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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart


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zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart



I.
Unwirksame Klausel über Kenntnisnahme der Risikohinweise
BGH, Urteil vom 10.01.2019, Az. III ZR 109/17

a)Eine vorformulierte Bestätigung des Anlegers, die Risikohinweise in einem Emissionsprospekt zur Kenntnis genommen zu haben, ist gemäß § 309 Nr. 12 Halbsatz 1 Buchstabe b BGB unwirksam. Hierin liegt eine die Beweislast zu seinem Nachteil ändernde Bestimmung. Es genügt, wenn die Beweisposition des Anlegers verschlechtert wird; eine Umkehr der Beweislast ist nicht erforderlich.
b) Ein Empfangsbekenntnis im Sinne von § 309 Nr. 12 Halbsatz 2 BGB muss getrennt vom sonstigen Vertragstext erteilt werden und darf keine weiteren Erklärungen umfassen.
c) Die Frage, ob der Anleger genügend Zeit hatte, um einen ihm zur Information unter anderem über die Risiken des Investments zur Verfügung gestellten Prospekt zur Kenntnis zu nehmen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine Regelfrist gibt es nicht.

II.
Deckungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte hier: für Tätigkeit als Treuhänder
OLG München, Urteil vom 25. Januar 2019 – 25 U 623/18

1. Nach den Musterbedingungen Allgemeine und Besondere Vertragsbedingungen sowie Risikobeschreibungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer - AVB-RSW - Stand: Mai 2011 bzw. diesen entsprechenden Versicherungsbedingungen ist die versicherte anwaltliche Tätigkeiten von nicht versicherten sonstigen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts nach dem Schwerpunkt des Auftrages des Rechtsanwalts abzugrenzen und nicht danach, ob der (behauptete) Fehler bei einer einzelnen, dem Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit zuzurechnenden Tätigkeit unterlaufen ist.
2. Bestand der Schwerpunkt des Auftrages in einer rechtsberatenden Tätigkeit (hier verneint für eine Treuhandtätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen einer Kapitalanlage), so ist jegliche Fehlleistung im Rahmen des Auftrags versichert, unabhängig davon, ob die Fehlleistung die rechtsberatenden Elemente des Auftrags betrifft oder nicht.
Liegt der Schwerpunkt des Auftrages hingegen nicht im rechtlichen Bereich - z.B. in einer Geschäftsbesorgung mit vorrangig wirtschaftlich-technischem Charakter -, so besteht für den gesamten Auftrag kein Versicherungsschutz, auch wenn es zu der schadensverursachenden Pflichtverletzung bei einer - untergeordneten - rechtsberatenden Tätigkeit des Anwalts kam.

III.
Gesellschaftsrecht
LG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Januar 2019, Az. 25 OH 9/18

Bei einer Personenhandelsgesellschaft betrifft die Anmeldung einer Sitzverlegung und der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift denselben Beurkundungsgegenstand, weil anders als bei einer GmbH Sitz und Geschäftsanschrift identisch sein müssen. Der Geschäftswert beträgt deshalb 30.000 EUR.


IV.
Pflichten beim Überholen
LG Osnabrück, Urteil vom 15. Februar 2019, Az. 9 S 195/18

1. Schert ein Pkw nach dem Überholen eines anderen Pkw ohne Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes vor dem überholten Fahrzeug in die Fahrspur ein, liegt darin ein gravierendes Fehlverhalten des überholenden Fahrzeugführers.
2. Kommt es infolgedessen zu einem Zusammenstoß der Fahrzeuge, kann die Betriebsgefahr des überholten Pkw vollständig zurücktreten.

V.
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches;
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Januar 2019, Az. 11 CS 18.1373

1. Hat der Fahrzeughalter sogar die Pflichtangaben gemäß § 111 Abs 1 OWiG im Rahmen der Betroffenenanhörung, jede Einlassung vor Einsicht in die Ermittlungsakten sowie persönliche Auskünfte verweigert und ein Erscheinen vor der Polizei auch künftig allgemein abgelehnt, lässt dies darauf schließen, dass er allenfalls taktisch motiviert zu einer Mitwirkung bereit ist.(Rn.14)
2. Es ist nicht erforderlich, im Wege der Amtshilfe beim Gewerbeaufsichtsamt Daten des digitalen Fahrtenschreibers anzufordern und diese auszuwerten, wenn sich der Fahrzeughalter schon mehrfach auf die Ausnahmeregelung des § 18 Abs.1 Nr 16 FPersV berufen hat und auch die anlassgebende Verkehrsordnungswidrigkeit unter diese Ausnahmeregelung fällt.(Rn.16)
3. Die Fahrtenbuchauflage ist auch nicht unverhältnismäßig, nur weil sie einen Lkw betrifft, der mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet oder auszurüsten ist.(Rn.17)

VI.
Zuwendungen an Pflegekraft
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 20. Dezember 2018, Az. 18 Sa 941/18

Lässt sich der Mitarbeiter eines Pflegedienstes von einer Patientin ein zinsloses, zu frei wählbaren Raten rückzahlbares Darlehen gewähren, so verstößt er gegen die in § 3 Abs. 2 BAT-KF geregelte Pflicht, keine Vergünstigungen in Bezug auf seine Tätigkeit anzunehmen. Der Pflichtenverstoß kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

VII.
Beratungspflichten für Versicherungsmakler bei Verkauf Lebensversicherung
OLG Dresden, Urteil vom 29. Januar 2019, Az. 4 U 942/17

1. Vor dem Verkauf einer Lebensversicherung an einen Policenankäufer hat der Versicherungsmakler den Versicherungsnehmer über mögliche Alternativen (Beitragsfreistellung, Policendarlehen und Kündigung des Lebensversicherungsvertrags) und deren Vor- und Nachteile gegenüber einem Verkauf der Police zu beraten. Soll bei dem beabsichtigten Verkauf der Kaufpreis zunächst teilweise gestundet werden, hat er zudem auf das damit einhergehende Risiko des Totalausfalls bei Insolvenz des Policenaufkäufers während der Wartezeit hinzuweisen.
2. Ist eine solche Beratung nicht im Einzelnen dokumentiert, ist der Makler hierfür beweisbelastet. Gelingt der Nachweis nicht, ist zugunsten des Versicherungsnehmers davon auszugehen, dass er sich bei ordnungsgemäßer Beratung gegen den Verkauf entschieden hätte.
3. Der Versicherungsnehmer kann als Schaden den Rückkaufwert beanspruchen, der am Tag der Veräußerung gegeben war.

VIII.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
OLG Dresden, Beschluss vom 09. Januar 2019, Az. 4 W 1160/18

1. In der Berufsunfähigkeitsversicherung liegen die bedingungsgemäßen Voraussetzungen für den Ausschluss von Leistungen wegen einer durch eine vorsätzliche Straftat herbeigeführten Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn der zugrundeliegende Straftatbestand hinsichtlich der Handlung Vorsatz fordert, in Bezug auf eine besondere Folge aber Fahrlässigkeit genügen lässt.(Rn.6)
2. Ein Versicherungsnehmer, dem der Strafbarkeitsvorwurf des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion leistungsausschließend entgegengehalten wird, kann sich nicht einerseits darauf berufen, an den Vorfall selbst infolge einer Amnesie keine Erinnerung mehr zu haben und andererseits infolge der Annahme, das Werfen eines "Böllers" sei erlaubt gewesen, sich in einem Verbotsirrtum befunden zu haben.(Rn.8)

IX.
Geschäftsführer, Beteiligung der Kommanditisten
KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2018, Az. 22 W 84/18

Ist eine KG zugleich einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft) wird die KG in der Gesellschafterversammlung der Komplementärin mangels abweichender Regelungen gleichwohl durch deren Geschäftsführer vertreten. Einer Beteiligung der Kommanditisten bedarf es dabei nicht.

X.
Verfall des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2018, Az. 7 Sa 208/18

Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Abschlusszeugnisses verfällt durch die Ausschlussfristen des § 37 TVöD.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schriftleiter mittelstandsdepesche
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