McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 

BMAS legt Referentenentwurf zu Regelleistungen und Änderungen im SGB XII vor

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:


1. BMAS legt Referentenentwurf zu Regelleistungen und Änderungen im SGB XII vor

Das BMAS legt nun einen ersten Referentenentwurf zur Festsetzung der Regelbedarfe für das Jahr 2017. Mit diesen Regelbedarfen setzt das SPD geführte Arbeitsministerium die systematische und planmäßige Unterfinanzierung von rund 7 Mio. Menschen aus dem Bereich des SGB II/SGB XII und AsylbLG fort. Ziel und Zweck ist einzig: diese Menschen durch bewusste Unterfinanzierung in den Niedriglohn zu treiben.

Die Erhöhung der Regelbedarfsstufe 5, also der Kinder von 6 bis unter 14 Jahre um 21 EUR ist eine verfassungskonforme Anpassung, damit das BVerfG dem Gesetzgeber diese Regelbedarfe nicht gleich wieder um die Ohren haut.

Beachtlich ist, dass entgegen der Darstellung aus dem Hause Nahles, dass „die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtig“ ist diese bis auf die Kinderregelleistung genau nicht berücksichtigt wurde.

Daneben beinhaltet der Referentenentwurf verschiedene Rechtsänderungen im SGB XII, so soll auch dieses in einer Reihe von Punkten verschärft werden und Teile des sog. „Rechtsvereinfachungsgesetzes“ nunmehr auch auf das SG XII übertragen werden. So die vorläufige Leistungsgewährung, Aufrechnung von Behördenansprüchen, Änderungen bei den KdU bis hin der Leistungsausschluss bei länger als vier Wöchigen Auslandaufenthaltes.

Längst überfällige Regelungen wie:

keine Kürzung der Regelleistung bei Klinikaufenthalt, Abschaffung der sog. „Barbetragsregelung“
höhere Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Anpassung des Schonvermögen an das SGB II-Schonvermögen
Schutz eines KFZ
Abschaffung der unsäglichen Ausschlussregeln für Auszubildende –
und wieder keine Verhütungsmittel bei den Hilfen zur Gesundheit
sind wieder einmal unberücksichtigt geblieben.

Mehr dazu, mit einer ersten Kurzkommentierung und der Gesetzentwurf, neben Begründung auf der Tachelesseite unter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2061/

2. Blockupy: 2. Sep. – Blockade des Arbeitsministeriums in Berlin

Blockupy ist Teil eines europaweiten Netzwerks vielfältiger Bewegungen, Gewerkschaften, Parteien und Flüchtlingsinitiativen aus Italien, Spanien, Griechenland, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Frankreich und anderen Ländern, die Widerstand gegen das europäische Krisenregime leisten. Am 2. September soll mit einer Besetzungsaktion das BMAS markiert werden, gegen seine Verarmungs- und Ausgrenzungspolitik – gegen die Mauern im Innern und die Grenzen nach außen.
Die Aktion ist inhaltlich richtig und ich möchte sie daher unterstützen und zur Teilnahme aufrufen. Mehr dazu auf der Blockupy Webseite unter: https://blockupy.org/an-die-arbeit-2-september/

3. Fachfortbildungen Rechtsvereinfachungsgesetz am 10. Okt. in Wuppertal, am 16. Nov. in Leipzig und am 21. Nov. In München

In diesen drei Städten biete ich am 10. Okt. in Wuppertal, am 16. Nov. In Leipzig und am 21. Nov. in München eine eintägige Fachfortbildungen zum 9. SGB II – ÄndG an. Darin geht es um die detaillierte Ausleuchtung der Änderungen mit Schwerpunkt auf das Leistungs- und Verfahrensrecht.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

4. Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung: Übersicht zum sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ und Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung am 30. Sep. 2016

Dann biete ich am 30. Sep. für ausschließlich in Wuppertal tätige Menschen, die hier im Sozialrechtsbereich aktiv sind, eine Fortbildung „Übersicht über die Rechtsänderungen durch das 9. SGB II – ÄndG und Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung“ an.

Darin werden intensiv die Neuregelungen durch das Änderungsgesetz vorgestellt. Gleichzeitig wird ein Blick auf die Wuppertaler Hartz IV-Leistungsgewährungpraxis mit den örtlichen Details und Feinheiten geworfen. Dabei wird insbesondere die Problematik der örtlichen Unterkunftskosten, der systematische Nichtbearbeitung von Leistungsanträgen, der stetigen Verluste von Unterlagen und die zu erwartende Geltendmachung von behördlichen Erstattungsforderungen bearbeitet, was dabei zu beachten ist und wie man die Ratsuchenden und Klienten dabei unterstützen kann. Gleichzeitig geht es um einen Austausch und Koordination vor Ort.

Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer die auf Nichtbehördenseite sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Ausschreibung, Anmeldung und Details gibt es hier: wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2048/

5. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 28./29. Sep. in Augsburg, am 07./08. Nov. in Wuppertal, am 14./15. Nov. in Berlin, am 23./24. Nov. in Frankfurt, am 28./29. Nov. in Stuttgart und am 15./16. Dez. in Hamburg

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, die Termine habe ich oben genannt.

Das sind jetzt alle Grundlagenseminare in diesem Jahr. Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

6. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 05./06. Dez. in Berlin und am 12./13. Dez. in Wuppertal

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

7. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 11. Okt. in Wuppertal und am 17. Nov. in Leipzig

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

8. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22. Nov. in München

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22. Nov. in München statt.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

9. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 30. Nov. in Stuttgart

Diese Fortbildung findet am 30. Nov. in Stuttgart statt. Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11.10.2016 in Stuttgart und am 02./03.11.2016 in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
«  zurück