Nach der Bundestagswahl / Notwendige Änderungen im Sozialrecht / Tacheles-Forderungspapier
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Nach der Bundestagswahl / Notwendige Änderungen im Sozialrecht / Tacheles-Forderungspapier
Ich möchte angesichts der Bundestagswahl nochmal auf ein Tacheles Papier hinweisen, in dem wir notwendige Änderungen im SGB II aufgezeigt haben. Das Papier ist zwar schon ein paar Tage alt, nichts desto trotz inhaltlich topaktuell. In weiten Teilen werden darin die Maßgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. Juli 2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) gemacht hat, konkretisiert. Darüber hinaus enthält es selbstverständlich eine Reihe weiterer dringender Änderungen. Diese Positionen sollten jetzt von den Sozialverbänden, Gewerkschaften und der in Opposition befindlichen Parteien und natürlich den Regierungsparteien aufgegriffen werden.
Hier geht’s zum Tacheles-Forderungspapier zu notwendigen Änderungen im SGB II und angrenzender Rechtsbereiche:
http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1973/
2. Neue Weisungen der BA zum SGB II
Die BA hat neue fachliche Hinweise zum SGB II herausgegeben, diesmal zu § 33 SGB II / Übergang von Ansprüchen, hier erstmal ne BA Info, was sich aus deren Sicht geändert hat: http://tinyurl.com/y7j64rwg
Und hier gibt es jetzt die Weisung unter § 33 SGB II: http://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
3. Die Jobcenter arbeiten einfach immer noch grottenschlecht: 44,5 % aller Widersprüche im SGB II im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entscheiden
Ich mutmaße mal, außer beim BAMPF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) dürfte es kaum eine so hohe Erfolgsquote von Widersprüchen geben. Denn im Jahr 2016 wurden im Bereich des SGB II 44,5 Prozent aller Widersprüche ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent. So eine aktuelle Mitteilung von Katja Kipping von DIE LINKE.
Im Umkehrschluss drückt das aus, dass die Jobcenter einfach grottenschlecht arbeiten, ein Teil wird gewiss einem hochkomplizierten Gesetz und immer wieder schlecht geschultem Personal geschuldet sein, der andere Teil ist aber einer restriktiven Rechtsauslegung und einer immer mehr zu Lasten der Leistungsberechtigten verschärften Gesetzeslage geschuldet. Aber auch der Situation, dass selbst höchstrichterliche Maßgaben, wie vom BVerfG über Jahre nicht umgesetzt werden (siehe Ziff. 1 dieses Newsletters).
Details der Kipping Anfrage: http://www.katja-kipping.de/de/article/1297.rechtliche-wehr-gegen-bundesagentur-für-arbeit-lohnt-sich.html
Allgemein die Widerspruchs-und Klagestatistik im Netz: http://tinyurl.com/h65qsbu
4. Mietschuldendarlehen auch bei unangemessen teurer Unterkunft im Einzelfall möglich
Dann möchte ich auf eine interessante Veröffentlichung hinweisen, nach der in verschiedenen Fallkonstellationen die Übernahme von Mietschulden auch bei unangemessen teurer Unterkunftskosten möglich ist.
Alles weitere bitte dem Artikel entnehmen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/mietschuldendarlehen-auch-bei-unangemessen-teurer-unterkunft-im-einzelfall-moeglich_116912.html
Hier der Beschluss im Wortlaut: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195747
5. Regensburg: Die Mietpreisbremse schützt – das Jobcenter
Die Mietpreisbremse war und ist dazu gedacht, Gering- und Durchschnittsverdiener vor rasant steigenden Mieten zu schützen. Während diese Wirkung des Gesetzes zunehmend bezweifelt wird, zeitigt es an anderer Stelle kafkaeske Auswüchse. Das Jobcenter verweigert unter Berufung auf die Mietpreisbremse die Übernahme marktüblicher Mieten. Das zeigt ein aktueller Fall aus Regensburg.
Mehr dazu in einer Veröffentlichung in Regensburg-Digital: http://www.regensburg-digital.de/die-mietpreisbremse-schuetzt-das-jobcenter/02102017/
6. Infos für Menschen die Opfer eines Hate-Storms im Internet geworden sind
Mit dem Guide auf dieser Website wollen Fearless Democracy Menschen helfen, eine digitale Hetzjagd zu überstehen. Die Menschen, die deine Gegner im Netz sind, versuchen wahrscheinlich dich und dein Umfeld zu kompromittieren und Druck aufzubauen. Einige unserer Empfehlungen in dem Guide, den du runterladen kannst, könnten dir oder deinen Freunden wertvolle Hilfe leisten. Bei den Inhalten handelt es sich jedoch um Empfehlungen. Sie sind nicht rechtsverbindlich und sie können deine eigenen Entscheidungen nicht ersetzen. Was sie aber sind: gute Tipps von Personen, die politische Gewalt im Internet schon erlebt haben. Wir hoffen, es hilft.
Hier die Infos: https://hateaid.me/
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Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 61.000 Empfängern in ganz Deutschland.Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen.
Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ) verwendet.Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage.
Kontakt: orga@harald-thome.de
7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Kurze Info: wegen des hohen Bedarfes habe ich kurzfristig noch am 20./21. Nov. in Wuppertal noch ein Grundlagenseminar angesetzt.
Dann möchte ich auf meine nächsten und letzten Grundlagenseminare im Jahr 2017, sowie die ersten im Jahr 2018 hinweisen, diese finden statt:
am 20./21. Nov. in Wuppertal
am 11./12. Dez. in Wuppertal (noch ein Platz)
am 20./21. Dez. in Leipzig
Im Jahr 2018 finden die ersten Grundlagenseminare statt:
am 15./16. Jan. in Stuttgart
am 24./25. Jan. in Augsburg
am 30./31. Jan. in Hamburg
am 12./13. Feb. in Frankfurt
am 15./16. Feb. in Erfurt
am 26./27. Feb. in Berlin
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.
Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
8. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 06./07. Nov. in Dresden
- 18./19. Dez. in Berlin
- 08./09. Jan. in Wuppertal
- 21./22. Feb. in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März 2018 in Wuppertal
- am 27. - 31. Aug. 2018 in Hamburg
(in Berlin ist auch eines in Planung)
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Diese Fortbildung biete ich
- am 24. Okt. in Wuppertal
- am 24. Nov. in Hannover
an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de .
11. SGB II-Fortbildung: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
ann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
am 04. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de
13. Aus Anwaltssicht: Effektiv arbeiten im Sozialrecht
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht, aus Anwaltssicht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.
Die Fortbildung findet am
- am 01. Dezember in Wuppertal
statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. November in Wuppertal
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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