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Alexander Stevens
Kanzlei für Strafrecht
Neuhauser Str. 1
Fußgängerzone
80331 München


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Sex vor Gericht

Dr. Alexander Stevens über sein neues Buch und seinen Beruf als „Sexanwalt“.

Bekannt wurde er nicht erst durch Sendungen wie „Richter Alexander Hold“ (Sat 1). Vor allem als „Sex-Anwalt“ hat sich Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens in Deutschland einen Namen gemacht. Ob Spanner, Exhibitionisten, Grapscher, aber auch Vergewaltiger, Kinderschänder oder Menschenhändler: Sein Beruf dreht sich ausschließlich um die Fälle, in denen Sex zum Fall für den Staatsanwalt wird.
Jetzt hat Stevens ein Buch über seine spektakulärsten Sex-Fälle geschrieben wobei die Bandbreite seiner Geschichten von unfassbar und erschütternd bis hin zu skurril und komisch reicht – mit dem selbsterklärten Ergebnis: Jeder kann wegen eines Sexualdeliktes vor Gericht landen!

Herr Dr. Stevens, Ihr Buch „Sex vor Gericht“ erscheint am 01. April 2016. Um was geht es?

Es geht ausschließlich um Sex – strafbaren Sex – wenn also sexuelle Handlungen ein Fall für Polizei, Staatsanwalt und Gerichte werden. Die im Buch beschriebenen Fälle reichen von gar richtig lustigen bis hin zu wirklich gruseligen Geschichten, oft mit sehr überraschendem Ausgang.

Zum Beispiel?

Sehr skurril ist etwa der Fall eines alles andere als gutaussehenden und vor allem kinderlosen Mannes, der auf der Internet-Plattform „Babysitter gesucht“, mit grandiosem Erfolg eine Frau nach der anderen für seine sexuellen Vorlieben gewinnen kann bis er eines Tages an die Falsche gerät –
oder aber auch der Fall eines Investmentbankers, von dessen Telefonanschluss aus obszöne Anrufe getätigt werden, die allerdings von einer Frau zu kommen scheinen. Bei einer Überprüfung der Wohnung des angesehenen Bankers wird dieser dann in einem Hundekäfig sitzend, in Netzstrumpfhose und blonder Damen-Perücke angetroffen – aber zu den näheren Umständen will ich natürlich nicht zu viel verraten.

Und können Sie etwas zum heftigsten Ihrer Fälle sagen?

Da gab und gibt es einige, was bei dieser Materie natürlich kein Wunder ist. Eine Auswahl davon werde ich in meinem Buch auch beschreiben. Zu den sicherlich schwerer verdaulichen gehört etwa der Fall eines äußerst sadistischen Vergewaltigers, der seinem Opfer u.a. Nase und Brüste abgeschnitten hat –
oder auch der Fall einer zwangsverheirateten syrischen Frau, die aufgrund der perversen Sexpraktiken Ihres Mannes angeblich Suizid begeht.

Wie sind Sie denn auf die Idee gekommen, ein Buch nur über Sex-Fälle zu schreiben?

Zum einen ist „strafbarer Sex“ mein Beruf. Ich habe mich als Anwalt ausschließlich auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und erlebe tagtäglich Dinge, die die Vorstellungskraft des Otto-Normal-Verbrauchers mit Sicherheit übertreffen werden.
Zum anderen ist mein Fachgebiet eine Materie die uns ja alle betrifft. Sex gehört zum Menschen dazu. Und hierbei geht halt auch ab und zu mal was schief, sprich der Eine übertreibt es ein wenig mit seiner Freizügigkeit, der Andere entdeckt plötzlich seine Leidenschaft für abnorme Praktiken. Die meisten Täter sind erschreckend normale Menschen. Bestialische Vergewaltiger sind selten, aber natürlich die gibt es die leider auch.
Aber der Hauptgrund für das Buch ist die grundlegende Andersartigkeit dieser Delikte im Vergleich zum übrigen Strafrecht. Nirgendwo anders gibt es so viele Fehlvorstellungen, moralische Ressentiments und zugleich soviel Aufmerksamkeit, als wenn es um Gerichtsfälle geht die mit Sex zu tun haben.

Inwiefern „anders“ im Vergleich zu anderen Straftaten?“

Naja, es beginnt schon mit der Frage, welche sexuelle Handlungen denn überhaupt strafbar sind. Wenn Sie im Supermarkt etwas einstecken ohne zu bezahlen, dann wissen Sie, dass das strafbar ist.
Wenn Sie einer Frau unvermittelt an den Busen fassen, ist das grundsätzlich nicht strafbar, obwohl man auch hier meinen könnte, dass das Ärger mit der Polizei geben müsste.
Oder nehmen Sie den Exhibitionisten, der seinem Nachbar im Garten sein Geschlechtsteil präsentiert. Der kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis dafür rechnen. Tut dies hingegen eine Frau, dann ist das nicht strafbar.
Was also beim Sex bestraft wird und was nicht, ist bisweilen ziemlich absurd und hat auch ganz viel damit zu tun, wie die ein oder andere sexuelle Handlung vom Täter - respektive vom Opfer wahrgenommen wird. Es gibt Fälle bei denen ist die Frau der festen Überzeugung vergewaltigt worden zu sein, während der Mann fest von einvernehmlichem Sex ausgeht. Und dann wird es spannend - wem glaubt man?

Das heißt Sexualstrafrecht ist spannender als etwa Mörder zu vertreten?

Ja, meiner Meinung nach deutlich spannender! Während Sie bei einem Mord fast immer ausreichende Sachbeweise, wie Handydaten, DNA-Spuren oder viele Zeugen haben, weshalb die Aufklärungsquote in Deutschland bei Mord auch im Durchschnitt stolze 97 % beträgt, ist das im Sexualstrafrecht ganz anders.
Delikte wie Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, sind heimliche Delikte. Beim Sex will man schließlich keine Zuschauer haben, weshalb es so gut wie nie Zeugen gibt. Verwertbare Spuren wie DNA oder Sperma sind bei Sexualdelikten selten vorhanden, weil die Delikte oft erst einige Zeit nach der Tat angezeigt werden. Und wenn Spuren vorhanden sind, dann beweisen sie meist nur, dass es sexuellen Kontakt gab – wenn also der Beschuldigte behauptet, der Sex sei einvernehmlich gewesen, lassen sie sich plausibel erklären.
Sie wissen also letztlich auch als Anwalt nie, ob der Beschuldigte es war oder nicht. Im Ergebnis ist die Verurteilungsquote der angezeigten Sexualstraftaten sehr gering, knapp unter 10 %.

Das heißt 90 % der Sextäter kommen ungeschoren davon?

Nein, es dürfte sich meines Erachtens tatsächlich die Wage halten: Denn kein anderes Delikt der Welt wird dermaßen instrumentalisiert um andern zu schaden, sich zu rächen oder sich Vorteile zu verschaffen. Und manche Fälle werden auch schlicht falsch bewertet, andere Anzeigen sind von Anfang an nicht ernst gemeint. Kriminalbeamte, Forensiker und nicht zuletzt auch ich gehen deshalb davon aus, dass etwa 50 % aller Anzeigen wegen Vergewaltigung falsch sind. Hinzukommen zahlreiche Anzeigen die dann, wenn es ernst wird, von den Frauen wieder „zurückgenommen“ werden, sprich die Aussage verweigern, weil sie dann doch nicht wollen, dass der Mann womöglich ins Gefängnis wandert.

Das heißt also jedes zweite Opfer einer Sexualstraftat lügt?

Nein, dass die Aussage jeder zweiten Vergewaltigung oder Missbrauchs falsch ist, bedeutet nicht, dass das Opfer deshalb bewusst die Unwahrheit sagt. So paradox das zunächst klingen mag, nur etwa in rund einem Viertel der Fälle sind es willentlich falsche Aussagen der vermeintlichen Opfer, also Lügen. Hier stehen Motive wie Aufmerksamkeit, Rache, Eifersucht, Verschleierung, Rechtfertigung eines Seitensprungs gegenüber dem Partner, Angst oder Ausreden im Vordergrund.
In den anderen Fällen spielen falsche rechtliche Vorstellungen, Suggestion, Autosuggestion und psychische Erkrankungen eine wesentliche Rolle für sog. nicht erlebnisbasierte Schilderungen. Im Rahmen von Beziehungs- und Scheidungsstreitigkeiten wird Kindern manchmal eingeredet, dass der Papi sie mal hier mal da unsittlich berührt haben soll. Gerade bei Kindern zwischen 5 und 12 Jahren ist ein solches Suggestionspotenzial immens. Je öfter sie von einer ihnen nahestehenden Person hören und quasi eingebläut bekommen, dass da irgendein unzüchtiges Verhalten stattgefunden haben soll, desto eher festigt sich diese falsche Information im Gedächtnis, mit der Folge, dass die derart beeinflussten Kinder plötzlich und voller Überzeugung Dinge behaupten, die so niemals stattgefunden haben.
Aber es ist auch nicht selten, dass Frauen einen sexuellen Kontakt als ungewollt empfinden, weil sie z.B. in dem Zeitpunkt in dem der Partner, Ehemann oder Freund Sex haben wollen gerade keine Lust hierauf empfinden, ihn aber dennoch gewähren lassen und einfach nichts sagen. Manch eine Frau mag sich aufgrund diesem als nicht einvernehmlich empfundenen Geschlechtsaktes dann vergewaltigt fühlen.

Haben Sie ein konkretes Beispiel?

Es gibt sogar sehr viele Fälle bei denen eine falsche Einschätzung der Situation zu einer Anzeige führen. Z.B. als es zwischen dem „Opfer“ und einer flüchtigen Kneipen-Bekanntschaft zum Sex gekommen war, obwohl das Opfer eigentlich schlafen wollte. Allerdings hatte das Opfer das dem Mann nicht gesagt, sondern während des ganzen Beischlafs einfach geschwiegen und die sexuellen Handlungen regungslos über sich ergehen lassen – der Mann ging davon aus, dass sie das auch wollte.
Die beste Freundin hatte aber dem vermeintlichen Opfer später immer wieder eingeredet, vergewaltigt worden zu sein. Sie hatte sich zwar in einer Bar einen hübschen jungen Kerl aufgerissen und zu sich mit nach Hause genommen. Aber nachdem sich beide ausgiebig geküsst und sogar gegenseitig ausgezogen hatten, legte sich das „Opfer“ in ihr Bett, wobei sie ab diesem Zeitpunkt dann nur noch schlafen wollte, um ihren im Nachbarzimmer schlafenden Vater nicht aufzuwecken. Nur hatte sie das ihrer nächtlichen Bekanntschaft eben nicht gesagt oder sonst irgendwie zu verstehen gegeben – sie hatte sich einfach auf die Seite gedreht und nicht mehr reagiert. Während er aber aufgrund der vorangegangenen Zärtlichkeiten damit anfing von hinten mit ihr zu schlafen, blieb sie einfach regungslos liegen, ohne den jungen Mann wissen zu lassen, dass sie keine Lust auf Geschlechtsverkehr (mehr) hatte.

Und wurde der Mann dann verurteilt?

Gute Frage, denn kaum jemand würde glauben, dass ein Mann wegen Vergewaltigung verurteilt wird, wenn er von der Frau nach einem heißen Date in einer Kneipe zunächst mit zu ihr nach Hause genommen, geküsst, ausgezogen und dann sogar mit ins Bett genommen wird aber zu keinem Zeitpunkt gesagt bekommen hat, dass sie jetzt doch keinen Sex mehr haben will.
Fakt ist aber, der Mann wurde erst einmal geradewegs von seinem Arbeitsplatz aus verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Erst nachdem ich das Einwirken der Freundin auf das vermeintliche Opfer aufklären und die wahren Begebenheiten des Tatabends schildern konnte, wurde der Mann freigelassen und das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Mit anderen Worten: Finger weg von One-Night Stands?

Am sichersten ist es, ganz auf Sex zu verzichten – denn es sind ja nicht nur die flüchtigen Sex-Bekanntschaften, die vornehmlich zu Vergewaltigungsanzeigen führen. 80 % aller Vergewaltigungsanzeigen betreffen den Ehemann, Freund oder Bekannten, sprich das nähere Umfeld. Der unbekannte Vergewaltiger, der aus irgendeiner dunklen Ecke hervorschnellt ist die absolute Seltenheit.
Bei der Gefahr unschuldig einer Vergewaltigung bezichtigt zu werden ist das Problem, dass in den meisten Fällen Aussage gegen Aussage steht. Wie etwa bei dem prominenten Beispiel des Wettermoderators Kachelmann müssen Staatsanwaltschaft bzw. Gericht dann herausfinden, wem man nun glaubt: Dem vermeintlichen Opfer, oder dem vermeintlichen Täter. Nur, wirklich Ahnung von dieser Materie haben Staatsanwälte und Richter oftmals wenig bis keine. Denn wie bestimmt man schon, wer die Wahrheit sagt und wer nicht, wenn es keinerlei Sachbeweise oder Zeugen gibt?

Das heißt es gibt Richter und Staatsanwälte, die ihren Job schlampig machen wenn es um Sex geht?

Nicht nur das, oft lassen sich die Ermittler oder Richter auch von ihren eigenen Moralvorstellungen leiten. Manchen ist es sogar extrem unangenehm oder peinlich, über Sex-Fälle zu verhandeln!
Ich hatte einen Fall, bei dem ein Richter sich nicht einmal traute das Wort „Vagina“ in den Mund zu nehmen: „Also dann hat er Sie da unten, Sie wissen schon oberhalb Ihrer Oberschenkel angefasst“ waren seine Worte....

Und oft beruhen die Defizite nicht auf Schlampigkeit, sondern auf schlichter Unkenntnis. Sexualstrafrecht wird in der Juristenausbildung nicht unterrichtet, denn das ist ja ekelhaft und unsittlich – über sowas lehrt ein deutscher Juraprofessor nicht. Und über die Frage der Glaubwürdigkeitsbeurteilung hat der deutsche Jurist auch noch nie etwas gehört. Dabei bedarf es gerade hier diagnostisches Know-how und medizinisch-psychiatrisches Fachwissen. Ob nun eine Aussage so passiert sein könnte oder eben nicht, hängt nämlich von vielschichtigen Faktoren ab, angefangen von der Frage wie ein Opfer von der Polizei vernommen wurde, ob es sich in psychologische Betreuung begeben hat und ob es womöglich Motive für eine falsche Aussage gibt.
Und dann muss man leider auch feststellen, dass einige Richter mit zweierlei Maß messen, denn es ist tatsächlich gar nicht so selten, dass der pädophile Pfarrer mit einer deutlich milderen Strafe als etwa der ungebildete Hartz-4-Pappi wegkommt – trotz gleicher oder oftmals sogar schwererer Übergriffe des Kirchenmannes.

Sexualstrafrecht gleicht das also einem Roulett-Spiel?

Viele männliche Richter schämen sich für ihr Geschlecht, wenn es etwa um einen potenziellen Vergewaltiger geht. Meistens lautet der erste Satz eines Richters zum Opfer daher, „ich weiß dass das jetzt Alles schwer für Sie ist...“ dabei weiß der Richter doch in diesem Moment noch gar nicht ob das Opfer überhaupt die Wahrheit sagen wird ehe er es vernommen hat.
Das Schlimme ist, wenn z.B. Aussage gegen Aussage steht, liegt keine „Patt-Situation“ vor – auch wenn der juristische Laie davon überzeugt ist, dass wenn das Maß an Sicherheit für eine Verurteilung objektiv fehlt, „im Zweifel für den Angeklagten“ entscheiden werden müsste.
Das deutsche Recht bestimmt nämlich nicht, wann ein Gericht Zweifel haben muss, sondern nur, wie ein Gericht zu entscheiden hat, wenn es Zweifel hat. Es ist dem Richter also nicht vorgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen er etwas für bewiesen oder nicht bewiesen zu halten hat. Richter sind aber zum einen per se sehr selbstbewusste Menschen, die also schon von Berufs wegen nicht zweifeln, zum andern erlaubt das deutsche Gesetz dem Richter aus einem Beweis jeden Schluss zu ziehen den er möchte. Selbst bei mehreren möglichen Schlussfolgerungen muss der Richter nicht die für den Angeklagten günstigste wählen. Der Richter erhält damit per Gesetz die Fähigkeit, aufgrund einer zweifelhaften Beweislage zu verurteilen.

Es kommt also lediglich darauf an, wem der Richter mehr glaubt, dem Täter oder dem Opfer?

Ja, und das obwohl man von Kindesbeinen an lernt dass z.B. Eltern oder Lehrer im Falle eines Streits zwischen Kindern ihre größten Probleme haben zu entscheiden, wer von beiden nun die Wahrheit sagt. Die Erkenntnis dass eine überzeugend vorgetragene Lüge extrem effektiv sein kann, zu wissen dass ein überzeugendes Bestreiten die Aussage eines Anderen entkräftet, begleitet den Menschen sein restliches Leben: Und im Sexualstrafrecht kommt noch ein weiterer Faktor hinzu: Wenn die einzige Aussage von dem Betroffenen stammt, beruhen die Beschuldigung einzig auf dem Wort jener Person, die zugleich ein vordergründiges Interesse daran hat, dass man ihrem Wort Glauben schenkt. Schließlich will ja ein Opfer, dass man ihm glaubt. Damit werden trotz des Rechtsprechungspostulates der besonders vorsichtigen Beweiswürdigung Verurteilungen nur aufgrund des notorisch unzuverlässigsten Beweismittels, dem Zeugen, noch dazu dem parteiischen Zeugen, möglich. In Ländern wie z.B. Amerika wäre das undenkbar, weil man bei Aussage gegen Aussage ohne weitere Beweismittel eben nichtzweifelsfrei feststellen vermag, wer die Wahrheit sagt.

Kommt es denn vor, dass sich Ihre Mandanten Ihnen anvertrauen und Sie dann wissen ob er es tatsächlich war?

Zum einen habe ich nicht nur männliche Mandanten sondern auch durchaus Frauen als Täter – z.B. erst jüngst eine Dame, die neben ihrem Ehemann noch mit knapp eintausend weiteren Männern heimlich Sex und sich dabei mit HIV infiziert hatte. Und ohne ihrem Ehemann hiervon zu erzählen, hat sie ihn dann mit dem Virus angesteckt.
Aber um die Frage zu beantworten, Nein! Auch wenn man meinen könnte, dass der Anwalt – der ja gesetzlich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet ist – alles von seinem Mandanten weiß, unter anderem also auch, ob er (oder sie) tatsächlich die angeklagte Vergewaltigung etwa begangen hat – ist das so gut wie nie der Fall und das hat auch einen triftigen Grund: Denn Sexualdelikte stehen unter allen denkbaren Straftaten auf der sittlich tiefsten Stufe. Selbst der Mörder genießt in der Bevölkerung (und erst Recht im Gefängnis) eine bessere Reputation. Gibt man also eine Sexualstraftat zu, kann man sich sicher sein, dass sich nicht nur die Knastbrüder, sondern auch gleich die ganze Familie und sämtliche Freunde von einem abwenden. Bestreitet man hingegen die Tat und wird aber dennoch verurteilt, kann man immer noch behaupten, unschuldig zu sein und somit die Hoffnung hegen, dass es der ein oder andere einem auch glaubt und weiterhin zu einem steht.

Ihr Buch handelt aber nicht nur von Vergewaltigern und Papas die angeblich ihre Kinder sexuell missbrauchen?

Nein, diese Fälle nehmen nur einen kleinen Teil ein, wobei sich darüber problemlos auch ein ganzes Buch schreiben ließe. „Sex vor Gericht“ handelt von allen Facetten die das Sexualstrafrecht aufzuwarten hat, also auch von missglückten Sex-Verträgen a la „Shades of Grey“, über gewiefte Spanner auf Damentoiletten bis hin zur geschäftstüchtigen Richterin, die sexuelle Diesnte gegen entsprechende Gegenleistungen - neben ihrem Job - erbringt. Vom Blick ins deutsche Schlafzimmer bis hin zur Arztpraxis eines zwielichtigen Gynäkologen ist also Alles dabei.

Haben sie ein persönliches Resümee oder Fazit?

Ja, Sex macht meistens Spaß, manchmal aber eben auch nicht – und wenn es bei Gericht um Sex geht, ist es genau umgekehrt.
 
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