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SG Stade verurteilt das beklagte Jobcenter zur Übernahme von Anschaffungskosten für einen Laptop in Höhe von 399 €

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. SG Stade verurteilt das beklagte Jobcenter zur Übernahme von Anschaffungskosten für einen Laptop in Höhe von 399 €

Nun hat das vierte Sozialgericht ein Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme der Anschaffungskosten für einen PC/Laptop verurteilt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte dazu im Jahr 2014 die Bundesregierung aufgefordert, die Bildungskosten in den Regelleistungen aufzustocken, passiert ist in den zurückliegen vier Jahren nichts! Das BVerfG hat gleichzeitig die Gerichte bis zu einer gesetzlichen Änderung aufgefordert, das Recht bis zu einer gesetzlichen Änderung weit auszulegen. Dieser weiten Auslegung sind nun eine Reihe von Gerichten bei Bildungs- und Schulbedarfen gefolgt.

Für größere, einmalige Bildungsbedarfe gibt es keine eigenständige Anspruchsgrundlage, es liegt somit eine planwidrige Regelungslücke vor die nun verfassungskonform durch Auslegung zu füllen ist.
Die einmalige Anschaffung für Bildungsbedarfe müsse zwar nur einmal bezahlt werden, sie erfüllen jedoch einen laufenden Bedarf (SG Gotha 17. Aug. 2018 - S 26 AS 3971/17) und zur Vermeidung einer Bedarfsunterdeckung habe eine analoge Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II zu erfolgen.
So der einhellige Tenor der Sozialgerichte (LSG NDS v. 11.12.2017 - L 11 AS 349/17 (zur Übernahme von Schulbüchern); SG Hannover v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER (Tablet f. 369 €); SG Cottbus v. 13.10.2016 – S 42 AS 1914/13 (PC für 350 €); SG Gotha v. 17.08.2018 – S 26 AS 3971/17 (PC mit Drucker, Software und Einrichtung für 600 €) und jetzt das SG Stade v. 29.09.2018 – S 39 AS 102/18 ER (Laptop für 399 €) ).

Hier das Urteil des SG Stade: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/SG_Stade_v._29.08.2018_-_S_39_AS_10218_ER_.pdf

Zusammengefasst führen die Gerichte aus, ein PC/Laptop gehört zur soziokulturellen und schulischen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern und ist somit als Teil der Ausformung der Sicherstellung des menschenwürdigen Daseins auf Zuschussbasis zu erbringen.

Zur Beantragung von Kosten für einen PC/Laptop gibt es nächste Woche auf der Tacheleswebseite eine Veröffentlichung, nebenst Musteranträgen.

Ich fordere die NewsletterleserInnen auf, vor Ort politische Kampagnen zu beginnen die Sozialverwaltung davon zu überzeugen freiwillig und ohne Gerichtsverfahren Anschaffungskosten für einen PC/Laptop für Schulkinder zu übernehmen.

Ferner, wenn ihr positive Gerichtsentscheidungen habt, schickt die bitte an mich/oder Tacheles weiter, so dass wir diese bekannt geben können.

2. Nationale Armutskonferenz veröffentlicht dritten Schattenarmutsbericht

Die NAK hat ihren dritten Schattenbericht zur Armut in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über den armutspolitischen Handlungsbedarf und lässt Betroffene zu Wort kommen.

"Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: "Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte". Um Armut in Deutschland zu überwinden, benötige man daher eine aktive Politik der Armutsbekämpfung. Diese werde von der Bundesregierung jedoch weiterhin vernachlässigt. Eschen nahm hierbei Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - kurz UN-Sozialpakt. Am Tag zuvor hatte der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht, seine Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigten: "Es ist noch viel zu tun".

Link zum Schattenbericht:
https://www.nationale-armutskonferenz.de/veroeffentlichungen/schattenbericht/

Grundrechte sind unteilbar! Dafür muss überall eingetreten werden!

3. Änderungen beim UVG und Kindergeldes

Der Unterhaltsvorschuss erhöht sich zum 1. Januar 2019 um sechs bis acht Euro je Altersstufe. Das Kindergeld soll zum 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind erhöht werden.

Familien sollen in den nächsten Jahren steuerlich entlastet werden. Dies plant die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Damit sinkt die Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung).

Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.

Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminiums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro (so die Verlautbarung der Bundesregierung, in hib - heute im bundestag, 734/2018, 08.10.2018)

Hier der dazugehörige Referentenentwurf des Familienentlastungsgesetzes:

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904723.pdf Wichtig daran, diese „Entlastungen“ kommt im SGB II/SGB XII gar nicht, da Kindergeld und UVG zu 100% bei den Kindern angerechnet wird. Noch nicht ein eine Pauschale für Versicherungen ist bei diesem Kindereinkommen absetzbar, weil der Gesetzgeber dies nur vom Einkommen volljähriger angesetzt haben möchte (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V iVm § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II). Hier wäre zu fordern das auch von Einkommen Minderjähriger diese abzusetzen ist, zumindest dann, wenn kein Einkommen Volljähriger vorhanden ist!

4. GKV-Versichertenentlastungsgesetz: Maßnahmen zur Reduzierung der Beitragsschulden

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages begrüßten die geladenen Gesundheitsexpert*innen in weiten Teilen den von der BR vorgelegten Gesetzentwurf. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (VEG) soll in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige soll ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, ,passive" Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern. Diese Regelung soll rückwirkend gelten und den „überproportionale(n) Anstieg der Beitragsrückstände bei den Krankenkassen (bei freiwillig Versicherten im Dezember 2017 insgesamt 6,3 Milliarden Euro; monatlich etwa 120 Millionen Euro mehr)“ reduzieren helfen (GKV-VEG-Entwurfsbegründung, S. 20). Zudem wird eine Pflicht der Krankenkassen eingeführt, bei Beitragsrückständen frühzeitig auf mögliche Sozialleistungsansprüche hinzuweisen (§ 16 Absatz 3b SGB V n.F.) und die Möglichkeit der rückwirkenden Änderung der Beitragsfestsetzung wird erweitert (§ 240 Absatz 1 SGB V n.F.).

hib Nr. 733 vom 08.10.18 und GKV-Versichertenentlastungsgesetz: https://www.bundestag.de/presse/hib/-/572310

Entwurf GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 24.09.2018: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf

5. Dokumentation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?“

Jeder Mensch möchte in Würde leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist das nicht selbstverständlich, weil sie arm sind. Sechs Millionen Menschen beziehen Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“). Sie müssen große Barrieren überwinden, um ihr (Menschen-) Recht auf soziale Sicherheit durchzusetzen. Auch ihr Recht auf Wohnen steht praktisch in Frage, wenn sie keine bezahlbare Wohnung finden oder Teile der Grundsicherung für steigende Mietkosten einsetzen müssen.

Was steht armen Menschen menschenrechtlich zu? Welche konkreten Hürden hindern sie daran, zu ihrem Recht kommen? Wie können diese Barrieren überwunden werden und was muss geschehen, damit die Betroffenen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Publikation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?

Zur Umsetzung sozialer Menschenrechte in der Grundsicherung“, die das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz und Akteure der Arbeitslosenselbsthilfe am 11. Oktober gemeinsam veröffentlicht haben.

Die Doku gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Doku_Wie_kommen_die_Armen_zu_ihrem_Recht_bf.pdf

6. SG Lübeck: BAB für afghanischen Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung- Gute Bleibeperspektive, schon aus der Tatsache der Ausbildung selbst

Mal eine positive Entscheidung in Sachen Ausbildungsförderung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung:

Das SG Lübeck hat in einem Eilverfahren einem Menschen aus Afghanistan mit Aufenthaltsgestattung Berufsausbildungsbeihilfe zugesprochen. Das Sozialgericht stellt fest, dass eine rein abstrakte Betrachtung der „guten Bleibeperspektive“ allein anhand der Gesamtschutzquote „nicht zur generellen Maxime aufwerten“ lasse. „Schon rein sprachlich knüpft die Erwartung des rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts in § 132 Abs. 1 Satz 1 SGB III nicht an das Herkunftsland, sondern an die Person des die Leistung nachsuchenden Ausländers an. Dies macht zwar generelle Betrachtungen, wie die vorstehende der Gesamtschutzquote (…) nicht von vornherein wertlos, eine individuelle Betrachtung erübrigt sich dadurch gleichwohl nicht.“

Nach Überzeugung des Gerichts ergibt sich die „gute Bleibeperspektive“, schon aus der Tatsache der Ausbildung selbst … Hier eine Zusammenfassung der Entscheidung durch Claudius Voigt v. 11.10.18: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/Claudius_Mail_11.10.2018.pdf Und hier der Beschluss des SG Lübeck v. 8.10.2018: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/SG_Luebeck_v._8.10.2018_.pdf

7. Zur Unteilbarkeit der Menschenrechte - Michèle Winklers Rede bei der Demonstration #Unteilbar

„Lasst uns auch nach dem heutigen Tag weiter streiten gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und soziale Ungerechtigkeit. Lasst uns einstehen für eine Welt, in der alle ihren Platz finden können und in der Menschenrechte wirklich unteilbar sind!“.

Die Rede gibt es hier:
http://www.grundrechtekomitee.de/node/955

Dem gibt es nichts hinzuzufügen!

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

Ende dieses, Anfang nächstes Jahr biete ich meine SGB II-Grundlagenseminar zu folgenden Terminen an:

- 25./26. Okt. in Augsburg (kurzfristige Anmeldung noch möglich)
- 05./06. Nov. in Freiburg
- 15./16. Nov. in Leipzig
- 20./21. Nov. in Hamburg
- 26./27. Nov. in Wuppertal
- 28./29. Nov. in Berlin
- 03./04. Dez. in Frankfurt
- 28./29. Jan. 2019 in Dresden
- 11./12. Feb. 2019 in Stuttgart
- 18./19. Feb. 2019 in Hannover
- 20./21. Feb. 2019 in Bremen

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …

Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.

Die Fortbildungen gibt es einmal in zwei 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:

- FoBi zum SGB X am 23. Nov. in Hamburg
- FoBi SGB I/SGB X am 17./18. Dez. in Dresden

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

- 30. Okt. in Wuppertal
- 10. Dez. in Berlin

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 12./13. Nov. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

- 11. Dez. in Berlin

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

- am 02. Nov. in Wuppertal

wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. Ankündigung: SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019

Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am

- 17. - 21. Juni in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.

Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:

- 13./14. Nov. in Leipzig

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Ihr

Harald Thomé
 
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