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Gesetzesvorhaben zur Massenüberwachung und Einsatz von Staatstrojanern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Gesetzesvorhaben zur Massenüberwachung und Einsatz von Staatstrojanern

Auf den letzten Metern der Legislaturperiode will die große Koalition noch die Sicherheitsgesetze verschärfen. Der Polizei soll der Einsatz von Staatstrojanern in vielen Fällen erlaubt werden. Die Regierung will Vorgaben des BVerfG umgehen. Allerdings hat das BVerfG hohe Hürden für den Eingriff in sogenannte informationstechnische Systeme gesetzt.
Die Bundesregierung behilft sich im Falle der Quellen-TKÜ daher mit einem Trick: Sie erklärt in der Gesetzesbegründung, dass es sich beim direkten Abgreifen von verschlüsselten Nachrichten auf einem Smartphone oder einem Computer nicht um einen solchen Eingriff handele.

Dazu mehr: https://tarnkappe.info/in-planung-einsatz-von-staatstrojanern-auch-bei-alltagskriminalitaet/
und https://netzpolitik.org/2017/wir-veroeffentlichen-den-gesetzentwurf-der-grossen-koalition-zum-massenhaften-einsatz-von-staatstrojanern/

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An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen.....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 51.000 Empfängern in ganz Deutschland.

Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.

Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden, Konditionen und Preise auf Anfrage. Kontakt: orga@harald-thome.de

Telefonische Rücksprache: 01575-79 20 879

2. Gesetzentwurf zur "besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht"

Das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" umfasst dabei nicht nur Regelungen zum zwangsweisen Auslesen von Handydaten, zur elektronischen Fußfessel und zur Verschärfung der Abschiebungshaft, sondern auch die Möglichkeit zur Lagerunterbringung aller Asylsuchender für bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen und nun auch eine komplette Neuregelung zur Verhinderung der Beurkundung von so genannten "Scheinvaterschaften". Hierbei werden insbesondere Asylsuchende aus "sicheren Herkunftsstaaten" sowie alle Geduldeten unter Generalverdacht gestellt, "rechtsmissbräuchliche" Vaterschaftsanerkennungen zu forcieren.

Da es sich um einen sehr umfangreichen Gesetzentwurf handelt, hier eine Lesehilfe, in der die verschiedenen Änderungsvorschläge in den bislang geltenden Gesetzestext eingearbeitet sind:
http://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Gesetzentwurf_Ausreisepflicht/Lesehilfe_Gesetzentwurf.pdf

Dazu noch zwei Infomails von Thomas Hohlfeld, Referent für Migration und Integration bei den Linken, Mail vom 18.5.: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Hohlfeld_Info_18.05.2012.pdf und Mail vom 19.05.: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Hohlfeld_Info_v._19.05.2017.pdf
Und eine Zusammenfassung bei Beck.de: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ausreisepflicht-soll-besser-durchgesetzt-werden-koennen

PRO ASYL dazu: „Hau ab – Gesetz“: Gesetzentwurf setzt Maschinerie in Gang, in der Schutzsuchende unter die Räder zu kommen, die Stellungnahme dazu: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/hau-ab-gesetz-bundestag-entscheidet-ueber-erneute-asylrechtsverschaerfung/

3. BSG legitimiert behördliche Erpressung zur Mitwirkung an eigener Abschiebung

Das BSG hat mit Urteil vom 12.05.2017 - - B 7 AY 1/16 R entschieden, dass wenn ein ausreisepflichtiger Leistungsberechtigter nach dem AsylbLG bei der Beschaffung eines Passes als Voraussetzung für seine Abschiebung nicht mitwirkt, dessen Leistungen nach § 1a Nr. 2 AsylbLG auf das "unabweisbar Gebotene" gekürzt werden dürfen. Es ist daher zulässig nur noch Sachleistungen zur Sicherung der physischen Existenz (Unterkunft, Kleidung, Ernährung) zu erbringen, nicht aber Geldleistungen (bis zu 137 Euro monatlich) zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, also etwa Kosten für Telekommunikation oder öffentlichen Nahverkehr oder auch Freizeitaktivitäten (sogenanntes soziokulturelles Existenzminimum). Diese "unabweisbar Gebotene" sei verfassungsrechtlich unbedenklich, so das BSG.

Genau gegen diese Kürzung auf das "unabweisbar Gebotene" ist nach verschiedener Ansicht verfassungsrechtlich bedenklich. Eine erste Kritik kommt hier durch: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-urteil-b7ay116r-asybewerber-abschiebung-leistungen-kuerzungen-mitwirkungspflicht-absenkung-verfassungskonform/
Inhaltlich hat Ulla Jelpke das auf den Punkt gebracht: Bundessozialgericht legitimiert behördliche Erpressung zur Mitwirkung an eigener Abschiebung, hier: http://www.ulla-jelpke.de/2017/05/bundessozialgericht-legitimiert-behoerdliche-erpressung-zur-mitwirkung-an-eigener-abschiebung/

Dazu auch die Tachelesstellungnahme an das BVerfG, welche sich auch intensiv mit der Kürzung von verfassungsrechtlich garantiertem Existenzminimum beschäftigt: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/

4. Offenen Brief von G20-Aktivist_innen aus aller Welt an die Bürger*innen der Hansestadt

Dann gibt es einen wirklich schön zu lesenden Brief der G20 Aktivisten an die Hamburger Bürger zu den Protesten rund um den G20 Gipfel: https://www.g20hamburg.org/de/content/offenen-brief-von-g20-aktivistinnen-aus-aller-welt-die-buergernnen-der-hansestadt

5. Nazistrukturen in der Bundeswehr

Abschließend möchte ich noch auf einen sehr guten Artikel zum Thema Nazistrukturen in der Bundeswehr hinweisen. Es geht dabei um die Bundeswehr-Universität als Braune Kaderschmiede und um die Frage das es sich bei dieser offenbar um ein Netzwerk von potentiellen Rechtsterroristen und »Identitärer Bewegung« handelt.

Weitere Details hier: https://www.jungewelt.de/artikel/311021.braune-kaderschmiede.html

6.Ein – und Austragen im Newsletter

Noch mal so zur Info: Wer den Newsletter abonnieren möchte kann sich hier bitte selber eintragen: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwaltung/ .

Wer den Newsletter nicht mehr bekommen möchte findet im Fuß der Mail einen Austragelink. Wer den nicht findet, kann das auch hier machen: http://tinyurl.com/hnm3ajt

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal

Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden, auch für Bildungsträger die hier Wochenweise Veranstaltungen durchführen wollen (aber nicht für private Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt [fast] genau in der Mitte) ist hier richtig.

Der Raum verfügt über Platz für 25 Menschen an Tischen oder bis zu 50 Menschen mit Stuhlreihen.

Vorteil des Raumes: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage, viele Parkplätze, barrierefrei. Inklusive hauseigenem Cateringservice, wenn gewünscht.

Ab sofort mit einem Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte ich auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
am 30./31. Aug. in Frankfurt
am 27./28. Sept. in Hamburg
Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

8. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

In diesem Jahr biete ich noch ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de

9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 14./15. Aug. in Erfurt
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 13. Juni in Frankfurt
am 16. Nov. in Stuttgart
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

15. Nov. in Stuttgart
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

am 24. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet

08. Sept. in Wuppertal
statt.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin, am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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