Drei Gesetzesvorhaben, die alle den sozialen Rechtsstaat und die Idee einer sozialen und solidarischen EU angreifen durchgewunken
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.
Der Newsletter zu folgenden Themen:
1.Drei Gesetzesvorhaben, die alle den sozialen Rechtsstaat und die Idee einer sozialen und solidarischen EU angreifen durchgewunken
Leider war es nicht anders zu erwarten, der Bundesrat hat das Regelbedarfsermittlungsgesetz und SGB XII – Verschärfungen, das Unionsbürgerausschlussgesetz und erneute Verschärfungen des AsylbLG durch gewunken. Dazu noch eine gute Zusammenfassung des DPWV mit Mail v. 8.12., die gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Mail-DPWV-8.12.16-EU-B-rger-Ausschlussgesetz.pdf
Dazu auch noch ein Artikel aus der Zeit: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-12/sozialhilfe-arbeitslosengeld-eu-auslaender-bundestag
a. Hier jetzt Infos zu dem Regelbedarfsermittlungsgesetz und SGB XII – Verschärfungen: http://tinyurl.com/jtb39t3
Der aktuelle und verabschiedete Gesetzestext steht oben. Dazu noch eine kurze Zusammenfassung: http://www.harald-thome.de/media/files/BuReg-lehnt-Forderungen-Bundesrat-ab.pdf
b. Dann wurde das Unionsbürgerausschlussgesetz verabschiedet, dazu eine Übersicht hier: http://tinyurl.com/h2vb7cn
Dazu möchte ich auf eine Stellungnahme von Claudius Voigt im Namen des DPWV hinweisen, in dem der Kollege die Kritikpunkte hervorragend zusammengefasst hat: http://tinyurl.com/hqyqrmg und einen tabellarischen Überblick existenzsichernder Leistungen von Unionsbürgern nach der Gesetzesänderung: http://tinyurl.com/z6zt7g9
c. Die erneuten Verschärfungen des AsylbLG wurden ebenfalls durch gewunken, hier wieder eine Übersicht: http://tinyurl.com/zam3ltw
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Altersarmut arbeitsmarktpolitisch bekämpfen: #liebernichtarmdran
Immer mehr Menschen haben einen oder gleich mehrere Einbrüche in ihren Erwerbsbiografien. Und insbesondere Langzeitarbeitslose tragen ein hohes Risiko, in Altersarmut abzurutschen. Nicht nur wer Arbeit sucht, sondern auch wer Arbeit hat, verspürt daher häufig nagende Unsicherheit: Die Hartz-Reformen haben seit 2002 prekärer Arbeit Tür und Tor geöffnet. Arbeitslosigkeit führt viel zu schnell zur Fürsorgeleistung „Hartz IV“. Doch all das hat weitere Konsequenzen: Niedrige Löhne drücken langfristig auch die Renten. Armut im Alter steigt.
Eine adäquate Antwort auf diese Entwicklung muss daher arbeitsmarkt- und rentenpolitische Maßnahmen umgehend kombinieren. Der Sozialverband SoVD hat hierzu gute, systemgerechte Vorschläge erarbeitet und veröffentlicht (Das Heft ist kostenfrei – Sie zahlen lediglich das Porto)
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Kampagne Lieber NICHT arm dran: www.sovd.de/arm-im-alter.de
2. Spannende Beschlüsse: Höhe der KdU bei Rausfall eines Kindes aus der BG
Die Kieler Anwältin Susanne Petersen hat zwei interessante Beschlüsse (Beschl. v. 11.08.2016 - S 43 AS 185/16 ER) und Beschl. 30.11.2016 - S 39 AS 289/16 ER) mit folgender Fallkonstellation: durch ausreichendes Einkommen war ein Kind aus der elterlichen Bedarfsgemeinschaft rausgefallen (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Die im SGB II-Bezug verbleibende Mutter stellt nunmehr eine 1-Personen BG dar. Die Kammern des SG vertreten die Auffassung, dass der auf die Mutter verbleibende Mietanteil so zu bemessen sei, als wäre die Mutter alleinlebend. In der Folge ist die vom JC zu berücksichtigende Miete viel höher. Ich betone, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, allerdings lohnt es sich über diese Argumentationslinie nachzudenken, und sie auch in anderen Fällen vorzutragen.
Mehr dazu hier:http://kanzlei-sh.de/kind-hat-einkommen-durch-unterhalt-alleinerziehende-sollten-kosten-der-unterkunft-ueberpruefen
3. SG Dortmund: Reparaturkosten bei Eigenheim vor Kostensenkungsaufforderung sind in voller Höhe zu übernehmen
Dann möchte ich auf ein weiteres Urteil hinweisen, das SG Dortmund vertritt die Auffassung, dass die Begrenzung der auf Zuschussbasis zu übernehmenden unabweisbaren Reparaturkosten bei selbstgenutztem Eigentum vor einer Kostensenkungsaufforderung nicht nach § 22 Abs. 2 SGB II beschränkt werden könne. Ich denke das ist für den ein oder anderen auch wichtig.
Mehr dazu hier: https://sozialberatung-kiel.de/
4. SGB II-Kurzmitteilungen von Bernd Eckhardt Dezember 2016
Nachdem das Rechtsvereinfachungsgesetz in Kraft getreten ist, werden nunmehr die entsprechenden Aufhebungsbescheide verschickt. Dabei geht es oft nicht rechtmäßig zu, wie ich am Beispiel eines Nürnberger Falles zeigen werde. Ich beschäftige mich mit der rechtlichen Frage, wann die Zukunft im SGB II beginnt, wenn von Aufhebungen für die Zukunft die Rede ist. Tatsächlich bleibt aber auch bei der Neuregelung der Anrechnung von BAföG im SGB II vieles unklar. Auch darauf gehe ich kurz ein. Die aktuellen Weisungen der BA entsprechen hier nicht den Neuregelungen.
Den Rest bitte hier lesen: http://www.harald-thome.de/media/files/Kurzmitteilung-Dezember-2016.pdf
5. ASG-Merkblatt Schüler-Azubis-Studierende im SGB II
Die ASG hat ein neues Merkblatt „Leistungsberechtigung im SGB II von Schülern, Studierenden und Auszubildenden“ für die Zeit ab 01.08.2016 herausgegeben.
Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz wurde der Mietzuschuss gestrichen. Die meisten betroffenen Personen haben stattdessen einen Leistungsanspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II. Daneben gab es einige Änderungen u.a. bei der Einkommensanrechnung von Ausbildungsförderung und Leistungen im Übergang zur Ausbildungsförderung. Die BAföG-Anhebung zum 01.08.2016 ist ebenfalls berücksichtigt.
Das Thema ist sehr komplex und logisch nur schwer nachzuvollziehen –wenn überhaupt–. Die hier genutzte Tabellenform bietet viele Infos komprimiert und übersichtlich einschließlich der maximalen Höhe der Ausbildungsförderung. Zur Ergänzung oder dem Abgleich haben wir auf der ersten Seite mehrere Zusammenfassungen zu diesem Thema genannt und mit einem direkten Link versehen.
Das Merkblatt gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Leistungsberechtigung_von_Schuelern_Studierenden_Azubis_2016.pdf
6.Jobcenter Wuppertal /Sozialamt Wuppertal zahlen rechtswidrig zu geringe Mieten – in vier Jahren über 15 Mio. €!
Dann wollen wir noch auf Wuppertaler Spezialitäten hinweisen: das JC /Sozialamt Wuppertal zahlt rechtswidrig deutlich zu geringe KdU. Tacheles wirft den Wuppertaler Sozialbehörden massiven Rechtsbruch vor und fordert die Betroffenen auf, dieses Jahr noch Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend ihre Ansprüche sicherzustellen.
Das mit der Überprüfungsantragsstellung ist natürlich auf für andere Kommunen relevant, um Ansprüchen aus dem Jahr 2015 zu sichern, ist noch in diesem Jahr Handeln der Betroffenen nötig!
Alles weitere dazu hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2109/
7.Tachelesadressdatenbank – auf Aktualität und Neueintrag prüfen!
Dann möchte ich auch noch alle in der Adressdatenbank von Tacheles e.V. eingetragenen Beratungsstellen, Initiativen, Rechtsanwaltskanzleien bitten, die Einträge auf Aktualität zu prüfen.
Sind die Einträge nicht mehr aktuell und habt ihr die Zugangsdaten nicht mehr, bitte eine kurze Mail über die Adressdatenbank, dann können diese zugesandt werden.
Wer noch nicht in der Datenbank verzeichnet ist, aber SGB II/SGB XII/SGB III-Beratung anbietet, möge sich bitte eintragen, es ist wichtig, dass es ein bundesweites Zentralverzeichnis gibt, in dem möglichst viele Beratungsstellen verzeichnet sind. Allen Anwälten, die Empfänger des Newsletters und noch nicht im Adressverzeichnis von Tacheles e.V. verzeichnet sind, aber entsprechende Beratung anbieten, möchte ich ans Herz legen, sich dort einzutragen. Zum einen weil es das umfassendste Verzeichnis ist, aber auch deswegen, weil der Verein Tacheles sich über das Adressverzeichnis finanziert.
Der Eintrag heißt für euch Klienten und für uns die Finanzierung von Unabhängigkeit.
Hier geht’s zum Adressverzeichnis: http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/
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An dieser Stelle in meinem Newsletter ist Platz für eine Werbeanzeige. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen, Ihr Buch, Ihre Kanzlei oder eine Veranstaltung bewerben, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter suchen.....
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 44.000 Empfängern in ganz Deutschland.
Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten sowie Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und jegliche Organisationen von Betroffenen, die sich gegen soziale Ausgrenzung zur Wehr setzen. Zu den Empfängern gehören zudem auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritischen Medien, Fachbuchautoren sowie sonstige Stellen und Institutionen, die in diesem Bereich arbeiten, ebenso wie viele NGOs und demokratische, linke und antifaschistische Organisationen, sowie eine Vielzahl interessierter Einzelpersonen.
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet.
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Telefonische Rücksprache: 01575-79 20 879
8.Nächste SGB II - Grundlagenseminare
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
- am 15./16. Dez. in Hamburg (noch 1 Platz frei, kurzfristige Anmeldung möglich)
- am 13./14. Feb. in Stuttgart
- am 20./21. Feb. in Dresden
- am 20./21. März in Leipzig
- am 27./28. März in Wuppertal
- am 03./04. April in München
- am 10./11. April in Berlin
- am 18./19. April in Frankfurt
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.
Die FoBi findet
- am 26. April in Hamburg statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Sie findet statt
am 12./13. Dez. 2016 in Wuppertal (noch 1 Platz frei, kurzfristige Anmeldung möglich)
am 29./30. März in Frankfurt
am 23./24. Mai in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Sie findet statt
am 20. April in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr
Sie findet statt
am 21. April in Wuppertal
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr
- am 22. Mai in Wuppertal wieder an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr
am 27. April in Hamburg an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M und am 3./4. April in Wuppertal
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März 2017 in Wuppertal, am 1. Juni 2017 in Hamburg-Harburg und am 12. Juni 2017 in Berlin
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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