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Andere Stellungnahmen zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II als sachverständiger Dritter für das BVerfG ist nun veröffentlicht / Dank an Roland Rosenow

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. Andere Stellungnahmen zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II als sachverständiger Dritter für das BVerfG ist nun veröffentlicht / Dank an Roland Rosenow

Zunächst möchte ich auf ein sehr spannendes Interview mit Roland Rosenow hinweisen, Roland hat in den wesentlichen Teilen die Tacheles Stellungnahme für das BVerfG verfasst, weswegen ich ihm hier nochmal unseren ausdrücklichen Dank aussprechen möchte. Er hat in dem Radiointerview die Entstehung und Wertung auf sehr gute Art dargelegt. Das Interview gibt es hier: http://www.freie-radios.net/81776
Ferner die Stellungnahmen anderer:

DPWV: http://tinyurl.com/zswczkf
Diakonie: http://tinyurl.com/zzfzeyr
Deutscher Verein: http://tinyurl.com/h4s5jmg
Hier noch der Link zur Tachelesstellungnahme: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/

Andere Stellungnahmen liegen mir nicht vor oder ich darf sie nicht veröffentlichen. Daher hier mal der Aufruf an die anderen „sachverständigen Dritten“ gebt eure Stellungnahmen weiter oder veröffentlicht sie und schickt die Links.

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2. Unterhaltsvorschuss: Die wichtigsten Fakten zur Neuregelung

Zum 1.7.2017 wird (endlich) das UVG entfristet und auf bis zur Volljährigkeit ausgeweitet. Für Kinder von 12-17 werden dann im Übrigen 268 Euro gezahlt. Dazu ein kurzes Infoblatt des VAMV NRW: Infoblatt VAMV zu UVG

Allerdings haben Kinder in der neuen Altersstufe ab 12 Jahren nach dem vorliegenden Gesetz nur einen Anspruch auf UVG, wenn sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten oder ihre betreuenden Elternteile über ein Erwerbseinkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügen.

Dazu eine aktuelle Presseerklärung des VAMV: http://tinyurl.com/ja6gopb

3. Alleinerziehende, deren Kinder wegen ausreichendem Einkommen aus der BG rausgefallen sind, haben Anspruch auf höhere Mietkosten

In zwei aktuellen Beschlüssen hat das SG Kiel klargestellt, dass alleinerziehende Eltern im ALG II-Bezug, deren Kinder aufgrund von eigenem bedarfsdeckenden Einkommen nicht hilfebedürftig sind, einen Anspruch auf Unterkunftskosten (KdU) für eine Ein-Personen-BG haben.

Bei alleinerziehenden Eltern im ALG II-Bezug kann es vorkommen, dass die Kinder aufgrund von eigenen Einkünften, wie etwa Unterhalt, Kindergeld und Kinderwohngeld, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) haben. In diesem Fall bilden die Kinder mit ihrem Elternteil, bei dem sie leben, keine so genannte BG (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Dies wiederum hat zur Folge, dass das JC KdU nur dem allein erziehenden Elternteil erbringt und sich folglich die Angemessenheitsgrenze an der Mietobergrenze für einen Ein-Personen-Haushalt zu orientieren hat. Bei einer 1 Personen BG sind dann deutlich höhere KdU anzuerkennen als nur ½ KdU bei zwei Personen.
(SG Kiel, Beschluss vom 11.08.2016, S 43 AS 185/16 ER und SG Kiel, Beschluss vom 30.11.2016, S 39 AS 289/16 ER unter Berufung auf BSG, Urteil vom 18.02.2010, B 14 AS 73/08) Infos: https://sozialberatung-kiel.de/

Das sollte bundesweit in der Sozialberatung berücksichtigt werden.

4.LSG Celle: Umland-Mieten verfälschen Mietniveau in der Stadt

Jobcenter dürfen nicht günstige Mieten im Umland mit im Blick haben, um die angemessene und zu übernehmende Miete in einer Großstadt zu bestimmen. Denn bei solch einem Verfahren führt die Einbeziehung der wesentlich günstigeren Mietpreise in den kleineren Kommunen zu einer deutlich niedrigeren und damit unzutreffenden Mietobergrenze für die Großstadt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem kürzlich veröffentlichten Eilbeschluss vom 19. Dezember 2016 zur Stadt Göttingen
(Aktenzeichen: L 11 AS 953/16 B ER).

Nähere Infos: http://tinyurl.com/hhzydlo

5. Bayrisches Sozialministerium droht Wohlfahrtsverbänden mit Mittelkürzung: Wohlfahrtsverbände sollen Flüchtlingen Tipps für Rückreise geben, nicht für Bleiberecht

In einem Brief fordert das Bayerische Sozialministerium die Wohlfahrtsverbände auf, Flüchtlinge über ihre Rückreise zu informieren und nicht über Asyl-Folgeanträge. Sonst würden die Mittel gekürzt. Der Flüchtlingsrat spricht von Drohung.

Näheres dazu: http://tinyurl.com/grldxjf

Das geht gar nicht, Aufgabe der Wohlfahrtsverbände ist sich schützend vor die Menschen zu stellen. In Zeiten extremer gesellschaftlicher Polarisierung und Entrechtung um so mehr!

6.Wichtig für alle in Bayern Lebenden und Tätigen: die AGO

Es gibt in Bayern die Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Behörde im Sinn dieser Geschäftsordnung ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

Nach der AGO haben „alle Behörden in Bayern ihre Maßnahmen zur Gestaltung einer wirksamen bürgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltung an den Bedürfnissen der Bürger auszurichten. Die Bürgerfreundlichkeit und Dienstleistungsorientierung der Behörden ist stetig zu verbessern.

Den Bürgern ist freundlich und mit Verständnis für ihre Belange zu begegnen. Ihnen sind soweit wie möglich Rat und Hilfe zu gewähren. Sie sind bei der Abgabe von Anträgen und Erklärungen zu unterstützen und über Zuständigkeiten, notwendige Unterlagen oder Möglichkeiten zur Gestaltung und Beschleunigung des Verfahrens zu informieren …. "

Die AGO ist bindend in Bayern anzuwendendes Recht. Ich empfehle daher für alle in Bayern Aktiven sich näher mit dieser auseinanderzusetzen.

Gesetzestext: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO (besonders § 4-9 AGO ist spannend).

7.»Billigkeitserlass« nach § 227 AO bei Rückforderungen von Kindergeld, wenn dieses zuvor als Einkommen im SGB II angerechnet worden ist

Bernd Eckhardt beschäftigt sich in seiner aktuellen Kurzmitteilungen März 2017 mit den Voraussetzungen des »Billigkeitserlass« in der Dienstanweisung und Rechtsprechung, wenn das Kindergeld zuvor im SGB II als Einkommen angerechnet worden ist und nun von der Kindergeldkasse zurückgefordert wird.

Hier zum Download: http://tinyurl.com/z9ckovt

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Rainer Roth: Sklaverei als Menschenrecht

Jetzt erhältlich:

Rainer Roth: Sklaverei als Menschenrecht
2. Auflage, © 2017 Rainer Roth

Kt., 700 Seiten, ISBN 978-3-932246-80-7
Preis: 15,00 € inkl. Versandkosten

Inhaltsverzeichnis (PDF) zum Herunterladen
Zum Inhalt
Zum Vorwort
Über den Autor
Sie können dieses Buch hier bestellen.

Aus dem Vorwort: Die Versklavung von Millionen Afrikanern gehört zu den barbarischsten Erscheinungen der modernen kapitalistischen Zivilisation. Sie gilt allgemein als Verstoß gegen die universalen Menschenrechte des Liberalismus und der Aufklärung.
Sklaverei gehörte zu den ökonomischen Grundlagen, auf denen die Menschenrechtserklärungen Englands, der USA und Frankreichs fußten. Kapitalismus und Menschenrechte sind wirtschaftliche und rechtliche Grundlage auch der heutigen bürgerlichen Gesellschaften. Die barbarische Vergangenheit ist noch lebendig. Sie existiert in anderen Formen weiter.

8. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 29./30. Mai in Augsburg
am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
am 30./31. Aug. in Frankfurt
am 11./12. Sept. in Stuttgart
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz, Regelbedarfsermittlungsesetz und Unionsbürgerausschlussgesetz “ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen mit ein.

Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 14./15. Aug. in Erfurt
am 25./26. Sept. in Wuppertal
am 16./17. Okt. in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 20. April in Wuppertal
am 23. Aug. in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung biete ich

am 24. Okt. in Wuppertal
wieder an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 12. Juni in Frankfurt
wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 3./4. April in Wuppertal, am 13./14. Juni in Berlin und am 16./17. Oktober in Stuttgart

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

*Für den 9./10. März in Frankfurt sind noch Plätze frei! Auch kurzfristige Anmeldungen sind möglich.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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