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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zum Thema Privatinsolvenz.

Eine Zusammenstellung von oft gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zum Thema Privatinsolvenz.

Was ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren?
In der BRD wurde im Jahre 1999 die Konkursordnung (KO) durch das Insolvenzrecht, namentlich durch die Insolvenzordnung (InsO) abgelöst. In der Insolvenzordnung ist dasVerbraucherinsolvenzverfahren geregelt.

Welche Besonderheiten bestehen im Verbraucherinsolvenzverfahren?
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens kann im Rahmen der sog. Restschuldbefreiung die Befreiung sämtlicher (nicht erfüllten) Verbindlichkeiten erreicht werden.

Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Dies regelt § 304 InsO. Danach gilt das Verbraucherinsolvenzverfahren für natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Zudem gilt es für solche (zuvor) „Selbstständige“, die weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben.

Wie ist das Verfahren gegliedert?
Regelmäßig ist das Verfahren in 4 Stufen gegliedert:
– Versuch einer außergerichtlichen Einigung
– Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
– Vereinfachtes Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz)
– Verfahren der Restschuldbefreiung und Wohlverhaltensperiode
Wie verläuft die außergerichtliche Einigung?
Der Schuldner versucht unter Vorlage eines Schuldenbereinigungsplans, sich außergerichtlich mit den Gläubigern über eine Rückzahlung der Schulden zu einigen.
Diese Stufe kann durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle betreut wenden. Diese sind berechtigt, dem Schuldner die für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens nötige Bescheinigung über das Scheitern des Versuchs einer außergerichtlichen Einigung auszustellen.
Im Schuldenbereinigungsplan werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben des Schuldners aufgelistet. Wird dieser Plan von mindestens einem der Gläubiger abgelehnt oder betreibt ein Gläubiger nach Zustellung des Plans weiter die Zwangsvollstreckung, gilt der Schuldenbereinigungsplan als gescheitert.
Gelingt eine außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger ist das Verfahren an dieser Stelle beendet. Die weitere Abwicklung der Verbindlichkeiten verläuft dann entsprechend dem aufgestellten dem Schuldenbereinigungsplan. Anderenfalls wird die Bescheinigung des Scheiterns ausgestellt.
Wie können die Kosten für den Versuch der außergerichtliche Einigung aufgebracht werden?
Sofern der Schuldner nicht über die finanziellen Mittel zur Zahlung des Anwaltes verfügt, kann er ggf. bei dem zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen.
Wann wird die Restschuldbefreiung versagt?
Gründe zu Versagung der Restschuldbefreiung sind im weitestgehend Gesetz geregelt, insbesondere führen folgende Gründe zur Versagung:
– rechtskräftige Verurteilung des Schuldners aufgrund einer Insolvenzstraftat.
– falsche Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse, um Leistungen und Kredite zu erhalten
oder Zahlungen auszusetzen.
– Verschwendung von Vermögen und somit unnötig gemachte Schulden.
– Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten.
– Erhalt oder Versagung einer Restschuldbefreiung innerhalb der letzten zehn Jahre
Sind Spesen pfändbar; müssen diese an den Treuhänder „abgegeben“ werden?
Der pfändbaren Betrag ist vom Nettoeinkommen (Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben) zu ermitteln. Vor Anwendung der sog. Pfändungstabelle sind zudem gesetzliche bestimmte unpfändbaren Lohnanteile wie auszuklammern z.B.:
– Spesen und (sonstige) Aufwandsentschädigungen
– hälftige Überstundenvergütung (brutto)
– die Hälfte des Weihnachtsgeldes (maximal 500 €)
– ein (zusätzliches) Urlaubsgeld
– Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen sowie Treueprämien
– monatliche Leistungen auf vermögenswirksame (Spar-)Verträge

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
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