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Bundesrechnungshof kritisiert Jobcenter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.
Der Newsletter zu folgenden Themen:



1. Bundesrechnungshof kritisiert Jobcenter

Einige Medien haben mit Datum vom 18.11.2016 über einen Bericht des Bundesrechnungshofes zur nicht sonderlich effektiven Betreuung von Hartz IV Empfängern berichtet. Der Bundesrechnungshof kritisiert, die "mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten" seien "oft nutzlos". Diese Mängel seien "ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben" (SZ 18.11.2016).

Ein Artikel dazu: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesrechnungshof-rechnungshof-kritisiert-jobcenter-1.3253930

2.Fast die Hälfte aller Klagen gegen Hartz IV erfolgreich

Viele Hartz-IV-Empfänger haben mit ihren Klagen gegen Bescheide der Jobcenter Erfolg. In den ersten neun Monaten diesen Jahres waren 44 Prozent der Hartz-IV-Klagen bei den Sozialgerichten erfolgreich. Im vergangenen Jahr lag die Erfolgsquote demnach noch bei 40 Prozent, 2014 bei 41 Prozent. Im September 2016 seien 189.340 Klagen gegen Bescheide bei den Gerichten anhängig gewesen.

Mehr dazu hier: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1032298.fast-die-haelfte-aller-klagen-gegen-hartz-iv-erfolgreich.html

Ein Blick nach Wuppertal: Das JC Wuppertal versucht Erfolge bei Widersprüchen möglichst intransparent zu machen, so werden für die Leistungsberechtigten „erfolgreiche“ Widersprüche nicht als solche gekennzeichnet, sondern versucht den Erfolg durch nicht nachvollziehbare Formulierungen wie „sonstige Erledigung, Nachholung, fehlende Rechtsanwendung, unzureichende Aufklärung, geänderte Weisungslage, geänderte Rechtsprechung, Gesetzesänderung“ versucht zu verwischen.

Die dahingehenden Anfragen im Wuppertaler Stadtrat und Verwaltungsantworten sind hier zu finden: http://tinyurl.com/zf4y2vk

3. „Nahles stellt sich mit dem „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ gegen Verfassungsrecht

Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass jede Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht hat, welches deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zusteht. Insofern müsse ein Leistungsanspruch eingeräumt werden (Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10,1 BvL 2/1).
Der EuGH hat sich im September 2015 dem entgegengestellt und einen SGB II – Leistungsausschluss als zulässig erachtet. Das Bundessozialgericht entschied sich im Dez. 2015 für deutsches V erfassungsrecht und hat EU-Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen einen SGB II bzw. SGB XII – Leistungsanspruch zuerkannt.
Arbeitsministerin Nahles hat unmittelbar nach der BSG-Entscheidungen eine Gesetzesänderung zu EU-Bürgern angekündigt, die das Ziel hat, die BSG Entscheidung außer Kraft zu setzen und EU-Bürger die ersten fünf Jahre vom SGB II/SGB XII-Anspruch auszuschließen. Daher wird das Gesetz auch zynisch „EU-Bürger Ausschlussgesetz“ genannt. Der offizielle Arbeitstitel lautet: „Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“. Den dahingehenden ersten Gesetzesentwurf hat das BMAS jetzt vorgelegt.

Darin bestimmt Nahles, dass EU-Bürger eine „Überbrückungsleistung“ längstens für einen Zeitraum von vier Wochen, aber auch nur einmalig innerhalb von zwei Jahren bis zur Ausreise bekommen sollen. Im Einzelfall bei besonderen Umständen werden den Leistungsberechtigten „andere Leistungen“ gewährt. Daneben werden auf Antrag auch die angemessenen Kosten der Rückreise übernommen, diese aber auch nur auf Darlehensbasis.
Die Überbrückungsleistung ist auf Niveau des AsylbLG.

Hier nun der aktuelle Gesetzesentwurf zum „Unionsbürgerausschlussgesetz“ vom 07.11.2016: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810211.pdf

4. Zur Höhe der Regelleistung bei Schwangeren im Haushalt der Eltern

1. Üblich ist, schwangere junge Frauen, die im Haushalt der Eltern leben, (meist) mit der Regelbedarfsstufe 3 (80 % Regelbedarf) in Höhe von derzeit 324 EUR) und dem Schwangerenmehrbedarf entsprechend der jeweiligen Regelbedarfsstufe als sozialrechtlichen Bedarf zu berücksichtigen. Für diese Regelung gibt es keine dezidierte Rechtsgrundlage, sondern Handhabungspraxis. Allerdings bestimmt § 9 Abs. 3 SGB II, dass bei Schwangeren die elterliche Unterhaltspflicht im Haushalt entfällt. Eine Reihe von Schwangeren, auch aus Nicht-Hartz IV-Haushalten, machen daher SGB II –Leistungsansprüche geltend.
Nach herrschender Meinung gilt, die junge Frau begründet erst nach der Entbindung zusammen mit ihrem Baby eine eigene BG.
Öfters kommt es anlässlich der Schwangerschaft zu Konflikten und Eltern weigern sich Unterhalt zu erbringen (was sie nach § 9 Abs. 3 SGB II auch nicht müssen).

Zu dieser Problematik möchte ich anregen, das BVerfG hat mit Beschluss vom 07.09.2016 festgestellt: „Weigern sich Eltern aber ernsthaft, für ihre nicht unterhaltsberechtigten Kinder einzustehen, fehlt es schon an einem gemeinsamen Haushalt und damit auch an der Voraussetzung einer Bedarfsgemeinschaft. Eine Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen scheidet dann aus; ein Auszug aus der elterlichen Wohnung muss dann ohne nachteilige Folgen für den Grundsicherungsanspruch möglich sein“ (Pressemitteilung Nr. 60/2016 vom 7. September 2016, 2 c).

Im Ergebnis bedeutet dies, im Falle der Weigerung Unterhalt zu erbringen, was sie mit Hinweis auf § 9 Abs. 3 SGB II auch nicht müssen, entfällt der gemeinsame Haushalt und somit die BG und es ist in der Folge die Regelbedarfsstufe 1 von 100 % und der Schwangeren Mehrbedarf ausgehend von der Stufe 1 zu erbringen ist. Das macht einen Differenzbetrag von 93,60 EUR.

Die BVerfG Entscheidung gibt es hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-060.html

5.AG SBV-Information: „Das Basiskonto – Information für die Beratungspraxis“

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) stellt eine Informationsschrift zur Verfügung: „Das Basiskonto – Information für die Beratungspraxis“

Die Überschriften:

1. Zugang zum Basiskonto

2. Antragstellung/Eröffnung

3. Ablehnungsgründe

4. Leistungen/Entgelte

5. Kündigung des Basiskontos

6. Rechtsschutz

Die Broschüre gibt es hier: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/material/2016/11/AG-SBV_Basiskonto_Beraterinfo_161102.pdf

6.Neue „Düsseldorfer Tabelle“ ab 01.01.2017

Ab 1.1.2017 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle.

Mehr dazu hier: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/agsbv-infomation-das-basiskonto-information-fuer-die-beratungspraxis/

7.Die demokratischen und antifaschistischen Kräfte müssen jetzt zusammenstehen!

Durch Trumps Wahlsieg wurden Rassismus, Sexismus und Nationalismus von Donald Trump im US-Wahlkampf in bisher unerlebtem Ausmaß öffentlich gemacht und zur Massenmobilisierung erfolgreich eingesetzt. Dabei verdankt sich Trumps Erfolg zugleich seiner Thematisierung der dramatischen Folgen des neoliberalen Kapitalismus für das Gros der Menschen. So wurde die Wut der sozial Abgehängten auf Wallstreet und neoliberales Establishment, ebenso wie von der Neuen Rechten in Europa mit Hass auf Flüchtlinge, Minderheiten und Abweichlerinnen verbunden.

Es ist zentral und wichtig, dass die demokratischen und antifaschistischen Kräfte jetzt zusammenstehen und eine Front bilden müssen.

Dazu auch noch zwei Spiegelkommentare: Nichts wird gut http://www.spiegel.de/politik/ausland/usa-unter-donald-trump-nichts-wird-gut-kommentar-a-1122045.html
und dazu auch noch Jakob Augstein, Trump beim Namen nennen - Alle reden von Rechtspopulismus. Das ist eine Verharmlosung. Wir erleben die Rückkehr des Faschismus. Die Demokratie hat die Gefahr verschlafen. Jetzt ist es zu spät: In den USA ist ein Faschist an die Macht gekommen. Dazu hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/donald-trump-wie-seine-wahl-die-demokratie-gefaehrdet-kolumne-a-1121716.html

8.Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 28./29. Nov. in Stuttgart (noch ein Platz frei)
am 09./10. Jan. in Berlin
am 18./19. Jan. in Frankfurt
am 30./31. Jan. in Wuppertal
am 13./14. Feb. in Stuttgart
am 20./21. Feb. in Dresden
am 22./23. Feb. in Hamburg
am 20./21. März in Leipzig
am 27./28. März in Wuppertal
am 03./04. April in München
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet
- am 22. Nov. in Wuppertal (noch Plätze frei)
- am 26. April in Hamburg statt.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 29./30. März in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt
am 17. Nov. in Leipzig
am 20. April in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr

Sie findet statt

am 21. April in Wuppertal
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr

am 27. April in Hamburg an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M und am 3./4. April in Wuppertal

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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