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Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:


1. Rechtsverschärfungsgesetz /9. SGB II-ÄndG
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Der Arbeitskreis „Frauen in Not" NRW hat ein Forderungspapier zu sinnvollen und notwendigen Änderungen bei m 9. SGB II –ÄndG entwickelt. Es ist mir eine Freude, das Papier hier zu veröffentlichen, es gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/AK-FiN_Abschlusserkl-rung_SGB-II-Reform-3-2016.pdf

Ein besonderes Anliegen ist mir die Forderung zu § § 27 Abs. 4 SGB II, nach der in der Härtefallregel für Auszubildende das Wort „besondere“ Härtefälle zu streichen ist.
Diese Forderung möchte ich hier insbesondere unterstützen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes soll Hartz IV dazu dienen dauerhaft die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren. Durch diese unnötige und wiedersinnig harte gesetzgeberische Vorgabe, wird das Ganze zu einer Farce, denn damit werden fast alle Fälle, in denen eine Förderung angezeigt wäre, wieder aus dem Anspruch rausgekickt. Es wäre mehr als sinnvoll, wenn hier endlich nachgebessert würde und das Wort "besondere" in § 27 Abs. 4 SGB II gestrichen werden würde. Und es wäre schön, wenn dies verschiedene Organisationen auch fordern würden.

2. Neue Weisungen der BA zu §§ 5, 11-11b und 12a SGB II
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Also die BA hat zu den genannten Punkten Weisungen rausgegeben. Auffällig ist insbesondere bei § 11 -11b SGB II, dass BSG Urteile erst mit zwei Jahre Verzögerung in die Weisungen aufgenommen werden. Noch auffälliger ist dass für die SGB II-Leistungsberechtigten positive Urteile des BSG in die Weisung keinen Eingang finden.
Faktisch bedeutet dies, die BA weist an, die Urteile zu ignorieren. Ich beziehe mich insbesondere auf das Urteil des BSG v. 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R, in dem bestimmt wird, dass einmalige Zahlungen, die auf einem laufenden Anspruch beruhen, auch wie laufende Einkommen immer im Zuflussmonat anzurechnen und nicht auf sechs Monate zu verteilen sind. Dies wurde mit Urteil vom 17.03.2016 - B 4 AS 694/15 vom BSG nochmal bestätigt.
Es ist BA –typisch, dass solche für die Leistungsberechtigten positiven Urteile keinen zeitnahen Eingang in die Weisungen finden!
Die Weisungen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

3. AsylbLG: kein Leistungsausschluss während einer BAföG oder SGB III förderfähigen Ausbildung / Studium
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Dann möchte ich auf ein Schreiben das BMAS hinweisen, nachdem bei AsylbLG-Beziehern, anders als im SGB II/SGB XII kein Leistungsausschluss für im Grunde nach BAföG/BAB Berechtige besteht. Das ist insofern wichtig, den hier könnte nun eine Ausbildung betrieben werden. Rundmail von Claudius Voigt dazu: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-20.4.2016.pdf Das Schreiben vom BMAS 26.02.16-gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Schreiben-BMAS-26.02.16-Leistungsgew-hrung-an-Studenten-nach-AsylbLG.pdf

4. LSG Berlin Brandenburg: Sozialhilfeleistungen für Unionsbürger
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Die beiden SGB XII –Senate des LSG BB v. haben sie der BSG Rechtsprechung zum SGB XII-Anspruch bei tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung von oberhalb sechs Monaten angeschlossen (LSG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2016, L 15 SO 53/16 B und L 23 SO 46/16 B) Dazu die PM des LSG BB v. 20…4.2016: http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/media_fast/4417/Pressemitteilung200416.pdf

5. Zum Vorgehen bei Überweisung auf falsches Konto
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Das SG Koblenz hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, was passiert wenn ein Sozialleistungsträger auf das falsche Konto überwiesen hat. Dabei wurde klargestellt, dass dann nochmal und unverzüglich neu zu überweisen ist. Eine befreiende Wirkung im Sinne von § 47 SGB I besteht nur bei Zahlung auf das richtige Konto. Das Urteil des SG Koblenz bezieht sich zwar auf Rente ist aber eins zu eins auch auf andere Sozialsysteme zu übertragen. Mehr dazu hier: http://www.rechtsindex.de/sozialrecht/5526-rentenueberweisung-auf-falsches-konto

6. Übersicht: Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung
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Der Kollege Jonny Bruhn-Tripp hat die Informationsschrift: Altersrenten, Rentenbeginn und Rentenhöhe. Rentenwert von Zeiten der Versichertenbiografie herausgegeben. Die Schrift enthält eine Übersicht über die verschiedenen Altersrenten, deren Voraussetzungen und über den Rentenbeginn und die Rentenhöhe. An Beispielen wird gezeigt, wie viel zu den vorzeitigen Altersrenten hinzuverdient werden darf, wie hoch die Rentenabschläge und die kumulativen Einkommensverluste bei einem vorzeitigen Rentenzugang sind. Zudem wird in Übersichten über den Rentenwert der verschiedenen Zeiten der Versichertenbiografie informiert. Über den Rentenwert von Zeiten im Niedriglohnsektor, über Kindererziehungszeiten, Zeiten der Angehörigenpflege, Arbeitslosenzeiten und ALG II Bezugszeiten. In den Fußnoten wird die Historie der einschlägigen Gesetzesregelungen kurz nachgezeichnet. Den Inforeader gibt es hier: http://tinyurl.com/zzg6aur

7. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 25./26. Mai in Hamburg, am 06./07.Juni in Hannover, am 13./14. Juni in Berlin, am 15./16. Juni in Erfurt, am 12./13. Juli in Stuttgart, am 20./21. Juli in München, am 25./26. Juli in Wuppertal und am 29./30. August in Frankfurt
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. So am 06./07.Juni in Hannover, am 13./14. Juni in Berlin, am 15./16. Juni in Erfurt, am 25./26. Mai in Hamburg (ein Platz noch frei), am 12./13. Juli in Stuttgart, am 20./21. Juli in München, am 25./26. Juli in Wuppertal und am 29./30. August in Frankfurt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

8. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

9. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. Sep. in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. Sep. in Frankfurt an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22. Juni in Frankfurt, am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22. Juni in Frankfurt, 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 20./21. Juni in Freiburg, am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 20./21.Juni in Freiburg, am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 23. Juni in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr am 23. Juni in Frankfurt an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 9. Mai in Wuppertal und 23. Mai in Frankfurt/M
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 10./11. Okt. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
 
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