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Weitere Stellungnahmen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.


Dieser zu folgenden Themen:

1.Weitere Stellungnahmen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz

1. Es gibt weitere Positionen zum Regelbedarfsermittlungsgesetz, der Paritätische kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelleistungen in der RB Stufe 1 rund 520 EUR sein müssten. Der DPWV wirft dem SPD geführten Arbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben. Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission.
Der Tacheles nahestehender Rechenkünstler Rüdiger Böker, der 2009 auch Sachverständiger beim BVerfG war, hat sich den Entwurf angeschaut und kommt zu dem Ergebnis, dass sich der RB für eine alleine stehende Person auf 575,- EUR belaufen müsste.
Hier geht es zur Stellungnahme des DPWV: http://www.der-paritaetische.de/nc/pressebereich/artikel/news/hartz-iv-paritaetischer-fordert-regelsatz-von-520-euro/
und zur Stellungnahme von Rüdiger Böker: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2074/

Hier eine Zusammenstellung aller Informationen zu dem geplanten Kleinrechnen der Regelbedarfe durch das RBEG: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2075/

Dann noch ein treffender Artikel aus der FR zum Thema: „Das Existenzminimum wird seit Jahren trickreich kleingerechnet“ unter http://www.fr-online.de/wirtschaft/hartz-iv-ausdruck-von-schwaeche,1472780,34806186.html

Verivox, das Vergleichsportal kommt zu dem Ergebnis: Auch höhere Hartz-IV-Sätze decken Stromkosten nicht. Die Durchschnittspreise für Strom seien deutlich höher als in den Hartz-IV-Sätzen vorgesehen. Mehr hier: http://www.freenet.de/finanzen/nachrichten/verivox-auch-hoehere-hartzivsaetze-decken-stromkosten-nicht_5747790_4710836.html

Das sieht Tacheles auch so und hat daher in seinem „Forderungspapier“ zu überfälligen SGB II-Änderungen unter Ziff. 1 1. Bedarfsdeckende Leistungen für Elektrizität – Energieversorgung sicherstellen gefordert, mehr dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Forderungspapier_13.02.2016.pdf

2. Neue Weisungen der BA

a. Teilweise Einführung des zwei-Augen-Prinzip
Zunächst macht die BA die Rolle rückwärts und lässt, nachdem sie es ab 2015 abgeschafft haben, das sog. Zwei-Augen-Prinzip bei der Zahlung von Leistungen wieder zu, allerdings nur bis zu einem Betrag von 500 EUR. Damit wird wenigstens wieder für Akut- und Notanträge der weisungsrechtliche Rahmen geschaffen, ohne dass der jeweilige SB jeweils den Kollegen oder Vorgesetzten fragen muss. Diese Regelung ist zu begrüßen, hier zur Weisung: http://tinyurl.com/jcushhx

b. Neue Fachliche Weisung zum Bußgeldrecht. Das passt zusammen mit den Änderungen im sog. Rechtsvereinfachungsgesetz“ wo die Bußgeldtatbestände in § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II (neu) ausgeweitet wurden. Die Weisung gibt es hier: http://tinyurl.com/zcayev5

c. Weisung zu Aufbewahrungsfristen
Hier eine Weisung zu Aufbewahrungsfristen von Akten: http://tinyurl.com/h5cr8tp.

3. Wohnsitzregelung / SGB II: Weisung BMAS, BA

Dann ganz viel Material zum Thema Wohnsitzauflagen und einer das bundeseinheitliche Regelungen zur Zuständigkeit der Jobcenter in Zusammenhang mit Wohnsitzauflagen nach § 12a AufenthG. Erstmal eine Weisung des BMAS, der BA zu Wohnsitzregelung im SGB II, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt,-Letter-30.9.16-Erlass-Wohnsitzauflagen.pdf und ein Erlass des MAIS und des Landesinnenministeriums vom 28. September zur Wohnsitzregelung in NRW sowie das Protokoll einer

Telefonkonferenz mit den JC’s dazu, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt,-Letter-30.9.16-Erlass-Wohnsitzauflagen.pdf

Dann eine kurze Info zu geplanten Regelsatzkürzungen im AsylbLG, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Georg-Classen-Letter-v.-22.09.2016.pdf

4.Korrigierter ALG II-Rechner

In unserem SGB II-Excel Rechner waren wieder mal noch kleinere Fehler drin, jetzt dürfte er so langsam stimmen. Damit sind jetzt die ab 1.8.16 eingetretenen Veränderungen durch das „Rechtsvereinfachungsgesetz“ enthalten. Der Rechner gilt also für Bescheide ab 1.8.16. Den alten und neuen ALG II-Rechner gibt es hier: tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/

5.Fachlicher Hinweis: Abzug der 56 % bei Rückforderung gilt bis Ende 2016

Die Regelung, dass bei Erstattungsbescheiden (nach § 50 SGB X) 56 % der kalten Unterkunftskosten von der Rückforderungssumme abzuziehen sind, wenn diese nicht durch „Lug und Betrug“ zustande gekommen sind und wenn es keinen Aufstockungsanspruch mehr gibt, ist noch bis Jahresende anzuwendendes Recht (§ 40 Abs. 1 Nr. 9 SGB II nF) http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37326.htm. Das haben viele falsch im Kopf, daher noch der Kurze Hinweis darauf.

6. SZ: Eine treffende Reportage - Ungleichheit in Deutschland Viele Deutsche leben am Existenzminimum. Ihre Wut frisst sich in die Gesellschaft - eine Spurensuche

Ich möchte hier auf einen treffenden Artikel in der SZ hinweisen, wo sich ein Journalist tiefer mit gesellschaftlichen Verhältnissen und den Folgen auf die Menschen auseinandergesetzt hat. Der Titel: "Ich würde zuschlagen, wenn ich könnte", den Artikel gibt es hier, er berichtet zudem vom manchmal einsamen aber stetigen und bewundernswerten Kampf der Kollegen von Aufrecht in Iserlohn: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ungleichheit-in-deutschland-ich-wuerde-gerne-mal-zuschlagen-wenn-ich-wuesste-wohin-1.3179306

7. Termine der Bundeswehr-Reklame im vierten Quartal 2016

Bundeswehrreklame in Jobcentern und Arbeitsämtern im 4. Quartal dieses Jahr. Auf das diese nicht so stattfinden, wie die Veranstalter dies wünschen: http://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2016/09/JobCenter1.pdf

8. Ich beim twittern

Seit ein paar Monaten bin ich bei Twitter aktiv, Aktuelles aus dem Bereich des Sozialrechts, Politik, Antifaschismus und Internationalismus von mir unter @hatho05

9.Nächste Grundlagenseminare

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt:
- am 14./15. Nov. in Berlin,
- am 28./29. Nov. in Stuttgart
- am 18./19. Jan. in Frankfurt
- am 30./31. Jan. in Wuppertal
- am 20./21. Feb. in Dresden
- am 22./23. Feb. in Hamburg

Das sind jetzt alle Grundlagenseminare in diesem Jahr und bis Ende Feb.
Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8.Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 14./15. Nov. in Berlin, am 23./24. Nov. in Frankfurt , am 28./29. Nov. in Stuttgart und am 15./16. Dez. in Hamburg

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, die Termine habe ich oben genannt.

Das sind jetzt alle Grundlagenseminare in diesem Jahr. Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9.Vorabankündigung: Intensivseminare

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es vom 15. 19. Mai in Wuppertal und vom 18. – 22. Sept. in Berlin. Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10.Vorabankündigung: SGB II - Intensivseminare

Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

vom 15. - 19. Mai in Wuppertal
vom 18. – 22. Sept. in Berlin.

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11.SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet

am 22. Nov. in Wuppertal statt.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Sie findet statt

am 05./06. Dez. in Berlin
am 12./13. Dez. in Wuppertal.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12.SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 11. Okt. in Wuppertal
am 17. Nov. in Leipzig

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

Bei dieser Fortbildung geht es um die kompletten Problemfelder rund um U-25’er im SGB II Bezug.
Diese Fortbildung findet

am 21. Nov. in Wuppertal
am 30. Nov. in Stuttgart

statt. Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11.10.2016 in Stuttgart und am 02./03.11.2016 in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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