Gekündigt - was Arbeitnehmer wissen müssen
Arbeitnehmer müssen nach Erhalt ihrer Kündigung frist- und formgerecht reagieren. Ansonsten riskieren sie den Verlust ihnen zustehender Ansprüche.
Das Arbeitsrecht kennt unterschiedliche Arten von Kündigungen, die auf
anwaltarbeitsrecht.com im Detail vorgestellt werden.
Für Mitglieder des Betriebsrats, in Elternzeit Beschäftigte und schwerbehinderte Angestellte gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Doch auch für die Kündigung "einfacher" Mitarbeiter bedarf es aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes oft gewichtiger Gründe.
Fristlose Kündigung bedarf schwerwiegender Gründe
Die fristlose Kündigung ist die radikalste Form der Trennung von einem Arbeitnehmer. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes büßt der Angestellte auch seinen Anspruch auf sofortige Zahlung des Arbeitslosengeldes ein. Da die fristlose Kündigung nur bei einem gravierenden Fehlverhalten des Arbeitnehmers wirksam ist, tritt zunächst eine Sperrfrist in Kraft. Als schwerwiegende Gründe für einen sofortigen Rauswurf gelten grobe Pflichtverletzungen oder Straftaten, wobei auch Vergehen wie Diebstahl oder die Unterschlagung kleiner Beträge einen die Kündigung rechtfertigenden endgültigen Vertrauensverlust begründen. Wer sich gegen eine seiner Ansicht nach zu Unrecht ausgesprochene fristlose Kündigung wehren möchte, sollte unbedingt einen Arbeitsanwalt konsultieren.
Arbeitsgericht prüft Rechtmäßigkeit der Kündigung
Kommt der Arbeitgeber mit seiner fristlosen Kündigung nicht durch, versucht er sie häufig in eine fristgerechte bzw. ordentliche Kündigung umzuwandeln. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, einen Arbeitsanwalt aufzusuchen. Der kann für den Arbeitnehmer häufig Ansprüche durchsetzen, die sich aus dem Kündigungsschutzgesetz ableiten lassen. Landet der Fall vor dem Arbeitsgericht, prüft dieses die Rechtmäßigkeit der Kündigung. In vielen Fällen einigen sich die Parteien, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Eine Einigung kann auch außergerichtlich im Rahmen einer Mediation erfolgen.
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