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Weitere Infos zum Unionsbürgerausschlussgesetz - BMAS präzisiert die (nichtmehr) Ansprüche im SGB II und SGB XII

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.
Dabei freue ich mich besonders, dass ich nun auf die von mir herausgegebene Gesetzestextsammlung hinweisen kann, die ab nächste Woche erhältlich sein wird.


Dieser zu folgenden Themen:

1.Weitere Infos zum „Unionsbürgerausschlussgesetz“ - BMAS präzisiert die (nichtmehr) Ansprüche im SGB II und SGB XII

Weitere Hintergründe zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und SGB XII.

Der Gesetzentwurf stellt Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse im SGB II und SGB XII insbesondere für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in Deutschland gesetzlich klar, so das BMAS, mehr hier …. http://www.harald-thome.de/media/files/Mail-EU-BuergerAusschlussgesetz-12.10.2016.pdf

2. Bundesverwaltungsgericht zu JC Telefonlisten / Veröffentlichung stellt eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" dar

Einem Anspruch auf Informationszugang zu den dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern können sowohl die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Behörde als auch der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenstehen, so das BVerwG im O-Ton.
Ich hatte in der Vergangenheit von einer Reihe Jobcenterleitern höchstpersönlich die Telefonlisten übersandt bekommen, dabei wurde mir sinngemäß erklärt, dass sie die Veröffentlichung begrüßen, da es sich um „existenzsichernde Leistungen handelt und die Bürger einfach den unmittelbaren Zugang zu der Behörde benötigen, nur so können wir sachgerecht unseren gesetzlichen Auftrag umsetzen“ schrieb mir mal ein JC Leiter.
Die telefonische Erreichbarkeit eines JC würde also die Funktionsfähigkeit gefährden. Das ist ja wohl eine Frage der Definition von Funktionsfähigkeit. "Funktionsfähig" im Sinne von abschreckend, abblockend durch Nichterreichbarkeit ist dann sicher gegeben. Einige JC‘s, die sich nicht hinter Callcentern verstecken, haben feste Telefonzeiten und da klappt es mit der Erreichbarkeit und die Arbeitsfähigkeit der JC‘s ist durchaus gegeben.
In der Argumentation des BVerwG sind die JC Mitarbeiter durch Bekanntwerden ihrer (dienstlichen!) Telefonnummer ungeschützt. Ungeschützt vor was? Welches Bild vom Hilfeempfänger steckt dahinter?
Wenn man der Argumentation des Gerichts folgen würde, müsste aber sofort jeder JC –Mitarbeitername unkenntlich gemacht werden und eine PaP Nummer (Persönlicher Ansprechpartner im Sinne des § 14 Abs. 3 SGB II in der Fassung ab 1.8.2016 (!)) vergeben werden.

Also mir fällt da nichts mehr zu ein zu einer solchen fast schon kranken und obrigkeitshörigen Argumentation in diesem Urteil.

Ich kann mir nur wünschen, dass die Kläger den Vorgang auch noch bis zum Ende bringen und zum BVerfG gehen. Aus meiner Sicht ist es ein Skandalurteil, welches eigentlich keinen Bestand haben darf in einem demokratischen Staat, aber realistischer weise leider vermutlich haben wird.

Das BVerwG: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=86
Der Spiegel dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-duerfen-durchwahlen-von-mitarbeitern-verheimlichen-a-1117603.html
Ein Artikel in Heise dazu: http://www.heise.de/tp/artikel/49/49774/1.html
Das BVerfGE hat formuliert: „Daneben weist die Informationsfreiheit eine individualrechtliche, aus Art. 1 Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Komponente auf.... Das Grundrecht der Informationsfreiheit ist wie das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eine der wichtigsten Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie ....“ (BVerfGE 21, 81)
Jetzt wird das Bundesverfassungsgericht beim Wort zu nehmen sein, ob es dieses Recht auch bei Jobcenter Telefonlisten sieht oder ob das Individualrecht vor der behaupten Staatsräson zurückzustehen hat.

3. Neue Quer / Ausgabe 17 ist online

Die 17. Ausgabe der "quer für alle" ist online. Wieder mal sind 40 Seiten fertig und für jeden downloadbar. Inhaltlich geschlagen wird ein weiter Bogen von einer Jobcenter -Aktion über das Jahresgutachten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu einem Diskussionsbeitrag zum bedingungslosen Grundeinkommen, dazu natürlich wieder Beratungstipps und Urteilsbesprechungen.

Die Quer 17 gibt es hier: http://www.also-zentrum.de/downloadbereich.html

4. Neue Weisungen zum SGB II

Die BA hat die fachlichen Hinweise zur Eingliederungsvereinbarung / zu § 15 SGB II neu veröffentlicht.

Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

5. Infos zum Informationsfreiheitsgesetz + Folien von RA

Das Gesetz gibt es seit zehn Jahren und erlaubt dem Bürger detaillierte Einblicke in das Verwaltungshandeln des Bundes und stärkt die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger. Es ermöglicht als voraussetzungsloses „Jedermannsrecht“ den Zugang zu amtlichen Informationen (bis auf einzelne Ausnahmen, wie bspw. Jobcenter Telefonlisten).

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hat einen neuen Inforeader zum Informationsfreiheitsgesetz rausgegeben, welchen ich hier bekannt geben möchte: http://tinyurl.com/jvfpc7e

Dazu möchte ich auf ein sehr interessantes Skript von Ra Christoph Partsch, verweisen, worin er sich mit den Erfahrungen und Perspektiven der rechtlichen Durchsetzung von Informationsfreiheitsrechten auseinandersetz, das gibt es hier: http://tinyurl.com/jyyf9qk

6. FragdenStaat.de - Neue Kampagne: Frag Das Jobcenter!

Das Recht auf Informationsfreiheit wird unterschätzt. Zu wenig bekannt, zu schwerfällig zu handeln, zu mühsam in der Durchsetzung - so könnte man zunächst meinen. Aber das stimmt so nicht.

Das Portal FragdenStaat.de hat den Zugang zu behördlichen Informationen in vorbildlicher Weise ermöglicht und vereinfacht. Auf einer gut strukturierten Seite mit vorgefertigten Textbausteinen hat jeder Bürger das Recht Behörden und Ministerien zu hinterfragen. Selbst nicht veröffentlichte Urteile können bei Gerichten im Volltext angefordert werden, weil dies zur Demokratieentwicklung beiträgt. Nach der Anmeldung genügen wenige Klicks, um eine Anfrage zustellen.

https://fragdenstaat.de/jobcenter/

7. Verbraucherzentrale setzt sich für Musterfeststellungsverfahren ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Möglichkeit für ein Musterfeststellungsverfahren geschaffen wird. Das bedeutet, dass mit einer Klage einer Verbraucherschutzorganisation – beispielsweise des vzbv – stellvertretend für alle Geschädigten eines Sachverhalts entschieden wird. Das Urteil wäre bindend.

Dazugehörige PM gibt es hier: http://www.vzbv.de/pressemitteilung/effizientere-rechtsdurchsetzung-deutschland-ueberfaellig
Anmerkung: der Verein Tacheles hat in seinem Forderungspapier zu den Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG“ auch die „Einführung eines Verbandsklagerechts in den Bereichen SGB II, SGB XII und AsylbLG“ gefordert, das deckt sich weitgehend mit der Forderung der vzbv, das Tacheles-Forderungspapier gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf die Forderung ist unter der Ziff. II Sozialverwaltungspraxis – Stärkung der Rechtsposition, dort unter Nr. 8 (Seite 8) zu finden.

8.Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:

- am 09./10. Jan. in Berlin
- am 18./19. Jan. in Frankfurt
- am 30./31. Jan. in Wuppertal
- am 13./14. Feb. in Stuttgart
- am 20./21. Feb. in Dresden
- am 22./23. Feb. in Hamburg
- am 20./21. März in Leipzig
- am 03./04. April in München

Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9.Vorabankündigung: SGB II - Intensivseminare

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es vom 15. 19. Mai in Wuppertal und vom 18. – 22. Sept. in Berlin. Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. Fortbildungen zum sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ am 22. Nov. in Wuppertal

Weil an der Fortbildung ein sehr hoher Bedarf besteht, habe ich mich kurzfristig entschlossen diese nunmehr nochmal

- am 21. Nov. in Wuppertal anzubieten.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet
- am 22. Nov. in Wuppertal
- am 26. April in Hamburg statt.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12.SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

- am 12./13. Dez. in Wuppertal (2 Plätze frei)
- am 27./28. März in Berlin
- am 29./30. März in Frankfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

- am 17. Nov. in Leipzig (noch 3 Plätze frei)
- am 20. April in Wuppertal

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr

Sie findet statt

- am 21. April in Wuppertal
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr

- am 27. April in Hamburg an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 02./03.11.2016 in Leipzig

+++ Kurzfristige Anmeldungen noch möglich +++ Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

Praxisbewährte Gesetzessammlung zum Existenzsicherungs- und Verfahrensrecht

Wer in der Existenzsicherungsberatung rund um das SGB II/SGB XII arbeitet, braucht zur Verteidigung der sozialen Rechte der Klienten fundiertes Wissen um die rechtlichen Grundlagen. Dafür sind auch die begleitenden Verfahrensrechte unabdingbar. Mit dieser Gesetzestextsammlung werden Praktiker alle aktuellen und notwendigen Gesetzestexte zur Existenzsicherung, begleitender Rechtsgebiete, bis zu den Verordnungen zur Hand haben.

Im Schwerpunkt geht es um die Regelungen des SGB II/SGB XII und Verordnungen, die notwendigen Regelungen des SGB III, SGB I + X, das SGG, bis hin zum WoGG, aber auch das neue Zahlungskontogesetz bis zum Informationsfreiheitsgesetz.

Die Gesetzessammlung ist aus jahrelanger praktischer Berater- und Fortbildungstätigkeit des Autors Harald Thomé entstanden und hat sich in der Praxis seit Jahren bewährt. Dank des handlichen Formats ist es das Kompendium für die Sozialberatung. Inklusive Zugang zur Onlinedatenbank Sozialgesetze-Online für das Jahr 2017.

ISBN:978-3-7841-2853-5

Preis. 12,90 €

Mehr zum Buch und Bestellmöglichkeit

http://www.lambertus.de/de/shop-details/existenzsicherungs-und-verfahrensrecht,1756.html

 
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