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Ein Anordnungsgrund ist nicht erst gegeben, wenn das Mietverhältnis durch Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage bedroht ist

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. LSG NSB: Ein Anordnungsgrund ist nicht erst gegeben, wenn das Mietverhältnis durch Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage bedroht ist

Eine Reihe von Sozialgerichten sehen bei Mietrückständen erst dann einen Anordnungsgrund (Grund zur Eilentscheidung) gegeben, wenn vermieterseitig eine fristlose Kündigung oder sogar Räumungsklage eingelegt wurde. Das LSG Niedersachsen Bremen bekräftigt mit dem Beschluss klar, dass ein Anordnungsgrund nicht erst gegeben ist, wenn das Mietverhältnis durch Mahnungen oder Räumungsklage bedroht ist, sondern schon dann, wenn die finanzielle Lücke durch weiteres Einkommen/Vermögen nicht gedeckt ist.

Damit bezieht der 11. Senat vom LSG NB eine klare, richtige und notwendige Position, weshalb ich auf den Beschluss gesondert und speziell hinweisen möchte: http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-NSB-v.-19.12.2016.pdf

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Praxisbewährte Gesetzessammlung zum Existenzsicherungs- und Verfahrensrecht

Wer in der Existenzsicherungsberatung rund um das SGB II/SGB XII arbeitet, braucht zur Verteidigung der sozialen Rechte der Klienten fundiertes Wissen um die rechtlichen Grundlagen. Dafür sind auch die begleitenden Verfahrensrechte unabdingbar. Mit dieser Gesetzestextesammlung werden Praktiker alle aktuellen und notwendigen Gesetzestexte zur Existenzsicherung, begleitender Rechtsgebiete, bis zu den Verordnungen zur Hand haben.

Im Schwerpunkt geht es um die Regelungen des SGB II/SGB XII und Verordnungen, die notwendigen Regelungen des SGB III, SGB I + X, das SGG, bis hin zum WoGG, aber auch das neue Zahlungskontogesetz bis zum Informationsfreiheitsgesetz.

Die Gesetzessammlung ist aus jahrelanger praktischer Berater- und Fortbildungstätigkeit des Autors entstanden und hat sich in der Praxis seit Jahren bewährt. Dank des handlichen Formats ist es das Kompendium für die Sozialberatung. Inklusive Zugang zur Onlinedatenbank Sozialgesetze-Online für das Jahr 2017.

ISBN:978-3-7841-2853-5
Preis. 12,90 €

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2. SG Kassel zum Unionsbürgerausschlussgesetz: Zweifelhafte Verfassungsmäßigkeit und daher Leistungsanspruch nach dem 3. Kap. SGB XII

Das SG Kassel hat in zwei Beschlüssen trotz Unionsbürgerausschlussgesetz EU-Bürgern mit verfestigtem Aufenthalt von länger als sechs Monaten, deren Aufenthaltsgrund die Arbeitssuche ist, entsprechend der Rechtsprechung des BSG Leistungen nach dem 3. Kap. des SGB XII gewährt. Das Gericht sagt klipp und klar: „Letztendlich verbleibt nur ein Anspruch der Antragstellerinnen auf SGB XII-Leistungen aus § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII und dem Recht auf Gewährung von existenzsichernden Leistungen, wie es das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs.1 und 20 Abs. 1 Grundgesetz abgeleitet und den das BSG in vergleichbaren Fällen bejaht hat (BSG, Urteile vom 3.12.2015 und vom 20.1.2016 aaO). Ein solcher Anspruch ist auch hier gegeben“.

Diese Beschlüsse sind für die Sozialberatung und weitere Rechtsprechung wichtig, es gibt sie hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Kassel-zu-Unionsb-rgern-2-2017.pdf

4. CV Info zu Unionsbürgerausschlussgesetz

Caritas mit Übersicht der Leistungsansprüche von Unionsbürgern nach der geänderten Rechtslage ab 2017: http://www.harald-thome.de/media/files/Information-EU-B-rger-Ausschlussgesetz_2017-01-05.pdf

4.Arbeitshilfe: Die Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 S. 4 ff. AufenthG: Praxistipps und Hintergründe

Am 06. August 2016 ist das Integrationsgesetz in Kraft getreten, mit welchem erstmals ausdrücklich der Anspruch auf Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Ausbildung ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen wurde. Die vorliegende Arbeitshilfe soll dieser Regelung größtmögliche Wirksamkeit verleihen und macht deutlich, dass Rechtsprechung und viele Bundesländer die restriktive Auslegung dieser Vorschrift durch Bayern und das Bundesministerium des Innern nicht teilen. Autorin der Arbeitshilfe ist Kirsten Eichler, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster. Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 01.02.2017 wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen und kann dann auf unserer Homepage eingesehen werden.

Die Arbeitshilfe gibt es hier: http://tinyurl.com/zbp2sel

5. Neue Weisungen der BA zum SGB II

Die BA hat neue Weisungen zum SGB II rausgegeben und zwar zu § 12a und § 24 SGB II. Diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

6. Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte

In der vorliegenden Handreichung in 2. Auflage soll ein Überblick über die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für die Leistungen der Ausbildungsförderung gegeben werden. Die Änderungen, die sich durch das Integrationsgesetz und das Rechtsvereinfachungsgesetz im Sommer 2016 ergeben haben, sind in der neuen Auflage berücksichtigt. Neben der Personengruppe der jungen Menschen, die zu uns geflüchtet sind, nimmt die Arbeitshilfe auch die Zugänge junger Unionsbürgerinnen und -bürger in den Blick, die im Rahmen ihres Rechts auf Freizügigkeit zu uns kommen. Sie soll vor allem Beraterinnen und Beratern, die junge zu uns kommende Menschen auf den Weg in eine Ausbildung begleiten, dabei unterstützen, einen ersten Überblick über mögliche Unterstützungsangebote zu erhalten und die ausländerrechtlichen Sondervoraussetzungen schnell zu überblicken.

www.migration.paritaet.org/start/publikationen/

7. VG Arnsberg: Wohnsitzauflage ermessensfehlerhaft

Das VG Arnsberg hat mit Beschluss vom 13. Feb. 2017 in einem Eilverfahren festgestellt, dass eine Wohnsitzzuweisung in eine bestimmte Gemeinde in NRW (nach § 12a Abs. 2 oder Abs. 3 AufenthG) nur dann zulässig wäre, wenn in dem Bescheid auch eine konkrete Ermessensausübung vorgenommen wird. Hierfür müsste die Bezirksregierung Arnsberg einen Vergleich vornehmen, ob an dem zugewiesenen Wohnort tatsächlich die Wohnraumversorgung und der Spracherwerb und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit "erleichtert werden können" (für eine Zuweisung nach Abs. 3) bzw. die Zuweisung der "Förderung der nachhaltigen Integration nicht entgegensteht" (für eine Zuweisung nach Abs. 2).
Eine Infomail von Claudius Voigt und der Beschluss des VG dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Mail-zu-Wohnsitzauflage-16.2.2017.pdf

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8.Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 20./21. März in Leipzig
am 27./28. März in Wuppertal (1 Platz frei)
am 10./11. April in Berlin
am 23./24. Mai in Wuppertal
am 29./30. Mai in Augsburg
am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden

Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 14./15. Aug. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 20. April in Wuppertal
am 23. Aug. in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

am 22. Mai in Wuppertal
wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 12. Juni in Frankfurt
wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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