McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 

EU-Kommission blickt kritisch auf die Armuts- und Ungleichheitsentwicklung in Deutschland

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1.Zum Newsletter selber und Ein- und Austragen von Mailadressen

Ich werde immer wieder gebeten, Mailadressen ein- und auszutragen, oder Kollegen und Kolleginnen einzutragen.

Daher mal grundsätzlich, zum Austragen: im Fuß einer jeden Mail steht ein Austragelink. Da drauf drücken und dann ist jeder ausgetragen.
Eintragen kann sich jeder hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/newsletter/newsletter-verwaltung/
Ich habe da schon ständig mit zu tun, weil jeder Kleinkram bei mir angefragt wird. Bitte ein bisschen mehr selbstständig aktiv sein!

2.Synopse zu den Änderungen des UVG

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat eine Synopse zu den geplanten Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) veröffentlicht.
Es ist davon auszugehen, dass diese Version zum 01.07.2017 in Kraft tritt.

Die UVG Synopse gibt es hier: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/DIJuF-Synopse_UVG-Gesetzesaenderung_2017.pdf

3.EU-Kommission blickt kritisch auf die Armuts- und Ungleichheitsentwicklung in Deutschland

1. Die Europäische Kommission hält der Bundesregierung schwere Versäumnisse bei der Bekämpfung der sozialen Not in Deutschland vor. Wörtlich schreibt die Brüsseler Behörde in ihrem aktuellen Länderbericht: „Im Zeitraum 2008 bis 2014 hat die deutsche Politik im hohem Maße zur Vergrößerung der Armut beigetragen.“

Kritisiert wird insbesondere, dass bedarfsabhängige Leistungen »real und im Verhältnis zur Einkommensentwicklung gesunken sind«. Die Bundesregierung habe also die Sätze für Hartz IV, Wohngeld und BAföG unzureichend erhöht. Ferner wird festgestellt, das selbst eine angeblich positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt das Armutsrisiko nicht verringert habe. Verantwortlich für die Armut in Deutschland ist nach dem Bericht nicht nur die Merkel-Regierung, sondern vor allem die Reformen der rot-grünen Regierung, die die Vermögenssteuer abschaffte, die Besteuerung von hohen Einkommen von 53 Prozent auf 42 Prozent absenkte und die Sozialabgaben erhöhte.

Doch die Bundesregierung zeigt schon seit Jahren, dass sie diese Wirklichkeit, wie sie nun auch die Europäische Kommission erkannt hat, nicht wahrnehmen will. Erst im Dezember des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass die Bundesregierung kritische Stellen aus ihrem eigenen Armutsbericht hat streichen lassen (Gelenkte Wirklichkeit: Bundesregierung streicht brisante Stellen aus Armutsbericht)

Damit stellt Brüssel indirekt klar, dass die Agenda 2010 und die damit verbundenen Umstrukturierungen in der Arbeitsmarktpolitik und Hartz IV ursächlich verantwortlich ist für eine Verarmung der Gesellschaft und Profitmaximierung der Reichen.

Ein umfassenderer Bericht von Stefan Sell dazu hier: http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/04/eu-kommission-armut-und-ungleichheit-deutschland.html#more, in der Berliner Zeitung: http://www.berliner-zeitung.de/26660836 und siehe dazu auch: https://www.heise.de/tp/features/Bundesregierung-hat-die-Armut-stark-vergroessert-3675653.html

Ich verweise auf den von mir aufgestellten Katalog der Punkte die sich in der Arbeitsmarktpolitik ändern müssen: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2159/ Ziff. 1 des Newsletters

4.Dolmetscher und Übersetzerkosten im Sozialrecht

1. Amtssprache Deutsch“, mit diesem Hinweis, wird regelmäßig von den JCs das Mitbringen von Übersetzern gefordert oder verlangt das kostenpflichtige Übersetzungen beigebracht werden. Diese Herangehensweise ist rechtswidrig.
§ 19 Abs. 2 S. 1 2. TS SGB X regelt, dass die Vorlage von Übersetzungen zu verlangen ist „sofern [die Behörde] nicht in der Lage ist, Anträge und Dokumente zu verstehen“. Das bedeutet, das generalisierte Verlangen von Übersetzern und Übersetzungen ist völlig unzulässig.

Zunächst hat die Behörde im Rahmen der weiten Auslegung von sozialen Rechten (§ 2 Abs. 2 SGB I) zu prüfen, ob in der Behörde nicht die betreffende Sprache sprechendes /lesendes Personal vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, dann muss weiter überlegt werden. Bei den „gemeinsamen Einrichtungen“, sprich den Jobcentern, die nicht von optierenden Kommunen betreiben werden, ist der Behördenbegriff ein bundesweiter. Es ist zu fordern, dass jedes JC / jeder Sozialleistungsträger Listen zu erstellen hat, welcher Mitarbeiter welche Sprache spricht/lesen kann.“

Dann besteht nach gemäß Art. 2 der VO (EWG) Nr. 883/2004 für alle Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates, Staatenlose und Flüchtlinge, die in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, ihre Familienangehörige und Hinterbliebene ein Anspruch auf Kostenübernahme auf Dolmetscher und Übersetzerkosten.

Dazu noch eine Antwort auf eine kleine Anfrage im Berliner Senat: http://www.elke-breitenbach.de/uploads/media/ka17-12607.pdf

Sowie die aktuelle Weisungen der BA vom 21.11.2016: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Sonstiges/BA_Dolmetscher-Weisung-v.-21.11.2016.pdf.pdf

Ältere Weisungen dazu: HEGA 05/11 – 08 (aufgehoben durch Weisung v. 21.11.2016): http://ggua.de/fileadmin/downloads/EU/HEGA_05_11-08-3.pdf
und Ergänzungsweisungen vom 19.11.2015: http://www.harald-thome.de/media/files/Information_Dolmetscher_Asyl-vom-19.11.2015.pdf und http://www.harald-thome.de/media/files/Informa tion_Dolmetscher_Asyl-vom-19.11.2015.pdf

5.AKS - Positionspapier und Unterschriftenliste Wir sind Sozialarbeiter*innen und keine Abschiebehelfer*innen!

In einem begrüßenswertem Papier positioniert sich der Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit gegen die Erpressungsversuche des Bayrischen Sozialministeriums. Dieses droht allen in der Asylsozialberatung tätigen Organisationen mit dem Entzug der finanziellen Förderung gedroht, wenn sie weiterhin Geflüchtete umfassend über ihnen zustehende demokratische Rechte beraten.

Das ist ein Skandal erster Güte und absolut nicht Vertretbar und offen rechtswidrig, denn nach § 17 Abs. 3 S. 2 SGB I haben Leistungsträger, damit auch die übergeordneten Stellen „mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen zusammen zu arbeiten“, dafür Sorge zu tragen das sich „ ihre Tätigkeit und die der genannten Einrichtungen und Organisationen zum Wohl der Leistungsempfänger wirksam ergänzen“ und dabei haben sie „dabei deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten“.

Ich halte diese Aktion des Arbeitskreises für sehr wichtig und möchte wirklich alle LeserInnen dieses Newsletters dazu auffordernm sich an der Unterschriftenaktion zu beteiligen!

Hier geht es zum Infoblatt und der Unterschriftenliste: http://harald-thome.de/fa/redakteur/Proteste/AKSAbschiebehelferPositionspapier2.pdf

6.Zur Tachelesadressdatenbank / Aufruf zum Eintrag und zur Solidarität

Tacheles betreibt seit Jahren ein bundesweites Adressverzeichnis, dort sind bundesweite Beratungsstellen, Anwälte und Erwerbslosengruppen verzeichnet die schwerpunktmäßig im Bereich des SGB II/SGB XII/SGB III aktiv sind. Insgesamt sind dort rund 2200 Einträge zu verzeichnen.

Ich möchte alle Newsletternutzerinnen und -nutzer dazu auffordern, sich und ihre Einrichtung dort einzutragen. Es ist das umfassendste Adressverzeichnis welches existiert und für viele Menschen ist es einfach wichtig zu wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Rat und Hilfe benötigen. Für die Anwälte ist es natürlich Zugang zu Mandanten. Aus dem Grund haben Anwälte auch für den Eintrag geringe Kosten zu zahlen (10 EUR im Monat). Der Verein Tacheles finanziert sich auch in wesentlichen Punkten über das Adressverzeichnis, dies anstatt die Homepage mit Werbung zuzukleistern.

Ich möchte daher alle auffordern sich in das Adressverzeichnis einzutragen umso diesen zentralen Anlaufpunkt für Beratung und Unterstützung im Existenzsicherungsbereich auszubauen und zu stärken. Die Anwälte möchte ich neben der Sinnhaftigkeit der Eintragung dazu auffordern aus Solidarität gegenüber Tacheles, wir brauchen das Geld über die Adressdatenbank damit wir weiter als NGO unabhängig von öffentlicher Förderung agieren zu können.

Hier geht es zur Adressdatenbank: http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/

7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
am 30./31. Aug. in Frankfurt
am 11./12. Sept. in Stuttgart
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz, Regelbedarfsermittlungsesetz und Unionsbürgerausschlussgesetz “ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

In diesem Jahr biete ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

- am 20. April in Wuppertal

- am 23. Aug. in Leipzig

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 14./15. Aug. in Erfurt
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

am 24. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 12. Juni in Frankfurt
am 23. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 13./14. Juni in Berlin, am 16./17. Oktober in Stuttgart, am 6./7. November in Wuppertal und am 13./14. November in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Dann möchte ich zum Abschluss daran erinnern das in der Türkei im Gefängnis Sakran seit 55 Tagen politische Gefangene für bessere Haftbedingungen im Hungerstreik sind.

Hier ist Solidarität und Unterstützung gefragt!

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
«  zurück