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Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:



1. Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II-ÄndG
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Der Bundestag hat am 23. Juni 2016 die von der CDU/CSU und SPD vereinbarten Regelungen zum Rechtsverschärfungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, wurde in geänderter Fassung trotz scharfer Kritik der Oppositionsfraktionen angenommen. Das bedeutet, der Gesetzesentwurf muss jetzt noch durch den Bundesrat absegnet werden. Er steht dort für den 8. Juli auf der Tagesordnung. Wenn er dort abgesegnet würde, könnte das Gesetz doch noch zum 1. Aug. wirksam werden. Link zur Bundesratsankündigung: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html

Die derzeit aktuelle Fassung des Gesetzestextes: http://www.harald-thome.de/media/files/DRs-343-16-vom-24.06.2016.pdf

Übersicht über den bisherigen Stand der Änderungen von Johannes Steffen/Stand 22.6.2016: http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2016/2016-06-23_9_sgb_ii_aendg_PS.pdf

2. Bundessozialgericht fordert Änderungen im Bereich SGB II/SGB XII in Bezug auf Brillen
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Das BSG hat mit Terminbericht vom 24. Juni 2016 in der Klage B 3 KR 21/15 R eine Änderung der Rechtslage in Bezug auf Sehhilfen im Bereich SGB II/SGB XII eingefordert. Der Bundesrat hat jetzt unmittelbar die Möglichkeit diese Forderung des BSG noch am 8. Juli im Rahmen der einzufordernden Änderungen im 9. SGB II-ÄndG umzusetzen. Hier nun der Link zum BSG Terminbericht (dort unter der Nr. 4): http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14293

3. Dienstanweisungen zum BEEG jetzt öffentlich
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In meinem Newsletter 19/2016 vom 07.06.2016 unter Ziff. 8. http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2025/ habe ich über eine mehr als zwei-jährige Auseinandersetzung um die Weitergabe der Dienstanweisungen zum BEGG berichtet, jetzt sind uns die Weisungen von Sommer 2014 bis aktuell weitergegeben worden, diese sind nunmehr alle hier zu finden: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/jugendamt/
Diese möchte ich der interessierten Fachöffentlichkeit nicht vorenthalten.

4. Bei Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X des JC an einen anderen Leistungsträger ist das Einkommen zu bereinigen
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Dann möchte ich auf eine BEEG-Weisung hinweisen, in der richtigerweise darauf hingewiesen wird, dass sich der Umfang des Erstattungsanspruches nach den Rechtsvorschriften des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers richtet (§ 104 Abs. 3 SGB X). Das bedeutet in Bezug auf das SGB II, alle Absetzbeträge des § 11b Abs. 1 SGB II (Versicherungspauschale, KFZ-Versicherung, Riester-, Gewerkschafts- und Sozialverbandsbeiträge und auch titulierte Unterhaltsverpflichtungen ….) sind von dem Erstattungsbetrag abzuziehen. Die Weisung der Bezirksregierung Münster greift da lediglich mit der Bezugnahme auf die Versicherungspauschale ein bisschen zu kurz, aber sie ist auf dem richtigen Weg. Hier die Weisung: http://www.harald-thome.de/media/files/BEGG-Weisung-zum-Absetzbetrag-BZ-M--06.06.2016.pdf
Für die Beratungspraxis heißt das, dass weitgehend alle Erstattungsansprüche von Jobcentern in Bezug auf das Einkommen Volljähriger in unrechtmäßiger Höhe, also ohne Bereinigung vorgenommen wurden. In diesen Fällen besteht ein rückwirkender Korrekturanspruch. Für diesen gibt es keine Ein-Jahres Frist. Der BGB-Fristlauf beginnt mit Kenntnis der behördlichen Rechtswidrigkeit. In den Fällen müssen die Betroffenen sich an den vorrangig verpflichteten Leistungsträger wenden und ihre Ansprüche gegen diese geltend machen. Die daraus resultierenden Nachzahlbeträge haben im SGB II anrechnungsfrei zu bleiben. Das betrifft Erstattungsansprüche auf ALG I, Elterngeld, Renten, Kindergeld für Volljährige ….. und vieles mehr.

5. BSG: Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme!
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Das BSG hat mit Urteil vom 23. Juni 2016 - B 14 AS 30/15 R klargestellt, dass eine Eingliederungsvereinbarung in der sanktionsbewerte Bewerbungsbemühungen geregelt werden, diese aber gleichzeitig keine Regelung zur Übernahme von Bewerbungskosten enthält, nichtig ist und dementsprechend dahingehende Sanktionen rechtswidrig sind oder waren. Es ist davon auszugehen, dass es in diesen Fällen zu einer Vielzahl von Sanktionen gekommen ist. Zumindest bis Jan. 2015 ist hier jetzt ein Überprüfungsantrag möglich. Hier geht es zum Terminbericht: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&nr=14289

6. Keine Anrechnung von Trinkgeld auf Hartz IV-Leistungen
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Das SG Karlsruhe hat in einem spannenden Urteil entschieden, dass Trinkgeld im SGB II überhaupt nicht anzurechnen ist. Das SG Karlsruhe argumentiert, dass das Geben von Trinkgeld eben nicht auf einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung beruht, sondern eine freiwillige Leistung darstellt, die eine besonders gelungene Dienstleistung honorieren und dem Dienstleistenden selbst zukommen soll und ist daher nach § 11a Abs. 5 SGB II anrechnungsfrei.
Ein Urteil mit Tragweite, welches in der Beratungspraxis Berücksichtigung finden sollte, näheres dazu hier: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Keine+Anrechnung+von+Trinkgeld+auf+Hartz+IV-Leistungen/?LISTPAGE=3632228

7. Tacheles braucht Spenden
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Ich muss den Aufruf nochmal erneuern: Um unsere Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können, sind wir immer wieder auf Spenden angewiesen. Deshalb möchten wir vom Verein Tacheles Nutzer*innen, Unterstützer*innen und uns wohl gesonnenen Menschen bitten, uns mit einer Spende, jede, jeder nach ihren, seinen Möglichkeiten, zu unterstützen. Kontodaten gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

Bei Adressdatenzusatz bei Beträgen oberhalb von 150 € gibt es automatisch eine Spendenquittung, bei Beträgen bis 150 Euro reicht als Nachweis für den Spender der entsprechende Kontoauszug.

8. Erster Gsetzesentwurf zur SGB VIII – Reform
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Dem Rechtsanspruch auf Erziehungshilfe geht es an den Kragen. Den freien Trägern wohl auch …
Hier einer erster Gesetzestextentwurf zu den geplanten Änderungen im SGB VIII: http://www.ijosblog.de/wp-content/uploads/2016/06/2016.04.22_SGB-VIII-Reform.pdf

9. Strafanzeige gegen Recep Tayyip Erdogan, Funktionäre der türkischen Regierung, des Militärs nach dem Völkerstrafgesetzbuch wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
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Im Namen von Bundestags- und Landtagsabgeordneten, Rechtsanwältinnen, Wissenschaftlerinnen und weiteren Einzelpersonen, darunter auch die Angehörigen von Opfern, und verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen haben verschiedene Personen des öffentlichen Lebens den Staatspräsidenten der Republik Türkei, Recep Tayyip Erdoðan, sowie weitere verantwortliche Minister, Verantwortliche aus Militär und Polizei sowie die zuständigen Gouverneure wegen den begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den kurdischen Gebieten der Türkei, insbesondere in Cizre, gemäß dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) bei der Generalbundesanwaltschaft angezeigt.

Angezeigt wurden Massaker und Angriffe auf die Zivilbevölkerung in der 150.000 Einwohnerstadt Cizre. Dabei geht es um die Ausgangssperre vom 4.Sep. bis 11. Sep. letzten Jahres, bei der angeblich 21 Zivilpersonen von staatlichen Kräften getötet worden waren, und um die Ausgangssperre vom 14. Dez. 2015 bis 2. März 2016 bei der angeblich 178 Zivilpersonen in Massakern durch Sicherheitskräfte getötet worden waren.
Näheres dazu: http://www.heise.de/tp/artikel/48/48671/1.html

Wer sich mit dem Vorgang genau auseinandersetzen will, kann die Strafanzeige im Detail hier lesen: http://tinyurl.com/guzr2mx (lesenswert!!!)

Alleine der dort dokumentierte Vorgang macht klar, dass es mit der Türkei keine Deals und Vereinbarungen geben kann!

10. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 12./13. Juli in Stuttgart, am 17./18. August in Berlin, am 24./25. August in Leipzig, am 29./30. August in Frankfurt, am 15./16. Sept. in Wuppertal, am 21./22. Sept. in Hamburg, am 28./29. Sept. in Augsburg und am 10./11. Okt. in Freiburg
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. So am 12./13. Juli in Stuttgart, am 17./18. August in Berlin, am 24./25. August in Leipzig, am 29./30. August in Frankfurt, am 15./16. Sept. in Wuppertal, am 21./22. Sept. in Hamburg, am 28./29. Sept. in Augsburg und am 10./11. Okt. in Freiburg hinweisen.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 15./16. August in Erfurt =
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden =====
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 06. Sept. in Frankfurt =====
Diese Fortbildung biete ich am 06. Sept. in Frankfurt an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 05. Sept. in Frankfurt
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 05. Sept. in Frankfurt anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11.10.2016 in Stuttgart und am 02./03.11.2016 in Leipzig
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

 
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