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SG Gotha hält Hartz-IV-Sanktionen weiterhin für verfassungswidrig und ruft erneut das BVerfG an

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter. Dieser ist erstmalig mit einem neuen Newslettersystem erstellt. Ich hoffe der Newsletter ist übersichtlicher und der Ein- oder Austrag klappt reibungslos. Wenn es Probleme gibt oder etwas nicht so funktioniert wie es soll, bitte ich um Rückmeldung.

Der Newsletter zu folgenden Themen:

SG Gotha hält Hartz-IV-Sanktionen weiterhin für verfassungswidrig und ruft erneut das BVerfG an

Das SG Gotha hat, nachdem der erste wegen formeller Fehler abgelehnt wurde, einen erneuten Vorlagebeschluss zum BVerfG gemacht, um die Rechtmäßigkeit vom Sanktionen im SGB II prüfen zu lassen.

Den erneuten Vorlagebeschluss vom 2. August 2016 - S 15 AS 5157/14 gibt es hier zu lesen: http://tinyurl.com/z8vk5mb Artikel in der Jungen Welt dazu: https://www.jungewelt.de/2016/08-03/021.php

Dazu ist an die RiSG zu sagen: danke für die Hartnäckigkeit!

BA gibt erste Weisungen zu den Rechtsänderungen ab 1. Aug. raus

Die BA hat erste fachliche Hinweise zu den Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ herausgegeben, so zu folgenden Normen: § 8, § 20, § 21, § 24, § 34, § 34a, § 34b, § 41, § 41a, § 42, § 42a, § 43 und zu § 52 SGB II
Diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

„Wuppertaler Landrecht“ - Meldeaufforderung mit Sanktionsandrohung zur Widerspruchserörterung

Immer wieder werden in Wuppertal Hartz-IV-Leistungsbeziehende in das Jobcenter einbestellt, um einen eingelegten Widerspruch zu besprechen. Solche Meldeaufforderungen sind zum Teil mit der Rechtsfolgenbelehrung versehen, dass diejenigen, die ohne nachgewiesenen wichtigen Grund nicht erscheinen, die Regelleistungen für drei Monate um 10 % absenkt bekommen.

Tacheles hat diese eindeutig rechtswidrige Praxis in der Vergangenheit gegenüber dem Jobcenter Vorstand thematisiert. Der entschuldigte sich daraufhin und versicherte, die Praxis sei „nicht gängig“. Nichts desto trotz geht diese Verwaltungspraxis geht weiter.

Wir thematisieren diese nun öffentlich und haben beim Landesarbeitsministerium als fachaufsichtsführende Behörde nunmehr Beschwerde eingelegt, denn die Wuppertaler Verwaltungspraxis ist mit rechtstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren und muss sofort abgestellt werden!
Der gesamte Vorgang, Dokumentation der illegalen Meldeaufforderungen, Schreiben vom JC Vorstand, Beschwerde an das Ministerium ist auf unserer Webseite zu finden: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2051/

DGB präsentiert Gutachten Devetzi/Janda zum Referentenentwurf SGB II/XII Ausschluss für Unionsbürger

Der DGB ein verfassungsrechtliches Gutachten zum Referentenentwurf des BMAS zum „Unionsbürgerausschlussgesetz“ in Auftrag gegeben. Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Referentenentwurf von Ministerin Nahles in Teilen verfassungswidrig ist und gegen EU-Recht verstößt. Mehr dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Letter-Georg-Classen---Aug.-2016.pdf , hier geht es zum Gutachten: http://www.harald-thome.de/media/files/DGB-Gutachten-EU-B-rgerausschlussgesetz.pdf

Jobcenter muss Kosten für Nachsendeauftrag und Telefonanschluss übernehmen

Wenn ALG II-Bezieher aufgrund einer behördlichen Kostensenkungsaufforderung umziehen müssen, muss das Jobcenter auch für die Bereitstellungskosten eines neuen Telefon- und Internetanschlusses sowie die Kosten eines Nachsendeauftrags bei der Post aufkommen. Das hat das BSG am 10.08.2016 - B 14 AS 58/15 R entschieden.
Mehr dazu unter: https://sozialberatung-kiel.de/2016/08/10/jobcenter-muss-kosten-fuer-nachsendeauftrag-und-telefonanschluss-uebernehmen/ und Terminsbericht unter Nr. 2 http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14352

KOS: Informationen zur Zwangsverrentung

An dieser Stelle noch aktuelle Beraterinformationen zur Gegenwehr gegen Zwangsverrentung. Alles weitere hier: http://www.harald-thome.de/media/files/KOS-zur-Zwangsverrentung---8.2016.pdf

Unterstützungsaufruf des Bündnisses „AufRecht bestehen!“ zur Blockade des Arbeitsministeriums am 2. September 2016 in Berlin

In den letzten Tagen wurden das „Integrationsgesetz“ und das „Rechtsvereinfachungsgesetz“ verabschiedet. Sie verstärken gegenüber Erwerbslosen und Geflüchteten die Unterwerfung unter ein Arbeitsmarktregime, das für viele nur noch eine Lebensperspektive (wenn überhaupt) unter prekären Bedingungen bietet.

So erfüllen diese Gesetze auch die geplante Wirkung: Sie sind als Warnung für die „Fest-Beschäftigten“ gedacht, damit sie alles mit sich machen lassen, was den Kapitalinteressen dient.

Der unterschiedliche Zugang zum Aufenthalt, zu Sozialleistungen und zum Arbeitsmarkt fördert (rassistische) Spaltungen und trägt zur Entsolidarisierung bei.

Uns ist klar, dass diese Gesetze im Zusammenhang mit dem Schuldenpaket Griechenlands, dem JobsAct in Italien, Hartz IV in Deutschland, der Arbeitsrechtsreform in Frankreich und weiteren Kürzungen der Sozialleistungen in ganz Europa stehen.

Dagegen gibt es Protest am 2. Sep. in Berlin, das Bündnis Aufrecht bestehen ruft zur Unterstützung des Protestes auf. Mehr dazu hier: https://www.facebook.com/harald.thome.3/posts/576748205818999

Fachfortbildungen Rechtsvereinfachungsgesetz am 10. Okt. in Wuppertal, am 16. Nov. In Leipzig und am 21. Nov. In München

In diesen drei Städten biete ich am 10. Okt. in Wuppertal, am 16. Nov. In Leipzig und am 21. Nov. in München eine eintägige Fachfortbildungen zum 9. SGB II – ÄndG an. Darin geht es um die detaillierte Ausleuchtung der Änderungen mit Schwerpunkt auf das Leistungs- und Verfahrensrecht.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung: Übersicht zum sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ und Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung am 30. Sep. 2016

Dann biete ich am 30. Sep. für ausschließlich in Wuppertal tätige Menschen, die hier im Sozialrechtsbereich aktiv sind, eine Fortbildung „Übersicht über die Rechtsänderungen durch das 9. SGB II – ÄndG und Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung“ an.

Darin werden intensiv die Neuregelungen durch das Änderungsgesetz vorgestellt. Gleichzeitig wird ein Blick auf die Wuppertaler Hartz IV-Leistungsgewährungpraxis mit den örtlichen Details und Feinheiten geworfen. Dabei wird insbesondere die Problematik der örtlichen Unterkunftskosten, der systematische Nichtbearbeitung von Leistungsanträgen, der stetigen Verluste von Unterlagen und die zu erwartende Geltendmachung von behördlichen Erstattungsforderungen bearbeitet, was dabei zu beachten ist und wie man die Ratsuchenden und Klienten dabei unterstützen kann. Gleichzeitig geht es um einen Austausch und Koordination vor Ort.

Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer die auf Nichtbehördenseite sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Ausschreibung, Anmeldung und Details gibt es hier: wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2048/

Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 17./18. Aug. in Berlin, am 24./25. Aug.in Leipzig, am 15./16. Sep. in Wuppertal, am 28./29. Sep. in Augsburg, am 07./08. Nov. in Wuppertal, am 14./15. Nov. in Berlin, am 23./24. Nov. in Frankfurt ...

Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen, die Termine habe ich oben genannt.Neben den oben genannten Terminen biete ist diese noch am 25./26. Nov in Stuttgart und am 15./16. Dez. in Hamburg an.

Das sind jetzt alle Grundlagenseminare in diesem Jahr. Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildungen ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 15./16. Aug. in Erfurt, am 05./06. Dez. in Berlin und am 12./13. Dez. in Wuppertal

Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Eingearbeitet werden selbstverständlich die Änderungen durch das sog. „Rechtsvereinfachungsgesetz“.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 11. Okt. in Wuppertal und am 17. Nov. in Leipzig

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22. Nov. in München

Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22. Nov. in München statt.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 30. Nov. in Stuttgart

Diese Fortbildung findet am 30. Nov. in Stuttgart statt. Kurzfristige Anmeldungen sind noch möglich. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11.10.2016 in Stuttgart und am 02./03.11.2016 in Leipzig

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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