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Das Unionsbürgerausschlussgesetz ist seit 28.12.2016 anzuwendendes Recht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich allen Newsletterleserinnen und -lesern ein schönes neues Jahr wünschen. Es haben sich schon wieder so viele Infos angesammelt, dass es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:




1. Das Unionsbürgerausschlussgesetz ist seit 28.12.2016 anzuwendendes Recht

Das "Unionsbürgerausschlussgesetz" bzw. formal: "Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe nach dem SGB XII" ist mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 28.12.2016 anzuwendendes Recht.
Damit stellt sich Nahles als verantwortliche Fachministerin gegen Verfassungsrecht und hebelt BSG Rechtsprechung aus. Im Gesetz wird bestimmt, dass EU-Bürger eine „Überbrückungsleistung“ längstens für einen Zeitraum von vier Wochen, aber auch nur einmalig innerhalb von zwei Jahren bis zur Ausreise bekommen sollen. Im Einzelfall bei besonderen Umständen werden den Leistungsberechtigten „andere Leistungen“ gewährt. Daneben werden auf Antrag auch die angemessenen Kosten der Rückreise übernommen, diese aber auch nur auf Darlehensbasis. Die Überbrückungsleistung ist auf Niveau des AsylbLG.
Bundesgesetzblatt: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/BGBl_SGB_II_XI_AendG_Unionsbuerger.pdf

Die Neue Richtervereinigung erklärt zum Unionsbürgerausschlussgesetz:

„Die Abschaffung von Sozialleistungen an besonders schwache Mitmenschen untergräbt die deutsche Rechts- und Verfassungsordnung“.

Und weiter: „Schwerer Schaden droht dem Arbeits- und Sozialrecht. Die Regelung schafft eine Gruppe moderner Sklaven, die alle Arbeitsbedingungen und jedes Lohnniveau akzeptieren müssen, um hier zu überleben. Dies erhöht den Druck auf diejenigen, die zur Zeit regulären Beschäftigungen im untersten Qualifikations- und Einkommensbereich nachgehen.

Die Regelung legt Axt an das Fundament unserer Verfassungs- und Gesellschaftsordnung. Nach dem einleuchtenden Verständnis des Bundesverfassungsgerichts wurzeln existenzsichernde Leistungen unmittelbar in der Menschenwürde. Bisher galt, dass jeder Mensch unabhängig von seiner Herkunft dasselbe Recht auf ein Leben in Würde in sich trägt. Die Neuregelung ersetzt dieses tragende Prinzip durch sozialrechtliche Apartheid. Die Folgen für die deutsche Gesellschaft sind unabsehbar.“

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Ihr habt mehr Rechte als Ihr denkt!

"Ich kann ja sowieso nichts machen", denken viele Psychiatrie-Erfahrene. Die bevormundenden Handlungen von wohlmeinenden Ärzten, Betreuern, Angehörigen und Sozialarbeitern lassen oft nur ein Gefühl der Ohnmacht entstehen.

Die nackte Rechtslage aber ist viel besser. Nach den Gesetzesänderungen von 2009 (Patientenverfügung) und 2013 (Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht) sowie den Urteilen von BVerfG und BGH in 2011 und 2012 zur Zwangsbehandlung sind wir trotz psychiatrischer Diagnose vollwertige Bürger.

Um aus dem Teufelskreis von Bevormundung und Ohnmacht aus zu brechen, soll unser Projekt möglichst vielen in die Psychiatrie verstrickten Menschen Anregung und Unterstützung bieten.

Telefonzeiten Dienstags von 14-17 Uhr Tel. 0234 / 640 5102
www.rechte-psychiatrie-erfahrener.de

Gefördert durch das Ministerium fur Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) NRW

2. Ab 01.01.2017 gilt das Regelbedarfsermittlungsgesetz und Änderungen im SGB XII (u. SGB II)

Ab dem 01.01.2017 gelten die Änderungen des Regelbedarfsermittlungsgesetz, also die wahnsinnig erhöhten Regelleistungen und die umfangreichen Änderungen im SGB XII. Dazu ein Überblick der wesentlichen Änderungen einschließlich Regelleistungen von Widerspruch e.V. : http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf

http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Liste-AEnderungen_SGB_XII_2017_WD_12-2016.pdf
Dazu noch die Entschließung = Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, dass alsbald weitere Änderungen zu erfolgen haben (anstatt der Bundesregierung die Zustimmung zum Gesetz zu verweigern!). Dazu kurz die Anmerkung: der Bundesrat „bittet“ lediglich die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Änderungen auch umzusetzen.

Hier die Stellungnahme des Bundesrates zur verfassungskonformeren Ausgestaltung der Grundsicherungsleistungen: http://tinyurl.com/j3mvec2
Kampagne Dankesbrief zur Erhöhung der Regelleistung
In dem Zusammenhang möchte ich auf eine gelungenen Aktion der AG AufRecht bestehen! des Erwerbslosenausschuss ver.di Berlin hinweisen, die Kollegen haben einen „Dankesbrief zur Erhöhung der Regelleistung“ an Frau Nahles entworfen und suchen noch Mitunterzeichner von Organisationen und jede Menge Kreative die diesen Brief weiterverwenden.
Den „Dankesbrief“ gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Offener-Brief-an-Nahles.pdf

3. Das Sanktionsregime vor dem BVerfG und sachverständige Dritte vor dem BVerfG

Ich habe im letzten Newsletter mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Vorlagebeschluss des SG Gotha zu Sanktionen annimmt und unter anderem den Verein Tacheles als sachkundigen Dritten bestellt hat. Diese Meldung hat bei vielen, insbesondere aus der Erwerbslosenszene, Hoffnungen und Erwartungen geweckt, dass vielleicht das BVerfG die Sanktionen in Grund und Boden stampfen könnte.
Dazu möchte ich klarstellen: das BVerfG wird (leider!) ganz bestimmt nicht das Hartz IV-Sanktionsregime grundsätzlich in Frage stellen.

Das Sanktionsregime dient als Druckmittel zur Durchsetzung der kapitalistischen Verwertung von billigen Arbeitskräften und zur Durchsetzung des Niedriglohnes, daran wird das BVerfG gewiss nichts ändern. Hier machen sich einige falsche Hoffnungen. Wenn es "Hoffnung" gibt, dann ist das Handarbeit, nämlich sich zu organisieren, Missstände anzuprangern, Forderungen zu erarbeiten, eigene Positionen und solidarische Gegenstrukturen zu entwickeln.

Was aber möglich ist, ist dass das BVerfG einige der heftigsten Punkte für unzulässig erklärt, daher werden wir uns an der Gewinnung von „Erkenntnissen“ des BVerfG beteiligen.

Aufruf zur Unterstützung
In dem Zusammenhang eine Bitte an die Newsletterleserinnen und -leser, das BVerfG fragt nach der Verwaltungspraxis bei Sanktionen und den Folgen. Dazu möchte ich dem BVerfG konkrete „Fälle“ vorlegen. Diese sind in ausreichendem Maße fast nur über Anwälte dokumentierbar, daher richtet sich der Aufruf vorrangig an Anwälte.

Ich suche Fälle,

in denen trotz mehr als 30 % Sanktionen keine Lebensmittelgutscheine, auch mit Antrag gewährt wurden,
in denen die Miete nicht übernommen wurde, es einen Antrag auf Übernahme der Miete im Rahmen der Wohnraumsicherung gab und das Verwaltungshandeln dann zu Wohnungslosigkeit geführt hat
oder Gerichte Eilklagen auf Mietübernahme wegen Sanktionen wegen fehlendem Anordnungsgrund abgelehnt haben und später der Vermieter deswegen ordentlich gekündigt hat,
in denen eine „Unterwerfungserklärung“ / Bereiterklärung im Sinne des § 31a Abs. 1 S. 6 SGB II abgegeben wurde und diese von den JC’s ignoriert wurden
in denen kein JC Hinweis auf Lebensmittelgutscheine erfolgte und dann ua. Krankenkassenschulden und Krankenbehandlungskosten in erheblicher Höhe angefallen sind
Solche Fälle machen nur Sinn wenn die davon Betroffenen den Anwälten die Vollmacht gibt, diese an uns weiter zu geben und uns, diese dem BVerfG vorzulegen und anonymisiert öffentlich verwerten zu dürfen.

Daher die Bitte an alle Leser*innen, geht in euch, guckt ob ihr/Sie solche oder vergleichbare Fälle habt und schlagt mir die dann vor.

Ich danke im Vorhinein für die Mühen und bitte um rege Unterstützung!

4. Neue Weisung der BA im SGB II

Die BA hat neue Weisungen rausgeben, diesmal zu § 5 SGB II. Dabei geht es um die Ausführungen zu Folgen einer unzureichenden Mitwirkung gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern und dass es ab 1.1.2017 keine Leistungen zur Eingliederung in Arbeit an oder für erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen gibt, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben.

Die Weisungen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

5.Sozialleistungen für Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht

Aus den Praxisfeldern der Migranten- und Behindertenarbeit kommen immer wieder Hinweise, dass behinderte Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit sozialrechtlichen Ausschlüssen unterliegen können. Die Broschüre enthält eine Bestandsaufnahme, in der systematisch die sozialrechtlichen Ausschlüsse im Zusammenspiel von Aufenthaltsrecht und Behinderung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen identifiziert werden. Dafür wurden unterschiedliche Ansprüche auf Sozial-und Sozialversicherungsleistungen für verschiedene Migrantengruppen untersucht und zusammengestellt.

Den kostenfreien Praxisreader über 170 Seiten gibt es hier zum Download: http://www.fluchtort-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Expertise_Sozialleistungen_2016_web.pdf

6.Newsletterjahresrückblick 2016

Dann habe ich wieder eine Zusammenstellung aller Newslettermeldungen aus dem Jahr 2016 gemacht. Also wer sich alle Newsletterinfos geballt antun möchte wird hier fündig: http://www.harald-thome.de/media/files/Jahres-bersicht-2016.pdf

7. ALG II- Rechner und SGB II-Folien aktualisiert

Unser ALG II-Rechner ist aktualisiert, kann natürlich mit den neuen Regelbedarfen aus 2017 rechnen und meine Folien sind auch dahingehend modifiziert.
Den Rechner gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/

Die Folien hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Folien-29.12.2016.pdf

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An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen.....

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 44.300 Empfängern in ganz Deutschland.

Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.

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8.Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 13./14. Feb. in Stuttgart
am 20./21. Feb. in Dresden
am 20./21. März in Leipzig
am 27./28. März in Wuppertal
am 03./04. April in München
am 10./11. April in Berlin
am 18./19. April in Frankfurt
am 29./30. Mai in Augsburg
am 21./22. Juni in Erfurt
am 24./25. Juli in Berlin
am 07./08. Aug. in Bremen
am 09./10. Aug. in Hannover
am 17./18. Aug. in Koblenz
am 21./22. Aug. in Dresden
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 29./30. März in Frankfurt
am 23./24. Mai in Wuppertal
am 14./15. Aug. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

am 26. April in Hamburg
am 13. Juni in Frankfurt
am 24. Aug. in Leipzig
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 20. April in Wuppertal
am 23. Aug. in Leipzig
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr

Sie findet statt

am 21. April in Wuppertal
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Diese Fortbildung biete ich

am 22. Mai in Wuppertal
wieder an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich

am 12. Juni in Frankfurt
wieder an.

Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M, am 3./4. April in Wuppertal, am 3./4. Mai in Hamburg-Harburg und am 13./14. Juni in Berlin

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal, am 1. Juni in Hamburg-Harburg und am 12. Juni in Berlin

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Ich wünsche freudvolle und besinnliche Feiertage und einen schönen Jahreswechsel!

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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