SG Gotha verurteilt Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop in Höhe von 600 EUR für
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. SG Gotha verurteilt Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme von Kosten für einen internetfähigen PC/Laptop in Höhe von 600 EUR für
Das SG Gotha hat mit Urteil vom 17. Aug. 2018 - S 26 AS 3971/17 das beklagte Jobcenter zur zuschussweisen Übernahme eines internettauglichen PC/Laptop, nebst notwendigem Zubehör und Serviceleistungen in Höhe von 600 EUR verurteilt. Das SG Gotha hat dazu ausgeführt, diese Kosten seien als Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen. Dieser wird benötigt damit die Kinder/Jugendlichen die schulischen Belange wie Anfertigungen von Hausarbeiten und Referaten erfüllen könnten. Das SG führt dazu aus: „jeder, der Kinder in einem schulfähigen Alter hat … müsste eigentlich wissen, dass ohne internetfähigen PC/Laptop die Befolgung organisatorischer Vorgaben der Schule zu großen Teilen nicht mehr möglich ist. Das fängt bei der Essenbestellung bei den einschlägigen Anbietern an, geht weiter über oftmals täglich aktualisierte Vertretungspläne der Schule und weiter über Referate bzw. Seminararbeiten, deren Fassung am Computer als selbstverständlich vorausgesetzt wird. … Es ist offensichtlich und selbstverständlich, dass es hier kleiner gesonderten Darlegung mehr bedarf.“ Und weiter: es handelt sich bei der Anschaffung eines PC/Laptops zur Erfüllung schulischer Belange auch um einen laufenden Bedarf i.S. von § 21 Abs. 6 SGB II. Denn der Computer/Laptop zwar nur einmal bezahlt, er erfüllt jedoch einen laufenden Bedarf, nämlich den, sachgerecht in ordnungsgemäßer Weise eine Schule besuchen zu können, ohne von vorneherein „abgehängt“ zu sein.“
Zusammengefasst, führt das SG Gotha aus, ein PC/Laptop gehört zur soziokulturellen und schulischen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern und ist somit als Teil der Ausformung der Sicherstellung des menschenwürdigen Daseins auf Zuschussbasis zu erbringen.
Hier das Urteil zum Download: https://tinyurl.com/y763ajo6
Dieses neue Urteil, steht in einer Reihe weiterer Urteile, in denen die Jobcenter zur Übernahme von Bildungskosten nach § 21 Abs. 6 SGB //, d.h. auf Zuschussbasis verurteilt wurden. So Schulbücher (LSG Niedersachsen-Bremen, v. 11.12.2017 - L 11 AS 349/17, internetfähigen PC (im Wert von 350 €) SG Cottbus v. 13.10.2016 – S 42 AS 1914/13) und ein Tablet, welches schulischerseits benötigt wird (SG Hannover v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER). In den anderen Urteilen wird herausgearbeitet, dass die Höhe des Anspruchs für Lernmittel und Bildung nicht bedarfsgerecht ausgestaltet ist und es zu einer verfassungswidrigen Bedarfsunterdeckungen kommt und daher wegen planwidrigen und massiver Regelungslücken für diese Bedarfe eine Anspruchsgrundlage geschaffen werden muss. Die Gerichte sehen hier als Grundlage, solange der Gesetzgeber diese nicht selber schafft, den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II.
Es sollten daher in der nächsten Zeit für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene und Auszubildende solche Lernmittel auf Basis des § 21 Abs. 6 SGB II beantragt und gerichtlich durchgefochten werden!
Als Begründung dafür hat das SG Gotha, sehr plakativ und sehr klar geliefert: ohne solche wären die Anspruchsberechtigten „abgehängt“.
Dem gibt es nichts hinzuzufügen. Außer zu sagen, der Kampf gegen das Abhängen von über 2 Mio. Kindern und Jugendlichen im SGB II (und SGB XII und AsylbLG) sollte und muss offensiv geführt werden.
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Neu erscheinenen: Leitfaden Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung und bei Pflegebedürftigkeit von A-Z
Neuerscheinung: 10.Auflage, September 2018, 276 Seiten.
Herausgeber: AG TuWas.
Preis: 10 € incl. Versand innerhalb Deutschlands.
ISBN: 978-3-932246-83-8
Bestellung: DVS, Schumannstr.51, 60325 Frankfurt. Link: www.dvs-buch.de
E-Mail: info@dvs-buch.de
Die Sozialleistungen für Pflegebedürftige und behinderte Menschen sind in den letzten Jahren durch 3 Pflegestärkungsgesetze und das Bundesteilhabegesetz grundlegend geändert worden.
Zentrale Themen des Leitfadens sind die sozialhilferechtlichen Leistungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen. Ergänzend werden auch die damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Leistungen berücksichtigt (z.B. Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld sowie Kranken- und pflegeversicherung). Ausführlicher wird auch die Frage der Unterhaltspflicht bei Pflegebedürftigkeit der Eltern behandelt. Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden in den Grundzügen ebenfalls angesprochenen.
Wir haben versucht die Ausgangssituation Betroffener zu erfassen, um eine bestmögliche Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Sozialleistungen zu geben.
Der Leitfaden gibt die Rechtslage zum 31.08.2018 wieder.
2. OVG NRW: Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge zum Teil rechtswidrig – jetzt Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage stellen!
Das OVG NRW hat am 4. September 2018 in einem Urteil entschieden, dass zumindest ein Teil der NRW-„Ausländerwohnsitzregelungsverordnung (AWoV)“ rechtswidrig und daher nichtig ist. Es handelt sich um § 5 Abs. 4 AWoV, nach dem anerkannte Schutzberechtigte in der Regel für diejenige Kommune eine Wohnsitzauflage erhalten, in die sie schon während des Asylverfahrens zugewiesen worden sind. Als Folge hat das OVG die Wohnsitzauflage für einen klagenden anerkannten Flüchtling aus dem Irak aufgehoben. Das Urteil selbst liegt noch nicht vor, sondern nur eine Pressemitteilung des OVG.
PM des OVG NRW dazu: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/38_1809041/index.php
Die Herangehensweisen und Details hat Claudius Voigt in einem aktuellen Newsletter dargestellt, den gibt es hier: https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Wohnsitzregelung_OVG_NRW.pdf
3. BGG-Schlichtungsstelle auch zuständig bei Konflikten über Sozialleistungen bei Behinderten
Die unabhängige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) kann auch eingeschaltet werden, wenn es um Konflikte bei der Genehmigung von Sozialleistungen geht. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Professors für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung (Universität Kassel), Felix Welti, das heute veröffentlicht wurde.
So eine PM des Behindertenbeauftragten vom 29.08.2018: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/PM10_BGG-Schlichtungsstelle.html
Das Gutachten gibt es hier: https://tinyurl.com/y7l3f6nw
In der Praxis heißt das, dass behinderte Menschen, wenn sie Stress mit dem JC/Sozi haben oder andere Sozialleistungsträger sich mit den Problemen an die BGG-Schlichtungsstelle wenden können.
4. Neue Dienstanweisungen zum Wohngeldrecht
Vom Ministerium NRW werden regelmäßig Verwaltungshinweise zur Gewährung von Wohngeld herausgegeben, diese finden trotzdem selbstverständlich bundesweit Anwendung.
Hier sind die aktuellen Weisungen von 7 + 8/2018: https://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/wohngeldamt/
5. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
Wir vom Tacheles suchen Menschen die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.
6. Doku zum 16.Juni 2018 in Wuppertal – Eine kritische Zusammenfassung zum Naziaufmarsch und dem Vorgehen der Polizei
Am 16. Juni 2018 marschierten knapp 100 Neonazis durch Wuppertal-Oberbarmen und Barmen. Es war der Kern der militanten Neonazi-Szene in Nordrhein-Westfalen, der sich an diesem Tag in Wuppertal traf. Akustisch gestört wurden die Rechten zwar immer wieder von über 500 Antifaschist*innen, aufgehalten werden konnte der Aufmarsch allerdings nicht. Der Grund dafür war eine Polizeitaktik, durch deren teilweise brutale und unverhältnismäßige Nulltoleranzstrategie es den Nazis ermöglicht wurde, sich auf der Straße auszubreiten. Das prominenteste Beispiel für den überzogenen Polizeieinsatz war sicherlich die Festnahme des Jobcenterleiters Thomas Lenz. Der Fall Lenz wurde sogar im Landtag besprochen. Doch es gibt noch viele andere Punkte, die Fragen aufwerfen, wie beispielsweise das Konzept und der Einsatz der Polizei. Dieser Bericht versucht, die Ereignisse rund um den 16. Juni nachzuzeichnen, Schlaglichter auf einzelne Kritikpunkte zu werfen und das alles in einen größeren Kontext zu stellen. In ganz Deutschland gibt es derzeit einen Trend hin zu mehr Law-and-Order-Politik.
Eine Veröffentlichung von der Wuppertaler Initiative für Demokratie und Toleranz e.V. und Tacheles e.V., diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Essay_16.06final.pdf
7. Essen: 13. Sept. NRW-weite Demo - WirSindMehr - Aufstehen gegen rechte Hetze
Dann möchte ich noch auf eine NRW-weite Demo aufmerksam machen: Das Essener antifaschistische Bündnis ruft kommenden Donnerstag zu einer NRW-weiten Wir sind mehr – Demo in Essen auf.
Nach einem bislang nicht aufgeklärten Mord demonstrieren seit Tagen Rechtsextreme, Nazis und rechte Hooligans in Chemnitz. Angefeuert von der "Alternative für Deutschland" und Hand in Hand mit Pegida hat sich ein Mob gebildet, der 26 Jahre nach den Pogromen von Rostock-Lichtenhagen wieder Menschen durch die Stadt jagt. Die Bilder der aggressiven Masse, die "Hitlergrüße", Aussagen wie "Unsere Parole heißt töten!", die Angriffe auf Journalist*innen beherrschen seit Tagen die Medien.
Dem stellen wir uns entgegen!
13. September, Essen, Willy-Brandt-Platz (am Hbf), 18:00 Uhr
Im Netz: https://essq.de/index.php/aufruf-wirsindmehr/
Es ist zwingend notwendig, dass die antifaschistischen Kräfte aufstehen, Position beziehen gegen diese reaktionäre Mobilisierung und den Schutz und Zusammenarbeit von Teilen der Sicherheitskräften und Nazis!
Dazu ein bisschen Hintergrund: https://www.antifainfoblatt.de/artikel/rassistische-mobilisierungen-chemnitz-eine-einordnung
https://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-video-aus-chemnitz-spitze-der-unionsfraktion-gegen-vorverurteilung-von-maassen/23007898.html
und abschließend: Früher nannte man das Säuberung in http://www.faz.net/aktuell/politik/afd-phantasien-von-alexander-gauland-man-nannte-es-saeuberung-15773410.html
Es ist Zeit!
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rund 65.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.
Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.
Kontakt: info@harald-thome.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- 25./26. Sept. in Hamburg
- 22./23. Okt. in Wuppertal
- 25./26. Okt. in Augsburg
- 05./06. Nov. in Freiburg
- 16./17. Nov. in Leipzig
- 20./21. Nov. in Hamburg
- 28./29. Nov. in Berlin
- 03./04. Dez. in Frankfurt
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im diesem Jahr biete noch ein SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 12./13. Nov. in Wuppertal
- 26./27. Nov. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es einmal in zwei 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:
Fortbildung zum SGB I am 24. Sept. in Hamburg
Fortbildung zum SGB X am 23. Nov. in Hamburg
Zweitagesfortbildung am 17./18. Dez. in Dresden
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
Ich wurde extra von den Dresdnern darum gebeten, dass da zu veranstalten, dann mal los!
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
- 08. Okt. in Frankfurt
- 30. Okt. in Wuppertal
- 10. Dez. in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 27. Sept. in Hamburg
- 11. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
- am 02. Nov. in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung biete ich am
- 09. Okt. in Frankfurt
- 22. Nov. in Hamburg
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
- am 05. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- 13./14. Nov. in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Ihr
Harald Thomé
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