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Regelbedarfsermittlungsgesetz: Ausschussempfehlung vom Bundesrat übernommen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.
Der Newsletter zu folgenden Themen:


1.Regelbedarfsermittlungsgesetz: Ausschussempfehlung vom Bundesrat übernommen

Zur Diskussion um das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG): der Bundesrat ist der Ausschussempfehlung mit Drucksache vom 4.11.2016 weitgehend gefolgt. Der Beschluss des Bundesrates jetzt auch im Netz: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0501-0600/541-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hier nochmal der Fahrplan zum RBEG:

1. Lesung: 21. Oktober

Ausschuss 9. November vermutlich Anhörungsbeschluss

Anhörung 28. November

2./3. Lesung 30. November

Katja Kipping hat dazu die bisher unveröffentlichte EVS - Auswertung für die unteren 20 Prozent veröffentlicht. Mehr dazu mit der Auswertung hier: www.katja-kipping.de/de/article/1158.evs-auswertung-f%C3%BCr-regelbedarfsermittlung.html

2.19.11.2016: Demo in Düsseldorf Demo "Wir wollen hier bleiben!" gegen die Wohnsitzauflage

Im Sommer 2016 beschloss die Bundesregierung das neue Integrationsgesetz. Zentraler Punkt dieses Gesetzes ist die Wohnsitzauflage. Diese Wohnsitzauflage zwingt anerkannte Flüchtlinge in dem Bundesland zu bleiben, in dem sie ihren Asylantrag gestellt haben. Das Problem dabei ist, dass das Gesetz im August 2016 in Kraft getreten ist, aber rückwirkend bis zum 01.01.2016 angewendet werden soll.

Die Wohnsitzauflage des sogenannten "Integrationsgesetzes" verstößt gegen grundlegendes Menschenrecht und führt zu untragbaren Härten.
Gegen die rückwirkende Umsetzung einerseits und die Pläne der Landesregierung, eine Wohnsitzauflage auch innerhalb des Landes einzuführen, hegt sich weiterhin Widerstand.

Für die Betroffenen bedeutet dies: Deren Familien werden wieder auseinandergerissen, es zwingt viele Menschen, in jene Städte zurück zu gehen, die sie auch wegen rassistischer Übergriffe und gesellschaftlicher Ausgrenzung verlassen haben.

Die Europäischen Menschenrechte garantieren jedem Menschen, sich innerhalb eines Landes frei zu bewegen und den Ort an dem man leben möchte frei zu wählen.

Hier ist solidarisches Handeln gefragt, refugees welcome bedeutet auch, sich für die Flüchtlinge und deren sozialen und unmittelbaren Rechte einzusetzen und sie zu verteidigen. Ich möchte daher alle Leser*innen und Organisationen auffordern, diese Demo zu unterstützen und teilzunehmen.
Hintergrund: https://treffpunktasyl.wordpress.com/

3.BVerfG: Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen SGB-II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das SGB-II-Rechtsvereinfachungsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren Vorlage für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde müsse der Beschwerdeführer konkret darlegen, inwiefern ihn das Gesetz bereits unmittelbar, selbst und gegenwärtig in Grundrechten verletze. Eine bloß formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde sei mangels hinreichender Begründung unzulässig (Beschluss vom 04.10.2016, Az.: 1 BvR 1704/16).

Mehr unter: http://tinyurl.com/j7hzlnz

4.Unterhaltsvorschuss Änderungen ab 2017

Zum 1.1.2017 soll das UVG grundlegend geändert werden. Es soll die derzeitige Höchstbezugsdauer des Unterhaltsvorschusses von 72 Monaten entfristet und das Höchstbezugsalter des Kindes von zwölf auf 18 Jahre angehoben werden. Zusätzlich sollen die Beträge marginal angehoben werden und zwar um 7 und 9 EUR
Für das Jahr 2017 wird es eine Anhebung des Mindestunterhalts und damit auch des Unterhaltsvorschusses wie folgt geben:

Kinder im Alter von 0-5 Jahren 152 €
Kinder im Alter von 6-18 Jahren 203 €
Siehe dazu: https://www.bundestag.de/presse/hib/201610/-/476262
Allerdings versucht der Städtetag quer zu schießen: http://tinyurl.com/hwwrttl

5.Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. August – 33 O 2/16 – einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Yellow Strom GmbH stattgegeben. Die Verbraucherschützer sahen das Verhalten des Stromkonzerns als wettbewerbswidrig an, bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten.

Damit aber hat Yellow Strom gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter des Landgerichts. Weiterlesen → www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/stromanbieter-muss-kunden-verschiedene-zahlmoeglichkeiten-anbieten/

6.Bernd Eckhardt: Kurzinfo

Der Kollege gibt jetzt unregelmäßig neben dem Sozialrecht-Justament Kurzmitteilungen raus, so seine erste vom Okt. 2016 zu zwei Themen: Zur Kindergeldanrechnung bei Kindern, die bei ihren Großeltern leben und ungedeckten Kosten der Unterkunft bei Auszubildenden, die in einem Internat/ Wohnheim untergebracht sind

Mehr dazu hier: sozialrecht-justament.de/data/documents/Kurzmitteilung-Oktober-2016_1.pdf

7.Infoveranstaltung dieDatenschützer Rhein Main am 14. Nov. in Offenbach JC Chef Schulze-Boeing kneift jetzt

Im letzten Newsletter hatte ich auf die als Podiumsdiskussion geplante Veranstaltung zwischen dieDatenschützer Rhein Main mit dem JC Offenbach Chef Schulze-Boeing hingewiesen. Herr Schulze-Boeing ist durchaus bekannt dafür, dass er gerne Klartext redet. Nachdem die Veranstaltung bundesweit bekannt geworden ist und er auch zuvor zugesagt hatte, gibt es plötzlich Terminschwierigkeiten. Gegenüber der Lokalzeitung machte er aber für seine Absage inhaltliche Gründe geltend.

Mit anderen Worten: Herr Schulze-Boeing kneift jetzt.

Mehr zu Veranstaltung und zur Absage hier: http://tinyurl.com/hk9pcx8

8.NSU-Anschlag von 2001: War der Bombenleger in der Kölner Probsteigasse ein V-Mann?

Dann möchte ich auf einen umfassenden Telepolis Artikel hinweisen, in dem sich mit der Frage beschäftigt wird, ob das NSU Attentat ggf. von einem Verfassungsschutz V-Mann durchgeführt wurde. Hier handelt es sich um ein staatspolitisch relevantes Thema inwieweit deutsche Sicherheitsbehörden und ihre V-Leute in Sprengstoffanschläge und die Attentate der NSU verwickelt sind: https://www.heise.de/tp/features/NSU-Anschlag-von-2001-War-der-Bombenleger-in-der-Koelner-Probsteigasse-ein-V-Mann-3464462.html

Siehe dazu auch: http://www.vorwaerts.de/artikel/nsu-ausschuss-blinde-flecken-verfassungsschuetzer und http://www.terz.org/texte/texte_150708/nsu.html

9.Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

am 09./10. Jan. in Berlin
am 18./19. Jan. in Frankfurt
am 30./31. Jan. in Wuppertal
am 13./14. Feb. in Stuttgart
am 20./21. Feb. in Dresden
am 22./23. Feb. in Hamburg
am 20./21. März in Leipzig
am 27./28. März in Wuppertal
am 03./04. April in München
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in Wuppertal und Berlin

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. Fortbildungen zum sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ am 21. Nov. in Wuppertal

Weil an der Fortbildung ein sehr hoher Bedarf besteht, habe ich mich kurzfristig entschlossen diese nunmehr nochmal

am 21. Nov. in Wuppertal anzubieten.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet
- am 22. Nov. in Wuppertal
- am 26. April in Hamburg statt.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 29./30. März in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt
am 17. Nov. in Leipzig
am 20. April in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr

Sie findet statt

am 21. April in Wuppertal
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr

am 27. April in Hamburg an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 9./10. März in Frankfurt/M und am 3./4. April in Wuppertal

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 5. März in Wuppertal

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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