BSG stellt fest, Brillen gehören nicht zum Regelbedarf und Reparaturen sind als Zuschussregelung zu übernehmen ++ Was heißt das für die Praxis ?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.BSG stellt fest, Brillen gehören nicht zum Regelbedarf und Reparaturen sind als Zuschussregelung zu übernehmen ++ Was heißt das für die Praxis ?
Das hat BSG entschieden, dass die Kosten für Brillenreparaturen nicht im Regelbedarf enthalten sind und daher unabweisbare Kosten zur Reparatur einer Brille „als nicht vom Regelbedarf umfasste therapeutischen Geräte und Ausrüstungen“ nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Der Terminsbericht ist hier zu finden: http://tinyurl.com/y8ef45ej
Inhaltlich muss jetzt geklärt werden, ob die Brillenerstanschaffung vom Regelbedarf umfasst ist. Hier ist zu vertreten dass sie nicht enthalten ist, das hat das BVerfG im Urteil vom 23. Juli 2014 - BVerfG, 1 BvL 10/12, Rz 120 „Gesundheitskosten wie für Sehhilfen“ festgestellt, genau so der Krankenkassensenat des BSG mit Urteil vom 24. Juni 2016 in der Klage B 3 KR 21/15 R, dies ist hier zu finden: http://tinyurl.com/y8csqdh7
Nach dem Urteil des BSG würde ich jetzt folgende Strategien zum Thema Brille anraten:
Brillenerst- bzw. wiederbeschaffung im Rahmen der Menschenwürde. Da es im SGB V (Krankenkassenrecht) keine geeignete Grundlage auf Übernahme von Brillenbeschaffungskosten und es für einmalige atypische , nicht vom Regelsatz umfasste Bedarfe auch keine Anspruchsgrundlage gibt, müssen diese nach § 73 SGB XII beim Sozialamt beantragt und von dort übernommen werden. (Das ist die gleiche Systematik wie Passbeschaffungskosten die das LSG NSB vor kurzem entschieden hat: http://tinyurl.com/ycngxzmk). Ein Anspruch nach § 73 SGB XII ist für SGB II- und SGB XII-Bezieher*innen möglich.
Brille im Rahmen des Vermittlungsbudgets. Das SG Frankfurt hat mit Urteil vom 19.03.2016-S 19 AS 141/13 das JC Frankfurt zur Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung einer Gleitsichtbrille im Rahmen der Förderung aus dem Vermittlungsbudget verurteilt. Das SG hast das begründet: Jede Person, die ALG-II bezieht, muss für den gesamten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und „eine ausreichende Sehfähigkeit auch für die Ferne [ist] erforderlich, um unnötige Gefährdung für sich und andere nach Möglichkeit auszuschließen“. Um dem Arbeitsmarkt vollwertig zur Verfügung zu stehen ist die Brille zwingend notwendig. Im vorliegenden Fall ist das Ermessen auf null reduziert. Das VB-Urteil gibt es hier: http://tinyurl.com/y8u63rod
Brille im Rahmen der Altenhilfe. „Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken“ so § 71 Abs. 1 SGB XII. Sie bestimmt auch dass Kosten zur Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten im Rahmen des § 71 Abs. 2 Nr. 6 SGB XII zu übernehmen sind. „Sehen können“ als Voraussetzung.
Altenhilfe gilt klassisch ab 60 Jahre, die Leistungen sollen auch erbracht werden, wenn sie der Vorbereitung auf das Alter dienen (§ 71 Abs. 3 SGB XII). Also auch schon vorher, wenn es sich um altersbedingtes Nachlassen der Sehstärke handelt. Die Altenhilfe ist auch für SGB II’er zugänglich.
Brillenreparatur aufgrund des aktuellen Urteil des BSG (http://tinyurl.com/y8ef45ej) aufgrund § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II und §v 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB XII auf Zuschussbasis vom Jobcenter/Sozialsamt zu erbringen.
Spannend wird die Frage sein ob in einfachster Form oder in vorheriger Form. Denn die Reparatur leitet sich aus dem Lateinischen ab (reparare „wiederherstellen“) und bedeutet wiederherstellen, das bedeutet in den vorherigen Zustand und wenn der etwas wertiger war, dann auch in den wertigeren Zustand.
Hier wird einiges zu streiten sein, in der nächsten Zeit! Aber der Weg ist jetzt durch das BSG Urteil endlich offen.
ANZEIGE
Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal
Der Seminar- und Veranstaltungsraum Loher Bahnhof Wuppertal kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden, auch für Bildungsträger die hier wochenweise Veranstaltungen durchführen wollen (aber nicht für private Partys).
Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt [fast] genau in der Mitte) ist hier richtig.
Der Raum verfügt über Platz für 25 Menschen an Tischen oder bis zu 50 Menschen mit Stuhlreihen.
Vorteil des Raumes: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage, viele Parkplätze, barrierefrei. Inklusive hauseigenem Cateringservice, wenn gewünscht.
Ab sofort mit einem Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html
Weitere Infos, Kontakt und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de
2.Jobcenter Rebellin Jana Grebe erhält Preis für Zivilcourage
Die Die „Jobcenterrebellin“ Jana Grebe wurde am 29. Oktober mit dem „Preis für Zivilcourage“ durch die Solbach-Freise-Stiftung ausgezeichnet. Jana Grebe arbeitete bis zu ihrer Selbstkündigung als Fallmanagerin im Jobcenter in Osterholz-Scharmbeck und hat gegen rechtswidrige Arbeitsaufträge rebelliert. Hier die Webseite der Stiftung: http://www.solbach-freise-stiftung.de/preistraeger-2017.html und die Laudatio von Inge Hannemann: http://inge-hannemann.de/jobcenter-rebellin-mit-dem-preis-fuer-zivilcourage-ausgezeichnet
Meinerseits einen herzlichen Glückwunsch an die Kollegin für die Ehrung, die sie sich wirklich verdient hat. Viele Jobcentermitarbeiter*innen finden es zwar immer wieder nicht in Ordnung was sie so angewiesen bekommen, aber wer wehrt sich schon offensiv dagegen und sagt, bei Rechtsbruch mache ich einfach nicht mit. Das sind wenige, daher Hut ab vor dem Mut der Kollegin.
3.Neue Weisungen der BA zum SGB II
Die BA hat verschiedene neue Weisungen zum SGB II herausgegeben, so allen voran neue Fachliche Hinweise zu § 12 SGB II. Eine Zusammenfassung dazu gibt es hier: http://tinyurl.com/y7obavry die Weisung selber hier: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
Dann gibt es eine neue Weisung (201710020 vom 20.10.2017) „Verlaufsbezogene Kundenbetrachtungen – Zielführendes Handeln im Integrationsprozess“ daraus zitiere ich mal: „Ziel bleibt es, dass alle unsere Kundinnen und Kunden einen wertschöpfenden und zielführenden Integrationsprozess erleben - ganz gleich ob sie in den Agenturen oder gemeinsamen Einrichtungen beraten und betreut werden“ die gibt es hier: http://tinyurl.com/y9ae9war
Bemerkung: wenn ich mir im Gegenpol das Verwaltungshandeln beispielsweise des Jobcenter Wuppertal anschaue, ist es das exakte Gegenteil. Häufig keinerlei Achtung des Kunden, sinnlose Maßnahmen deren einziger Zweck die Bedienung der Maßnahmenträger ist und so gut wie keine Unterstützung in den geeigneten und sinnvollen Maßnahmen ….
Vielleicht setzt sich Wuppertal mal mit der Realität auseinander und nicht mit den geschönten Zahlen und Statistiken des Herrn Jobcentergeschäftsführers Lenz.
Weisung zur Wahrnehmung der Trägerverantwortung bei Revisionsverfahren vor dem BSG – Die BA will Gerichtsverfahren steuern und kontrollieren
Die BA möchte im Vorfeld in Gerichtsverfahren eingreifen und diese kontrollieren können. Sie greift damit unmittelbar in das operative Geschäft der einzelnen Jobcenter ein und in die Befugnisse der Geschäftsführer*innen und der Trägerversammlung als zentrales Steuerungsinstrument der einzelnen JC’s. Die Weisung gibt es hier: tinyurl.com/ydxel8wn
4. Berliner Bürgermeister will für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben den gesetzlichen Mindestlohn und erstrecht den Tariflohn umgehen
Dieses Projekt wird vom regierenden Bürgermeister Müller (SPD) „solidarisches Grundeinkommen“ genannt, also eine etwas verschönte Bezeichnung für 1-EURO-Jobs, auch wenn am Ende zwei oder drei EURO rauskommen und natürlich Zwangsarbeit, weil am Ende immer die Bedrohung mit Sanktionen steht.
Herr Müller schreibt in einem Gastbeitrag im Tagesspiegel vom 30.10.2017: "Ich halte in diesem Zusammenhang nichts von einem bedingungslosen Grundeinkommen. Zumal Diskussionen um soziale Hängematten, Hartz-IV-Adel und die Vorstellung, dass sich Arbeiten nicht lohnt, wenn man es doch gut mit Stütze aushalten könne, den gesellschaftlichen und politischen Diskurs noch viel zu sehr in diesem Kontext prägen. Es ist zudem meine feste sozialdemokratische Überzeugung, dass Arbeit der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe ist. Sehr wohl kann ich mir aber ein solidarisches Grundeinkommen vorstellen. Damit komme ich wieder auf meinen Gedanken zurück, dass es genug zu tun gibt. Ich bin sicher, jedem von uns fällt einiges ein, was wegen klammer staatlicher Kassen heute nicht möglich ist: Sperrmüllbeseitigung, Säubern von Parks, Bepflanzen von Grünstreifen, Begleit- und Einkaufsdienste für Menschen mit Behinderung, Babysitting für Alleinerziehende, deren Arbeitszeiten nicht durch Kita- Öffnungszeiten abgedeckt werden, vielfältige ehrenamtliche Tätigkeiten wie in der Flüchtlingshilfe, als Lesepatin oder im Sportverein als Übungsleiter und und und."
Den kompletten Beitrag gibt es hier zu lesen: http://tinyurl.com/yaz4c52s
Arbeit muss einfach vernünftig bezahlt werden! Mindest- und Tariflohn dürfen nicht umgangen werden, daher ist sich deutlich gegen dieses Lohndumpingprojekt von Michael Müller entgegen zustellen!
Noch eine Bemerkung: liebe SPD, mit solchen Vorstößen, sei es dieser von Herrn Müller in Berlin oder Herrn Scholz in Hamburg schafft ihr keine „radikale Erneuerung“. Ihr schafft es aber, wenn die SPD nicht endlich mit der Agenda 2010-Politik und deren Vertretern bricht, dass die SPD in der Bedeutungslosigkeit verschwinden oder irgendwann an der 5 % - Hürde scheitern wird, und ihr dann mitverantwortlich dafür sein werdet, dass die AfD zweitstärkste Kraft wird.
5.Rechtsprechung der SG zum Ausschluss von Unionsbürger*innen seit 29. Dezember 2016
Die Kollegen der GGUA dokumentieren die Rechtsprechung der Gerichte zum leistungsrechtlichen Ausschluss der Unionsbürger.
Die aktuellste Rechtssprechungsübersicht ist vom 22.10.2017 und hier zu finden: http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/rechtsorechung_Unionsbuerger.pdf
6. Nach dem Anschlag: Spenden für das Tacheles
Im letzten Newsletter hatte ich darüber berichtet, dass es vor zwei Wochen nach der vorangegangenen massiven Diffamierungs– und Rufmordkampagne gegen Tacheles und mich von Seiten verschiedener Rechter Gruppierungen einen Anschlag auf Tacheles gegeben hat. Ich verweise auf die Tacheles Stellungnahme: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2243/.
Anlässlich dieser Kampagne gab es eine breite Solidarität mit Tacheles: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2246/
Zum Anschlag selbst: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/angriff-auf-erwerbslosen-verein-tacheles-aid-1.7158742
Bei dem Anschlag sind Sachschäden entstanden und wir müssen für zukünftige Anschläge Sicherheitsvorkehrungen schaffen, das kostet einiges. Daher bitten wir um Spenden zur Finanzierung weiterer Sicherheitsmaßnahmen. Kontodaten sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/
Tacheles dankt vorab.
7.Urteil zur Anrechnung von Trinkgeldern im SGB II und zum Umgang mit Urteilen
Das SG Landshut hat vor kurzem eine Urteil getroffen, nach dem die Anrechnung von Trinkgeldern im SGB II zulässig sei und der § 11a Abs. 5 SGB II (keine Anrechnung bei grober Unbilligkeit) nicht gelte. Darüber ist breit auf Webseiten und sozialen Medien berichtet worden. So hat beispielsweise gegen-hartz.de berichtet: „Erhalten Hartz-IV-Aufstocker für ihre berufliche Tätigkeit Trinkgelder, müssen diese als Einkommen mindernd auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden“, (http://tinyurl.com/y7njxnu9 ) im gleichen Tenor diverse andere Medien.
Es gibt dazu auch ein Urteil des SG Karlsruhe aus 2016, was aussagt, Trinkgelder sind grundsätzlich nicht anzurechnen (http://tinyurl.com/jjruy6d ).
Das sind zwei Untergerichte, in beiden Fällen hat jeweils eine Kammer entsprechend ihrer Meinung und Rechtsposition entschieden. Nicht mehr und nicht weniger.
Meines Wissens gibt es zum Thema bisher keine weiteren Entscheidungen. Aber: nur weil das SG Landshut das so entscheidet, ist das jetzt nicht der endgültige Stand der Dinge. Dieser tritt erst ein, wenn das BSG dies in ständiger Rechtsprechung entschieden hat.
Ich würde da um mehr Differenziertheit bitten, es hat lediglich die Debatte begonnen.
ANZEIGE
Hier könnte Ihre Anzeige stehen .....
An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen.....
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von fast 61.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.
Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.
Kontakt: orga@harald-thome.de
8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Kurze Info: wegen des hohen Bedarfes habe ich kurzfristig noch am 20./21. Nov. in Wuppertal noch ein Grundlagenseminar angesetzt.
Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2017, sowie die ersten im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:
am 20./21. Nov. in Wuppertal
am 20./21. Dez. in Leipzig
Im Jahr 2018 finden die ersten Grundlagenseminare statt:
am 15./16. Jan. in Stuttgart
am 24./25. Jan. in Augsburg
am 30./31. Jan. in Hamburg
am 12./13. Feb. in Frankfurt
am 15./16. Feb. in Erfurt
am 26./27. Feb. in Berlin
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.
Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
9. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 06./07. Nov. in Dresden
- 18./19. Dez. in Berlin
- 21./22. Feb. in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März 2018 in Wuppertal
- am 28.Mai–01.Juni 2018 in Berlin
- am 27. - 31. Aug. 2018 in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und das die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.
Die Fortbildungen gibt es:
- am 09. Jan. 2018 in Wuppertal
- am 28. Feb. 2018 in Berlin
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildung: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
ann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
16. Nov. 2017 in Stuttgart (noch ein Platz)
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Diese Fortbildung biete ich
- am 24. Nov. in Hannover
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de .
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
15. Aus Anwaltssicht: Effektiv arbeiten im Sozialrecht
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht, aus Anwaltssicht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.
Die Fortbildung findet am
- am 01. Dezember in Wuppertal
statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. November 2017 in Wuppertal, am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
« zurück