McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 

LSG Schleswig-Holstein: Falsche Rechtsbehelfsbelehrung führt auch im SGB II zur Jahresfrist bei Widersprüchen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Ankündigung einer Onlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen

Am 15. Januar 2019 führt das Bundesverfassungsgericht eine Anhörung wegen der Prüfung der Verfassungskonformität der Sanktionen im SGB II durch. Tacheles ist dort als sachverständiger Dritter vom BVerfG geladen. Im Vorfeld hat das BVerfG an alle Beteiligten eine Frageliste übersandt, die mit den Beteiligten auf dem Termin erörtert werden soll.

Wir haben uns dazu überlegt, dass wir die Möglichkeit über diesen Newsletter recht viele Menschen zu erreichen, nutzen wollen, um eine Onlineumfrage zu den Fragen des BVerfG, den Folgen und Wirkungen von Sanktionen, im SGB II zu starten.
Damit wollen wir einen Teil der Fragen des BVerfG direkt an euch stellen, aber genauso die Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II ausleuchten.

Dazu werde ich alsbald, wenn die Fragen und die Technik stehen, einen Sondernewsletter herausgeben. Der verlinkt dann auf einen Onlinefragebogen. Die Antworten der Onlinefragen werden wir dann am 15. Januar dem BVerfG unmittelbar präsentieren.

Die Onlinebefragung soll so lange wie möglich online bleiben, auf jeden Fall bis in die zweite Januarwoche hinein. Es wird um rege Beteiligung und Hier wird dann um rege Beteiligung und Verbreitung gebeten!

2. LSG Schleswig-Holstein: Falsche Rechtsbehelfsbelehrung führt auch im SGB II zur Jahresfrist bei Widersprüchen

Die elektronische Form ist zumindest seit dem 1. Januar 2018 neben der Schriftform und der mündlichen Form (zur Niederschrift) als gleich gewichtige Form, sowie als weiterer Regelweg zu sehen und in die Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich aufzunehmen.

Etwas anderes dürfte nur dann gelten, wenn der Empfänger einen für die Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlichen Zugang nicht eröffnet hat.

Der Hinweis, dass ein Rechtsbehelf nicht per E-Mail rechtswirksam eingereicht werden kann, bringt nicht zum Ausdruck, dass der nach § 36a Abs. 1 SGB I erforderliche Zugang nicht eröffnet ist.

In Schleswig-Holstein ergibt sich die Verpflichtung zur Eröffnung aus § 52b Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz (LVwG SH), der mit Wirkung vom 1. Januar 2018 bestimmt, dass jede Behörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet.(für andere Bundesländer gibt es meist vergleichbare Regelungen)

Das „kleine Weihnachtsgeschenk“ des LSG SH ist ein Beschluss vom 20.12.18 (Aktz: L 6 AS 202/18 B ER), den gibt es hier: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/L_6_AS_202_18_B_ER_20.12.18_geschwaerzt.pdf

3. Regelbedarfe bei Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, wichtige Änderung zum 1.1.2019

Das Gesetz sieht vor, dass bei SGB II-beziehenden Person, die in einer stationären Einrichtung, bzw. Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht sind, der Regelbedarf um 170 €, bei RB-Stufe 1 gekürzt werden darf (§ 65 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II). Von dieser Regelungen machen die Jobcenter intensiv bei Geflüchteten gebrauch.

Diese Option zur Kürzung gilt aber nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 !
Es ist davon auszugehen, dass diese Leistungskürzung über den 31. Dez. 18 hinaus erfolgt. Ich möchte daher alle, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, auf die Situation hinweisen und auffordern gegen die rechtswidrigen Kürzungen ab 1. Jan. 19 mit Widerspruch und wenn der Bescheid bestandskräftig ist, mit Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X vorzugehen

4. Mythen über Migration und Gesundheit entkräften - unser Gesundheitsreport 2018

Die Ärzte der Welt haben einen neuen Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit erstellt. Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland“. Er bietet einen seltenen Einblick in die Situation der Menschen, die hierzulande keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum regulären Gesundheitssystem haben.

Der Bericht basiert auf einer Analyse der Daten von 1096 Patient*innen, die 2017 in einer der von Ärzte der Welt und seinen Kooperationspartnern betriebenen Anlaufstellen in Berlin, München und Hamburg behandelt und beraten wurden. Er wirft ein Schlaglicht auf die zahlreichen Barrieren, durch die eine angemessene medizinische Versorgung von Hundertausenden Menschen in Deutschland verhindert wird.

Mehr dazu hier: https://www.aerztederwelt.org/presse-und-publikationen/publikationen/2018/12/12/verwehrtes-recht-auf-gesundheit-krank-und-ohne-medizinische-versorgung-deutschland

5. ASMK für die Übernahme von Dolmetscherkosten bei medizinischen und psychiatrischen Behandlung von SGB II – LeistungsempfängerInnen aus Bundesmitteln

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 5. - 6.12.2018 hat sich für die Übernahme der für den Heilungserfolg erforderlichen Sprachmittlungskosten für SGB II- Empfänger*innen durch den Bund ausgesprochen. Dem kann ich mich inhaltlich voll anschließen, Anspruchsgrundlage dürfte hier der § 21 Abs. 6 SGB II sein, das sind Bundesmittel.

Mehr dazu: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/beschluss-der-arbeits-und-sozialministerkonferenz-bezueglich-der-dolmetscherkosten-bei-medizinischer/

6. Tachelesadressdatenbank – auf Aktualität und Neueintrag prüfen!

Dann möchte ich auch noch alle in der Adressdatenbank von Tacheles e.V. eingetragenen Beratungsstellen, Initiativen, Rechtsanwaltskanzleien bitten, die Einträge auf Aktualität zu prüfen. Sind die Einträge nicht mehr aktuell und habt ihr die Zugangsdaten nicht mehr, bitte eine kurze Mail über die Adressdatenbank, dann können diese zugesandt werden.

Wer noch nicht in der Datenbank verzeichnet ist, aber SGB II/SGB XII/SGB III-Beratung anbietet, möge sich bitte eintragen, es ist wichtig, dass es ein bundesweites Zentralverzeichnis gibt, in dem möglichst viele Beratungsstellen verzeichnet sind.

Allen Anwälten, die Empfänger des Newsletters und noch nicht im Adressverzeichnis von Tacheles e.V. verzeichnet sind, aber entsprechende Beratung anbieten, möchte ich ans Herz legen, sich dort einzutragen. Zum einen weil es das umfassendste Verzeichnis ist, aber auch deswegen, weil der Verein Tacheles sich über das Adressverzeichnis finanziert. Der Eintrag heißt für euch Klienten und für uns die Finanzierung von Unabhängigkeit. Hier geht’s zum Adressverzeichnis: tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/

7. Newsletterjahresrückblick 2018

Dann habe ich wieder eine Zusammenstellung aller Newslettermeldungen aus dem Jahr 2018 erstellt. Dort können gesammelte Thomé Werke nachgelesen werden und über die pdf-Suche relativ einfach auch einzelne Themen abgefragt werden.

Sozialpolitischen Info's aus den Thomé-Newslettern 2018: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Jahresuebersicht_NL_2018.pdf

Wer die Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2017 sucht, findet die hier: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Jahresuebersicht_2017.pdf

ANZEIGE

Hier könnte Ihre Anzeige stehen .....

In meinem Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Sie suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job .....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rund 65.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.

Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.

Kontakt: info@harald-thome.de

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Nächstes Jahr biete ich meine SGB II-Grundlagenseminar zu folgenden Terminen an:

- 23./24. Jan. 2019 in Hamburg
- 28./29. Jan. 2019 in Dresden
- 31. Jan./1. Feb. 2019 in Wuppertal
- 04./05. Feb. 2019 in Frankfurt
- 11./12. Feb. 2019 in Stuttgart
- 18./19. Feb. 2019 in Hannover
- 20./21. Feb. 2019 in Bremen
- 04./05. März 2019 in Berlin
- 27./28. März 2019 in Saarbrücken
- 15./16. April 2019 in Koblenz
- 17./18. April 2019 in Erfurt

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …

Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.

Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):

- am 11./12. März in Frankfurt

Und dann gibt es noch eine 1-Tagesfortbildung zum SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet statt:

- am 18. Jan. in Wuppertal
- am 22. März in Hamburg

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:

- 08. März 2019 in Wuppertal

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 21./22. Jan. in Berlin
- 25./26. Feb. in Wuppertal
- 20./21. März in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 01. März in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- am 29. Mai in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 15. März in Wuppertal

wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

- am 05. April in Wuppertal

wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

16. Ankündigung: SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am

- 20. - 24. Mai in Wuppertal (Achtung: geänderter Termin)
- 23. - 27. Sept. in Berlin.

Ausschreibungen und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

NEU: Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

- am 04./05.03. in Berlin

- am 08./09.04. in Wuppertal

- am 27./28.05. in Stuttgart (Achtung: geänderter Termin)

- am 15./16.05. in Hamburg-Harburg

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:

- am 06.03. in Berlin

- am 18.03. in Wuppertal

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann für heute. Ich wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Ihr

Harald Thomé
 
«  zurück