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Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
59229 Ahlen


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Rechtsverteidigung bei Abmahnungen SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH

Rechtsverteidigung bei Abmahnungen, hier: wegen Veräußerung Merchandising Produkte SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH.

Im Rahmen meiner Beratungspraxis werden mir Mandate mit Abmahnungen wegen vermeintlich illegalen Weiterveräußerung von Veräußerung Merchandising (Fanartikel i.w.S.) Produkten der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH zur Kenntnis gebracht. Die Markenabmahnung wurde von der Kanzlei Günther und Pätzhorn ausgesprochen.
In den Abmahnungsschreiben weist die Kanzlei Günther und Pätzhorn darauf hin, dass es gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 des Markengesetzes untersagt ist, ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Neben der Unterlassungserklärung wird umfassend Auskunft sowie Ersatz für die Kosten der Rechtsverfolgung gefordert.

Bei den regelmäßig beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärungen der Gegenseite ist Vorsicht geboten: diese Erklärungen sind oftmals zu weit gefasst, sodass für den Erklärenden langfristige Verpflichtungen entstehen können. Ohne eingehende rechtliche Überprüfung sollte diese Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Es handelt sich hierbei um ein Schuldanerkenntnis, das bis zu 30 Jahre Bestand haben kann.
Die Abmahnung sollte nicht einfach "weggelegt" werden, weil ja ohnehin "nichts passieren wird". Im Falle des Untätigbleibens besteht das Risiko eines gerichtlichen Prozesses, durch den erhebliche weitere Kosten entstehen können. Zudem häufen sich derzeit die auf Schadensersatz gerichteten Klagen.
Es ist dringend anzuraten, die Unterlassungserklärung zu prüfen und auch die weiteren rechtlichen und taktischen (Reaktions-) Möglichkeiten abzuwägen.
Gerne berate ich Sie sofort, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden


 
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