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Urteil des SG Bayreuth: Bayerisches Betreuungsgeld ist im SGB II (und SGB XII) nicht anzurechnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1.Urteil des SG Bayreuth: Bayerisches Betreuungsgeld ist im SGB II (und SGB XII) nicht anzurechnen

Das SG Bayreuth hat mit Urteil vom 28.11.2017 - S 4 AS 363/17 entschieden, dass das bayerische Betreuungsgeld nicht im SGB II als Einkommen anzurechnen ist. Das Urteil findet auch Entwendung im SGB XII.

Für die Beratungspraxis bedeutet dies jetzt: dass gegen neue Bescheide, in denen das bayrische Betreuungsgeld angerechnet wird, Widerspruch eingelegt werden sollte.

Jetzt aber viel Wichtiger: wurde in der Vergangenheit und zwar im Jahr 2016 das bayrische Betreuungsgeld im SGB II/SGB XII angerechnet, muss dieses Jahr noch ein Überprüfungsantrag eingelegt werden, sonst gehen mit Ende diesen Jahres die Ansprüche von 150 EUR im Monat für das Jahr 2016 verloren.

Für das Jahr 2016 muss dieses Jahr noch ein Überprüfungsantrag eingelegt werden
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Ich fordere daher alle bayrischen Sozialberatungsstellen, Schwangerenberatungen, Alleinerziehendeneinrichtungen, Mütterzentren auf, Migrationsberatungsstelle mit sog. analogberechtigten Geflüchteten da jetzt aktiv zu werden, Plakate rauszuhängen, in entsprechenden Stellen/Zentren Flugblätter auszulegen und Pressemitteilungen zu schreiben.
Damit die Information die Betroffenen dieses Jahr noch erreicht. Das Urteil vom Sozialgericht Bayreuth ist inhaltlich richtig und wird vermutlich auch vor dem BSG Bestand haben.

Das Urteil gibt es hier zum Nachlesen: http://www.kanzlei-deterding.de/resources/Urteil+Anrechnung+Betreuungsgeld.pdf

Musterwiedersprüche und – Überprüfungsanträge gibt es auf der Tachelesseite zum Download: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2279/

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Die Neue Wohnraumhilfe gGmbH sucht Sie!

Wir sind eine soziale Organisation der Wohnungslosenhilfe in Darmstadt, die an der Schnittstelle zwischen Sozialarbeit und Wohnungswirtschaft tätig ist. Wir wissen: Ohne eine Wohnung ist alles nichts. Wir stellen Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt chancenlos sind, Wohnraum zur Verfügung. Diese Wohnungen werden sozialarbeiterisch betreut. Für diese Aufgabe suchen wir eine*n Sozialarbeiter*in / Sozialpädagoge*in.
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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

2.Umfang von Armut in Deutschland: 7,9 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2016

Die umfassendste Sozialkürzung, die sozialpolitische Weichenstellung rund um die Hartz-Gesetze „wirken“: 7,9 Millionen Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung. Vermutlich wird sich diese Zahl trotz guter Konjunktur (für die Kapitalseite) im Jahr 2017 noch gesteigert haben. Wenn man dazu noch die Menschen rechnen würde, die Einkommen auf dem Niveau von SGB II/SGB XII beziehen, aber keine Leistungen beantragen, wären wir bei weit mehr als 10 Mio. Menschen.

Wohngeld beziehende Menschen sind leider nicht in der Statistik von Statistikbundesamt, dessen Übersicht ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_429_228.html

3.Menschenrechtsbericht 2017

1. Am 06.12.2017 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen zweiten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.
Die Themen:

Deutschland im Menschenrechtsschutzsystem
Ausgewählte Themen des vorherigen Menschenrechtsbericht: Entwicklungen seit Juli 2016
Menschenrechtskonforme Ausgestaltung des Alltags in Gemeinschaftsunterkünften
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen: Identifikation, Unterbringung und Versorgung
Das Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil
Den Menschrechtsbericht gibt es hier: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht/menschenrechtsbericht-2017/

Zu ergänzen wäre dieser meiner Ansicht nach um weitere Punkte:

Menschenrechtsverstöße im Bereich des SGB II/SGB XII,

wie Leistungsausschlüsse von Unionsbürger*innen, Sanktionen im SGB II
KdU-Regelungen die dazu führen, dass SGB II/XII-Berechtigte z.T. bis zu 30 % aus ihrer Regelleistung zu den KdU zuzahlen müssen

Sowie um:
Systematische Aushöhlung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in Deutschland
Stetige Verschärfung des Polizei- und Geheimdienstrechte

Zur Aushöhlung des Versammlungsrechts folgende PM des Grundrechtekomitees: http://www.grundrechtekomitee.de/node/900 und https://www.neues-deutschland.de/artikel/1072018.ausbau-des-verfassungsschutzes-hessen-plant-umfassende-spitzelei.html

Beispiel aus unserer Beratungspraxis in Wuppertal: Alleine diese Woche kamen zwei Menschen/Familien die das Wuppertaler Jobcenter durch komplette (rechtswidrige) Leistungsverweigerung obdachlos gemacht hat. Jeder Vorgang für sich müsste Erwähnung in einem Menschenrechtsbericht finden!

Unter Bürger- und Menschenrechte im engeren und weiterem Sinne möchte ich noch folgende Info verbuchen: Bundesweit schlechtestes Informationsfreiheitsgesetz in Hessen geplant: https://netzpolitik.org/2017/schwarz-gruen-in-hessen-will-schlechtestes-informationsfreiheitsgesetz-deutschlands/

4.SG Dresden: Zusicherung vom Jobcenter nur bei erstmaligem Auszug aus Elternhaus erforderlich

Eigentlich ist es völlig klar, es wird aber tausendmal behördlicherseits missachtet, wenn junge Erwachsene einmal von zu Hause ausgezogen sind, ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen beschränkt. Eine erneute Genehmigung für einen Auszug von zu Hause ist dann nicht mehr erforderlich. Das Gericht stellt weiter klar, das JC habe keine Befugnis auf "Lebenskontrolle" für alle weiteren Umzüge.

Das hat das Sozialgericht Dresden mit Urteil vom 30.11.2017- S 52 AS 4265/17 entschieden.

Alles weitere dazu hier: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/recht/entscheidungsfreiheit-junger-erwachsener-im-hartz-iv-bezug-gestaerkt/

5.Broschüre: Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung

Der DPWV hat eine umfangreiche Doku Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des Aufenthaltsgesetzes und ihre Anwendung herausgegeben.

Diese gibt es hier: http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2017-11-13_bleiberecht-2017_web.pdf

6.Über 6 Millionen Menschen drohten im Jahr 2016 Stromabschaltungen

Im Jahr 2016 wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 330.000 Haushalten der Strom gesperrt. Die Zahl der Androhungen liegt bei über 6 Millionen. Eine Studie vom Deutschen Caritasverband (DCV) gemeinsam mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) analysierte nun erstmals, wer von diesen Stromsperren betroffen ist. Das sind vor allem ALG II-Empfänger und verschuldete Menschen.

Mehr dazu hier: https://www.sozial.de/ueber-6-millionen-menschen-drohen-stromabschaltungen.html

7.Änderungen beim Kindergeld 2018

Zum 01.01.2018 werden sich die Höhe des Kindergeldes von 192 auf 194 EUR bei den ersten zwei Kindern ändern, von 198 auf 200 EUR beim Dritten und ab dem vierten Kind von 223 Euro auf 225 Euro.
Ferner wurde bestimmt, das für ab dem 01.01.2018 beantragtes Kindergeld nur noch für sechs Kalendermonate vor der Antragstellung gezahlt wird, vorher waren das vier Jahre, so § 66 Abs. 3 EStG (neu). Laut Begründung des Gesetzgebers soll damit „der Missbrauch auch durch EU-Ausländer verhindert werden“. https://www.morgenpost.de/politik/inland/article210382053/Missbrauch-bei-Kindergeld-wird-eingeschraenkt.html

Eine Übersicht gibt es hier: http://www.hartziv.org/news/20171109-massive-kindergeld-aenderung-2018.html

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8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Im Jahr 2017 habe ich lediglich am 20./21. Dezember 2017 in Leipzig noch ein paar Plätze in meinen Grundlagenseminar frei.

Im Jahr 2018 zu folgenden Terminen:

- am 15./16. Jan. in Stuttgart
- am 24./25. Jan. in Augsburg
- am 30./31. Jan. in Hamburg (1 Platz frei)
- am 12./13. Feb. in Frankfurt
- am 15./16. Feb. in Wuppertal
- am 26./27. Feb. in Berlin
- am 09./10. April in Dresden
- am 17./18. Mai in Hamburg

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es:

- am 28. Feb. 2018 in Berlin

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

10. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 05./06. Feb. in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

- am 19. - 23. März in Wuppertal
- am 28.Mai–01.Juni in Berlin
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

12. SGB II-Fortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die nächste FoBi findet statt:

- am 02. Feb. in Wuppertal
- am 28. Feb. in Berlin

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 29. Jan. in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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