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Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:


1. Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG

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Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim „Rechtsverschärfungsgesetz/ 9. SGB II-ÄndG“ verständigt, so zB. keine Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung einer neuen Härtfallregelung bei Auszubildenden.
Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie Ausweitung der Ersatzansprüche, Abschaffung eines Vorschusses, Ersatzpflicht wegen nicht eingereichter Unterlagen, vorläufige Leistungsgewährung ohne Erwerbstätigenfreibetrag, Brutto-Warmmiete bei den KdU, … aber auch die Regelungen zu Sanktionen werden nicht geändert.

Jetzt ist der Bundesrat gefragt, diesen aberwitzigen, in keiner Weise das Recht vereinfachenden Gesetzesentwurf abzuändern. Allen voran möge dabei der Bundesrat die Maßgaben des BVerfG beachten und diesen Forderungskatalog: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf

Gesetzesänderungsantrag der Fraktionen vom 17.06.2016: http://www.harald-thome.de/media/files/-nderungsantrag-Fraktionen-9-SGBII-ndG-17.06.2016.pdf

Hier eine Zusammenstellung der PMs der Bundestagsfraktionen weiteren SGB II-Änderungen v. 16.06.2016: http://www.harald-thome.de/media/files/PMs-Bundestagesfraktionen-16.06.2016.pdf

Und noch eine Stellungnahme des VAMV vom 8.6.2016 unter dem Arbeitstitel: Hartz IV-Reform: Rücknahme Kürzung nur ein Teilschritt – Umgangspauschale einführen!, die PM gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/PM_VAMV_SGB-II_Umgangsmehrbedarf_08062016.pdf

2. BVerfG verwehrt sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes bei drohender Wohnungslosigkeit
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Es ging bei der Verfassungsbeschwerde darum, ob es zulässig ist, dass die Sozialgerichte ein eilgerichtliches Verfahren, bevor der Vermieter die Räumungsklage eingeleitet hat, ablehnen können. Das BVerfG hat dazu festgestellt: „ob im Einzelfall auch aus anderen, der drohenden Wohnungslosigkeit vorgelagerten nennenswerten Beeinträchtigungen von Verfassungswegen ein zwingendes Bedürfnis nach der Gewährung von Eilrechtsschutz entstehen kann, konnte das Bundesverfassungsgericht in dem hier entschiedenen Fall dahinstehen. Denn dem Vorbringen des Beschwerdeführers ließ sich nicht entnehmen, dass der drohenden Wohnungslosigkeit vorgelagerte nennenswerte Beeinträchtigungen drohen“.
Unter „nennenswerte Beeinträchtigungen“ fallen hier, mehrere Tausend EURO Schulden durch Räumungsverfahren, gegnerische ggf- eigene Anwaltskosten und natürlich immer als Mietschuldner markiert zu sein, ganz zu schweigen der Stress für die Menschen zu wissen, gerichtliche Hilfe gibt es ggf. erst, wenn die Räumung unmittelbar bevorsteht Mit dem Urteil wird der Rechtsgedanke der Wohnraumsicherung des § 22, 8 SGB II weitgehend außer Kraft gesetzt.
Hier wäre eine gesetzliche Korrektur im Rahmen der Diskussion um das 9. SGB II-ÄndG sinnvoll, das ist eine unmittelbare Korrektur durch den Bundesrat gefragt.
Hier nun zum Urteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/04/rk20160418_1bvr070416.html

3. Ab dem 19.06.2016: Basiskonto
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Ab dem 19. Juni 2016 wird es das „Recht auf ein Girokonto für Alle“ geben. Dies regelt das sogenannte Zahlungskontengesetz in den §§ 33 ZGK ff. Das Konto wird „Basiskonto“ genannt.
Hier nun die Wichtigste Infos zum Basiskonto: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/

4. Wegweisendes Mietwucher-Urteil bestätigt

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Wer heruntergekommene Zimmer zu überhöhten Preisen vermietet, macht sich des Mietwuchers schuldig, hat das LG Hamburg mit Datum vom 31.05.2016 - 316 S 81/15 entschieden und einen Vermieterabzocker zur Zahlung von 52.430,53 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz verurteilt. Der zweite spannende Punkt war, dass das Jobcenter den Vermieter verklagt hat. Das JC ist von einem Anspruchsübergang nach § 33 SGB II ausgegangen und das LG Hamburg hat festgestellt, dass von dem Anspruchsübergang auch Bereicherungsansprüche umfasst sind.
Hier sollten sich mal eine Reihe von Jobcentern ein Beispiel dran nehmen, wie gegen Vermieterabzocker umgegangen werden kann!
Hier zum Urteil direkt: http://www.hinzundkunzt.de/wp-content/uploads/2016/06/Urteil_Mietwucher.pdf
Und zur Berichterstattung drumerum: http://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2016/wegweisendes-mietwucher-urteil-bestaetigt/

5. Die neue Quer – Erwerbslosenzeitung - ist erschienen

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Die nächste Ausgabe der Quer ist erschienenen, eine absolut lesenswerte Erwerbslosenzeitung, diese ist hier zu finden: http://www.also-zentrum.de/downloadbereich.html

6. Hartz IV - Anleitung zur Auflösung der Gesellschaft
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Dann möchte ich auf einen absolut lesenswerten Foliensatz hinweisen, der sich mit dem politischen Kontext der Hartz IV-Gesetze auseinandersetzt.
Auch durch die herrschende öffentliche Meinung ist es für Viele selbstverständlich geworden, dass Menschen unter der HARTZ IV- Gesetzgebung, nun schon über 11 Jahren zu leiden haben. Diesen Menschen wird ihre Lebensgrundlage entzogen, um Zwang auszuüben und um die besonders Benachteiligten, die über keine sonstigen Mittel verfügen, gefügig zu machen.
Doch jeder konnte sich darüber informieren, wie die Hartz-Reform insgesamt wohl unbestreitbar der schwerwiegendste Angriff auf den Sozialstaat und auf die Beschäftigten in der Geschichte der Bundesrepublik war und ist.
Hier die Folien: http://www.maskenfall.de/wp-content/uploads/2016/04/Vortragsfolien-Hartz-Reform-M%C3%A4rz-2016.pdf

7. Tacheles braucht Spenden
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Um unsere Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können, sind wir immer wieder auf Spenden angewiesen. Deshalb möchten wir vom Verein Tacheles Nutzer, Unterstützer und uns wohl gesonnenen Menschen bitten, uns mit einer Spende, jeder nach seinen Möglichkeiten, zu unterstützen. Kontodaten gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/
Bei Adressdatenzusatz und oberhalb von 100 € gibt es automatisch eine Spendenquittung, bei Beträgen bis 150 Euro reicht als Nachweis für den Spender der entsprechende Kontoauszug.

8. Suche in Frankfurt City einen Seminarraum
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Dann suche ich noch im nächsten Jahr in Frankfurt am Main in Citynähe einen Seminarraum. Für 20 Personen an Tischen, mit Beamer und Getränkeversorgung und bezahlbar. Wer kann mir einen Tipp geben?

9. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 12./13. Juli in Stuttgart, am 17./18. August in Berlin, am 29./30. August in Frankfurt, am 15./16. Sept. in Wuppertal, am 21./22. September in Hamburg, am 28./29. September in Augsburg und am 10./11. Okt. in Freiburg
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. So am 17./18. August in Berlin, am 24./25. August in Leipzig, am 29./30. August in Frankfurt, am 15./16. Sept. in Wuppertal, am 21./22. September in Hamburg, am 28./29. September in Augsburg und am 10./11. Okt. in Freiburg
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22. Juni in Frankfurt (+++++kurzfristige Anmeldung noch möglich+++), am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22. Juni in Frankfurt (+++++kurzfristige Anmeldung noch möglich, 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 23. Juni in Frankfurt (+++++kurzfristige Anmeldung noch möglich++++++)
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr am 23. Juni in Frankfurt an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 23. Aug. in Dresden und am 06. Sep. in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich am 23. Aug. in Dresden und am 06. Sep. in Frankfurt an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11.10.2016 in Stuttgart und am 02./03.11.2016 in Leipzig
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Zum Schluss:
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Grade kam die Nachricht, dass in der Türkei drei Menschrechtsaktivisten und –Journalisten verhaftet wurden. Erdogan erklärt der gesamten Opposition den Krieg und führt ihn, mischt sich offensiv in deutsche Politik ein, bedroht deutsche Politiker … alles mit Duldung und Unterstützung von Deutschland. Es ist Zeit ganz klar zu fordern: es reicht! Solidarität mit den fortschrittlichen Kräften in der Türkei und Kurdistan!

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
 
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