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Jobcenter und Sozialamt Wuppertal erkennen höhere Mieten an

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Jobcenter und Sozialamt Wuppertal erkennen höhere Mieten an

Die Wuppertaler Sozialbehörden erkennen seit dem 1. März 2017 höhere Mieten an. Tacheles weist darauf hin, dass aber bis Februar 2017 deutlich höhere Mietwerte zu berücksichtigen sind, als Jobcenter und Sozialamt vorsehen. Außerdem hält der Verein die neu festgesetzten Werte für übernahmefähige Unterkunftskosten für zu niedrig bemessen. Werden mit den neuen Mietwerten noch immer nicht alle Mieten gedeckt, rät Tacheles Betroffenen mit Rechtsmitteln gegebenenfalls höhere Leistungen durchzusetzen.

Eine inhaltliche Zusammenfassung und Musterschreiben gibt es hier: http://tinyurl.com/lufpj2v

2. Replik: „Enthemmte Justiz“ beim Berliner Sozialgericht agiert weiter

In einem Artikel auf der Tachelesseite hatten wir die „Widerstandsrechtsprechung“ verschiedener Kammern des Berliner Sozialgerichtes bei dem Umgang mit Unionsbürgern kritisiert und die merkwürdigen Deckungsgleichheit zu AfD-Positionen angemerkt.
Eine der betreffenden Richterinnen führt die Auseinandersetzung in einer Urteilsbegündung weiter und bezieht sich darin auf die Argumente der Tachelesveröffentlichung.

Dazu ist festzustellen: In einem Urteil so auf einen Anwalt „einzuprügeln“ erscheint äußerst unprofessionell, souverän und auch rechtlich bedenklich. Die im Urteil zitierten Artikel (taz und Tacheles) wurden nicht zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, so dass sich darauf auch keine Erwägungen des Urteils stützen dürfen. Letztlich handelt es sich aber auch nicht um rechtliche Erwägungen, sondern um die verärgerte Mitteilung einer Richterin, dass sie auf den Anwalt wirklich sauer ist.

Hier unsere Replik auf die Richterposition: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2177/

3.Kürzung des RB bei Krankenhausverpflegung im SGB XII

Mir ist aktuell ein Urteil des SG Mainz untergekommen, in dem dieses die Kürzung der Regelleistung auf den Barbetrag, derzeit 110,43 € für unzulässig erklärt. Eine abweichende Festlegung des Regelbedarfes sei nur zulässig, wenn der Bedarf durch eine andere SGB XII-Leistung gedeckt würde. Dies ist bei der Verpflegung in der Klinik nicht der Fall, da es sich um eine Leistung nach dem SGB V handele. Eine Kürzung käme nur in Frage, wenn die Verpflegung als Leistung nach dem SGB XII erbracht werde.

Solche SGB XII- RB Kürzungen wegen „Barbetrag“ kommen regelmäßig vor und sind regelmäßig rechtswidrig und können mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bis Januar 2016 rückwirkend angegriffen werden!

Zum Urteil: SG Mainz vom 18.07.2016 – S 13 SO126/15

4. BSG: Kein Durchschnittseinkommen bei der endgültigen Festsetzung der Leistungen

Das BSG hat entschieden (BSG v.30.03.17 - B 14 AS 18/16 R), dass die Festsetzung eines Durchschnittseinkommens nur bei vorläufigen Regelungen zulässig ist.
Wird später abschließend entschieden, ist dies nicht mehr anzuwenden, hier ist das Monatsprinzip (also Geldanrechnung in dem Monat in dem es fließt) anzuwenden.
Ferner stellt das BSG fest, dass dies auch für die Neuregelungen durch das Rechtsvereinfachungsgesetz (§ 41a Abs. 4 SGB II) anzuwenden ist

Das Urteil dürfte zehntausende von behördlichen Entscheidungen rechtswidrig machen und einen Korrekturanspruch im Rahmen eines Überprüfungsantrages auslösen.

Die Materialen sind unter Ziff. 1 des Terminberichtes zu finden: http://tinyurl.com/mboapor

5. Jobcenter muss Nebenkosten-Nachzahlungen nach Umzug von nicht mehr bewohnter Wohnung übernehmen

Das BSG hat eine alte unsägliche Entscheidung korrigiert und festgestellt, dass eine Betriebskostennachzahlung auch für eine nicht mehr bewohnte Wohnung zu übernehmen ist. Denn: „das würde faktisch wie eine Umzugssperre wirken, weil Alg II‑Empfänger bei unzureichenden Nebenkostenvorauszahlungen dem Risiko, Schulden zu machen, ausgesetzt wären“. Auch kommt es für den Übernahmeanspruch nicht darauf an, ob es zur Anmietung der neuen Wohnung eine Zusicherung gegeben hat (BSG v. 30.03.17 - B 14 AS 13/16 R).

Die Materialen sind unter Ziff. 4 des Terminsberichtes zu finden: http://tinyurl.com/mboapor

6.G20-Gipfel in Hamburg: Die Ausrufung des Ausnahmezustands -Auf den G20-Gipfel probt die Politik den Ernstfall und übt schon einmal ganz konkret: den autoritären Staat

Dann möchte ich auf einen bedenkenswerten Artikel vom Grundrechtekomitee hinweisen der sich mit der Inszenierung des Ausnahmezustands anlässlich der Proteste rund um den G 20-Gipfel in Hamburg befasst.
Dieser ist hier zu finden: http://www.grundrechtekomitee.de/node/848

Dann nochmal den Aufruf an alle: haltet euch das Wochenende rund um den 8. Juli frei und kommt zur Großdemo am 8. Juli und den Protesten. Eine solche Ansammlung von politisch Verantwortlichen wie Trump, Putin und die gesammelte Elite der westlichen Welt gibt es selten an einem Ort!

Mehr Infos hier: http://g20-demo.de/de/aufruf/

7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
am 30./31. Aug. in Frankfurt
am 11./12. Sept. in Stuttgart
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz, Regelbedarfsermittlungsesetz und Unionsbürgerausschlussgesetz “ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

In diesem Jahr biete ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

- am 20. April in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 14./15. Aug. in Erfurt
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

am 24. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 12. Juni in Frankfurt
am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin, am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Dann möchte ich zum Abschluss daran erinnern das in der Türkei im Gefängnis Sakran seit 55 Tagen politische Gefangene für bessere Haftbedingungen im Hungerstreik sind.

Hier ist Solidarität und Unterstützung gefragt!

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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