ggua.de/fileadmin/downloads/erlasse/Klarstellung_und_Bewertung_Anwendungshinweise_zu____25b_AufenthG__002_.pdf
5.Heribert Prantl: Das Glück der Solidarität
Ein lesenswerter Artikel von Heribert Prantl (ex Chefredakteuer SZ):
Unser aller Grundnorm ist der Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Sozialstaat ist die Einrichtung, die diese Würde organisiert. Das Grundgesetz mit dem Artikel 1 und den Grundrechten muss der Bauplan sein und bleiben für alles, was dieser Staat und diese Gesellschaft tun.
Rede zum Armutskongress 2019 "Baustelle Deutschland. Solidarisch Anpacken!"
Von Heribert Prantl https://gegenblende.dgb.de/artikel/++co++bfb394fe-5cf2-11e9-9bb5-52540088cada
6. ASMK Beschlüsse: SGB II – Vereinfachung
Bei den Beschlüssen der Arbeits- und Sozialministerkonferenzen gehe ich voll mit:
1. Abschaffung der Bedarfsanteilsmethode
2. Auskömmlicher Mehrbedarf bei Umgangsrechtswahrnehmung
3. Identifizierung und Umsetzung von Verwaltungsvereinfachung
Diese sind hier auf Seite 46 zu finden: https://asmkintern.rlp.de/fileadmin/asmkintern/Beschluesse/Beschluesse_95_ASMK_Extern/Externes_Ergebnisprotokoll_ASMK_2018.pdf
7. DIW: „Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bislang angenommen“
„Die Zahl der abhängig Beschäftigten in Deutschland ist seit der Finanzkrise um mehr als vier Millionen gestiegen. Ein Teil dieses Beschäftigungsaufbaus fand im Niedriglohnsektor statt. Analysen auf Basis von Daten des Soziooekonomischen Panels, die erstmalig ausreichend Details über Nebentätigkeiten liefern, zeigen, dass es im Jahr 2017 über neun Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle gab, was einem Anteil von rund einem Viertel aller Beschäftigungsverhältnisse entspricht. “ – Quelle und mehr
https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.618203.de
Dazu ergänzend: Über den Umgang mit den Besitzlosen in unserer Gesellschaft
https://www.heise.de/tp/features/Die-Armen-in-Deutschland-dem-Tod-so-nah-3195687.html
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Im Jahr 2019 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- 27./28. Mai in Frankfurt
- 17./18. Juni in Wuppertal
- 15./16. Juli in München
- 04./05. Aug. in Berlin
- 12./13. Aug. in Bremen
- 14./15. Aug. in Hamburg
- 19./20. Aug. in Frankfurt
- 28./29. Aug. in Dresden
- 18. /19. Sept. in Stuttgart
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
- 20. - 24. Mai in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 22./23. Aug. in Augsburg
- 26./27. Aug. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis - NEU
+++ NEU konzeptionierte Fortbildung +++
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.
Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich
- 11. Juni in Wuppertal
- 20. Juni in Berlin
- 21. Aug. in Frankfurt
an.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II - Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
- 29. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 19. Juni in Wuppertal
- 22. Aug. in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 07. Aug. 2019 in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
- 08. Aug. in Berlin
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildungen:
- 27./28.05. in Stuttgart
- 07./08.10. in Frankfurt/M
- 05./06.11. in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
- 10.09. in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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