Anspruch auf zuschussweise Übernahme eines Computers für Schüler
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. SG Cottbus: Anspruch auf zuschussweise Übernahme eines Computers für Schüler
1. Als erstes möchte ich über ein m.A. nach absolut wichtiges Urteil des SG Cottbus hinweisen, nach dem die Kosten für einen einmalig anzuschaffende internetfähige PC im Wert von 350 EUR im Rahmen der Bedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind.
Das SG Cottbus (v. 13.10.2016 – S 42 AS 1914/13) begründet das wie folgt:
Schulbildung ist ein andauernder langer Zeitraum, der PC deswegen eine längerfristige Bedarfslage und daher „ohne Zweifel“ ein laufender Bedarf. Der Preis ist unabweisbar und das BVerfG hat darauf hingewiesen, dass zusätzliche existenznotwendige Bedarfe neben dem Regelbedarf zu erbringen sind.
In der Folge hat das SG das JC zur Übernahme verurteilt.
Das Urteil ist systematisch und inhaltlich richtig. Ich möchte daher alle NewsletterleserInnen und – nutzerInnen auffordern, diesen Impuls aufzugreifen, und die Betroffenen, wenn solche Bedarfe vorliegen, zu unterstützen. Ein PC bei Schülern muss einfach sein! Aber auch Nichtschüler benötigen den zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in den Arbeitsmarkt genauso.
Hier geht es nun zu dem Urteil des SG Cottbus: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Cottbus-13.10.2016-S-42-AS-1914-13.pdf
Dazu noch einen Kampagnenvorschlag zu Schulbefähigungskosten und dem Anspruch weiterer Schul- und Bildungsbedarfe: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2015/
Kostenübernahmeanspruch für Abifeier
Daran anschließen möchte ich noch ein Urteil des SG für das Saarland v. 11.01.2017 – S 12 AS 421/14 wonach die Kosten für die Abifeier in Höhe von 100 EUR in extensiver Auslegung des § 28 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II (ein und mehrtägige Klassenfahrten) zu übernehmen sind.
Auch dieses Urteil ist richtungsweisend, weil es sich mit dem Übernahmeanspruch notwendiger Schul- und Ausbildungskosten auseinandersetzt und durch weite Auslegung Lösungen schafft.
Das Urteil des SG Saarland gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Saarland-11.1.2017.pdf
2. Nach der Trumpwahl, BVerfG Urteil mit keinem NPD Verbot und zum Rassismus von der AFD
Wir, alle Menschen, haben es immer und jederzeit in der Hand, ob Nationalismus („Amerika zuerst“), Rassismus und Faschismus dominiert oder nicht. Von Höcke wird schon wieder von einem "Endsieg" gesprochen.
Es wird und ist höchste Zeit, dass Menschen aufstehen gegen diese Entwicklung und sich Rassismus und Faschismus offensiv entgegenstellen. Mit Argumenten, mit Handeln, auf der Straße, im Betrieb, in der Kneipe. Das Argument „davon habe ich nicht gewusst“ kann und darf heute nicht mehr zählen.
Das Urteil des BVerfG zum Nicht Verbot der NPD war da nicht hilfreich. Das Hoffen auf staatliches Handeln und Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen Rassisten und Faschisten ist vergebens, das muss im Alltag erkämpft und erstritten werden. Siehe dazu auch: http://www.ulla-jelpke.de/2017/01/artikel-verhaengnisvoll-nachsichtig/
Linke, fortschrittliche und antifaschistische Menschen werden angegriffen, entlassen, erhalten faktisch Berufsverbot , wie der Umgang mit Andrej Holm beispielhaft zeigt, im Gegenzug sind Nazis und ehemalige Nazis ungestraft und ohne Probleme in den Parlamenten, so waren beispielsweise 115 früher Mitglied der NSDAP im schleswig-holsteinischen Landtag. Mehr dazu hier: http://www.nachdenkseiten.de/?p=36696
Daher auch meine definitive Solidarität mit Andrej Holm und den Aktiven die ihn unterstützen. Der Konflikt um Andrej Holm ist schon ein fast exemplarischer Kampf.
http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/01/studierende-protest-holm-humboldt-universitaet.html
3. LSG NSB sieht Übernahmeanspruch für Brillenreparatur auf Zuschussbasis
Das LSG Niedersachen-Bremen bejaht den Anspruch auf Reparaturkosten für eine Brille auf Zuschussbasis und stellt klar, dass es sich um nicht vom Regelbedarf umfasste Bedarfe
nach § 24 Abs.3 S. 1 Nr. 3 SGB II handelt.
Zum Urteil geht es hier: http://tinyurl.com/hbz8eor
4. Aufteilung der Regelbedarfe von 2011 bis 2017
Dann hier eine Zusammenstellung von Rüdiger Böker über die Aufteilung der Regelbedarfe von 2011 bis 2017.
Die Zusammenstellung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Aufteilung-Regelbedarf-2017.pdf
5. Richtlinien zum BEEG + WoGG
Dann möchte ich noch einen Hinweis auf die neuen Bearbeitungshinweise des Wohnungsministerium NRW zur Umsetzung des Wohngeldgesetzes und zur Einkommensanrechnung vom 5.01.2017, die gibt es hier: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/wohngeldamt/ und neuen Richtlinien zum Bundeselterngesetz, dort erstmal die Bezirksregierung Münster, die gibt es hier: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/jugendamt/ und hier die Richtlinien zum BEEG vom BMFSF mit Datum vom 01.08.2016: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/DA_WoGG_Wpt/Richtlinien_zum_BEEG_8-2016.pdf
6. Praxistipps für SGB II-Leistungsberechtigte 2017 von Bernd Eckardt
Bernd Eckardt hat seine neues Praxistipps für die Sozialberatung rausgegeben. Die Ausgabe 1/2017 gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Kurzmitteilung---Praxistipps-SGB-II-2017.pdf
7. BA: Eckwerte im SGB II
Infoblatt der wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2017 der BA, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BA-Eckwerte-2017.pdf
8.Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
am 20./21. März in Leipzig
am 03./04. April in München
am 10./11. April in Berlin
am 18./19. April in Frankfurt
am 23./24. Mai in Wuppertal
am 29./30. Mai in Augsburg
am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 02./03. Aug. in Wuppertal
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
am 29./30. März in Frankfurt
am 14./15. Aug. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet statt:
am 26. April in Hamburg
am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 20. April in Wuppertal
am 23. Aug. in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr
Sie findet statt
am 21. April in Wuppertal
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich
am 22. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich
am 12. Juni in Frankfurt
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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