Regelbedarfsermittlungsgesetz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1.Regelbedarfsermittlungsgesetz
Letzte Woche hat Fr. Nahles das Regelbedarfsermittlungsgesetz vorgelegt, darin wurde bei Alleinstehenden eine Regelbedarfserhöhung von 5 EUR bestimmt.
Diese Armutsregelsätze erfahren berechtigt- und richtigerweise heftige Kritik. So hat die Diakonie gemeinsam mit Dr. Irene Becker die Regelsatzberechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Erwachsene durch unsachgemäße Abzüge von Bedarfspositionen, die weder im Regelsatz enthalten, noch durch personenbezogene Sonderbedarfe abgedeckt sind, eine Kürzung von 147,36 € erfahren.
Die Berechnungen der Caritas kommen auf einen zusätzlichen Bedarf von 60 Euro im Monat.
Der Zeitplan zum Regelbedarfsermittlungsgesetz sieht wie folgt aus:
Kabinett: 21.09.
Bundesrat mit Fristverkürzung auf drei Wochen
Bundestag: 1. Lesung am 10./11. November; 2. Lesung am 15./16. Dezember
Stellungnahmen dazu:
DW und Prof. Irene Becker: http://www.harald-thome.de/media/files/Diakonie_StN_Ref-E_-RBEG_160915.pdf
von der Caritas: http://www.harald-thome.de/media/files/DCV_Position_RBEG_2016_final.pdf
Kurzkommentar von Dr. Kramer Caritas: http://www.harald-thome.de/media/files/nc15_2016_Kommentar.pdf
Stellungnahme vom VAMV mit Forderung nach Umgangsmehrbedarf: http://www.harald-thome.de/media/files/VAMV_Stellungnahme_GE-RBEG_2016.pdf
Stellungnahme von der Lebenshilfe, die sich selbstüberschätzend ohne die Berücksichtigung der Arbeit anderer, das Kippen der gekürzten Behinderten RB auf die Fahnen schreibt: http://tinyurl.com/hm5nrsh
Mein Kurzkommentar dazu: Diese Regelbedarfsfestsetzung ist eine Frechheit, sie ist Nahles´sches Regelsatzkleinrechnen um die Armutsbevölkerung weiterhin in prekäre Beschäftigung und in den Niedriglohn zu hungern. Das muss sich ändern und zwar nicht dadurch, dass die AFD gewählt wird, sondern indem die Betroffenen mal auf die Straße gehen und klarmachen, dass es reicht!
2.Hinweis zu Werbeanzeigen im Newsletter
Ab sofort wird es immer wieder mal Werbeanzeigen Dritter in meinem Newsletter geben. Die Anzeigen sind als solches gekennzeichnet und sind damit als Fremdmeldung erkennbar. Die daraus resultierenden Einnahmen werden zu 100 % zur Finanzierung an den Verein Tacheles e.V. gehen. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos, Hinweis auf Materialien, Bücher, Veranstaltungen gemietet werden.
Konditionen und Preise auf Anfrage. Kontakt: orga@harald-thome.de
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Neuer SGB II Gesetzestext nach dem 9. SGB II-ÄndG mit hervorgehobenen Änderungen, Einführung und Stellungnahmen
In der Praxis haben die für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II anzuwendenden Vorschriften teilweise zu komplexen Verwaltungsabläufen und zu einer Vielzahl von Widersprüchen und Klagen geführt. Grund für die rechtlich komplexe Ausgestaltung des Leistungsrechts sind vielfältige Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten. Inwieweit sich neben der Verfahrensvereinfachung auch Änderungen am Leistungsumfang ergeben können, zeigt das neue SGB II mit hervorgehobenen Änderungen. Es bietet damit eine wichtige Arbeitshilfe für die Beratungspraxis. Durch die farblich hervorgehobenen Änderungen im SGB II verschaffen Sie sich schnell einen Überblick über die Neuerungen. Die vorangestellte Einleitung weist auf die entscheidenden Änderungen hin, die Stellungnahmen der Wohlfahrtsverbände bieten wertvolle Hintergrundinformationen für das Verständnis und die Auswirkungen der neuen Regelungen.
Lambertus Verlag
ISBN:978-3-7841-2926-6
Preis. 8,90 €
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3. BMAS-Verordnung zur "Zwangsverrentung"
Mit dieser Anpassung wird ein Vorschlag der Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen "Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand" umgesetzt. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Erwerbsfähige) werden danach nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde.
Dazu auf Seiten vom BMAS: http://tinyurl.com/hv5es93
Hier eine Bilanz und Auswertung der Zwangsverrentung und mögliche Reformoptionen durch den Linken Abgeordneten Matthias Birkwald: http://www.matthias-w-birkwald.de/article/1360.bilanz-der-zwangsverrentung-und-moegliche-reformoptionen.html
Hier nun die VO im Download: http://www.harald-thome.de/media/files/UnbilligkeitsV-ndV.PDF
4.Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen in einer BG
Das BVerfG hat zu den gekürzten RBs in BGs entschieden und diese für zulässig erachtet: „Wenn von Familienangehörigen, die in familiärer Gemeinschaft zusammen leben, zumutbar erwartet werden kann, dass sie „aus einem Topf“ wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden“. Dann hat das BVerfG auch festgestellt: „Weigern sich Eltern aber ernsthaft, für ihre nicht unterhaltsberechtigten Kinder einzustehen, fehlt es schon an einem gemeinsamen Haushalt und damit auch an der Voraussetzung einer Bedarfsgemeinschaft. Eine Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen scheidet dann aus; ein Auszug aus der elterlichen Wohnung muss dann ohne nachteilige Folgen für den Grundsicherungsanspruch möglich sein“ (Pressemitteilung Nr. 60/2016 vom 7. September 2016, 2 c).
Das dürfte für die Beratung recht relevant sein. Der Text ist hier zu lesen: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-060.html
4.„Wuppertaler Landrecht“- Neue Folge Knaller der Monats: Postlaufzeiten von 25 Tagen
Behördenbriefe dauern lange, beim Wuppertaler Jobcenter dauern sie aber besonders lange. Dabei sind 7 oder 15 Tage keine Seltenheit. Schuld daran haben laut Jobcenter-Geschäftsführer Thomas Lenz immer die anderen. Nachdem jetzt ein Brief sogar 25 Tage im Jobcenter lag und die Behörde offensichtlich nicht in der Lage ist, ihre Postbearbeitung zu verbessern, legt Tacheles jetzt auch in diesem Fall Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Arbeitsministerium ein.
Mehr zu diesen Wuppertaler Zuständen hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2069/
5.Versammlungsbehörden müssen Journalisten Auskunft über Demonstrationen geben
Eine kleine aber durchaus wichtige Sache: Versammlungsbehörden müssen Journalisten Auskunft über Anmelder, Teilnehmerzahl, Motto, Ort, Zeit und Dauer von Demonstrationen geben. Seit März 2015 berichten die Journalisten Alexej Hock und Johannes Filous über fremdenfeindliche Kundgebungen in Sachsen. Das Landratsamt Pirna wollte lange keine Auskünfte über Demos in Freital, Heidenau oder Pirna geben. Mit Hilfe eines Anwaltes und der Journalistengewerkschaft dju haben sich die beiden nun gegen die Behörde durchgesetzt.
Mehr dazu hier: https://correctiv.org/blog/auskunftsrechte/artikel/2016/08/19/wie-zwei-reporter-sich-nach-zehn-monaten-gegen-das-landratsamt-pirna-durchsetzten/
6.Flüchtlinge schützen - Rassismus ächten – Naziterror bekämpfen
Aus gegebenen und aktuellen Anlass der Vorkommnisse in Bautzen möchte ich dringend auf diesen pragmatischen und klaren Aufruf verweisen und einfach alle auffordern, sich dieser braunen Welle so gut und stark wie möglich entgegenzustellen. Aufruf: http://tinyurl.com/gotrnkx
7. Ich suche noch Seminarorte in Koblenz, Schwerin und ggf. Bremen
Dann suche ich für nächstes Jahr noch Seminarräume in Koblenz, Schwerin und ggf. Bremen für 20 Personen an Tischen, mit zwei Toiletten, Getränkeversorgung und möglichst citynah. Wer da Tipps und Infos hat, bitte mir zumailen. Das Seminar kann auch bei einem sozialen Träger sein, im Gegenzug gibt es immer zwei frei Plätze.
8.Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 14./15. Nov. in Berlin, am 23./24. Nov. in Frankfurt , am 28./29. Nov. in Stuttgart und am 15./16. Dez. in Hamburg
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, die Termine habe ich oben genannt.
Das sind jetzt alle Grundlagenseminare in diesem Jahr. Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9.Vorabankündigung: Intensivseminare
Im nächsten Jahr werde ich zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es vom 15. 19. Mai in Wuppertal und vom 18. – 22. Sept. in Berlin. Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10.SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 05./06. Dez. in Berlin und am 12./13. Dez. in Wuppertal
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11.SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II am 22. Nov. in Wuppertal
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22. Nov. in Wuppertal statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
12.SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 11. Okt. in Wuppertal und am 17. Nov. in Leipzig
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13.Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 21. Nov. in Wuppertal und am 30. Nov. in Stuttgart
Diese Fortbildung findet am 21. Nov. in Wuppertal und am 30. Nov. in Stuttgart statt. Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11.10.2016 in Stuttgart und am 02./03.11.2016 in Leipzig
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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