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Tacheles sucht engagierte/n Juristin/Juristen zur Kooperation

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:



1. Tacheles sucht engagierte/n Juristin/Juristen zur Kooperation

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Die Praxis des Jobcenter Wuppertal wird immer restriktiver, es wimmelt nur so von rechtswidrigen und willkürlichen Entscheidungen. Gleichzeitig nehmen die Beratungsanfragen, die der Verein Tacheles bewältigen muss, deutlich zu und wir geraten immer öfter an den Rand unserer Kapazitäten. Außerdem wird der Bedarf weiter steigen, weil in den kommenden Monaten viele Geflüchtete in den SGB-II-Bezug kommen werden.
Aus diesem Grund müssen und wollen wir das Tacheles breiter aufstellen und suchen eine engagierte Volljuristin /Jurist, die/der Lust hat, sich als zugelassener Anwalt an den Verein Tacheles angedockt in Wuppertal im näheren Umfeld des Vereins mit einer eigenen Kanzlei niederzulassen.
Das kann gerne auch jemand sein, die/der selbst in der Rechtsstelle eines Jobcenters gearbeitet hat oder arbeitet und die/der das Gefühl hat auf der falschen Seite zu sitzen.
Dabei streben wir kein »Kooperationsmodell« an, bei dem ein Rechtsanwalt aus einer anderen Stadt eine Niederlassung in Wuppertal eröffnet.
Wir bieten viele interessante »Fälle«, praktische Zusammenarbeit, fachlichen Austausch und ein engagiertes sowie kompetentes Team.
Wir suchen eine Juristin/ einen Juristen, die/der fachlich fundiert und »mit Biss« seine Klienten vertritt und Spaß dran hat, Grundsatzfragen zu klären. Ein antifaschistischer Konsens wird als Arbeitsgrundlage vorausgesetzt. Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit den Klient/innen und die Bereitschaft, sich mit den Kolleg/innen aus der Beratung auszutauschen.

Wer Interesse hat, möge sich bitte unter info@tacheles-sozialhilfe.de melden, damit ein persönliches Gespräch zum Kennenlernen vereinbart werden kann.

2. SGB II-Intensivseminar am 25.-29. April in Wuppertal

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Ich möchte nochmal an herausgehobener Stelle diese Fortbildung bewerben. Am 25. - 29. April führe ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar zum SGB II durch. In der Fortbildung wird das SGB II recht tief durchgegangen, es gibt viel Zeit für die Feinheiten und verfahrensrechtlichen Fragen und wir werden intensiv auf die Neuerungen im Rahmen des „9. SGB II-ÄndG“ eingehen. Das Seminar ist für alle, die sich fundiert und tief auf das SGB II einlassen wollen und müssen. Genau das Richtige, s für Sozialarbeiter, Verbandsmitarbeiter, Juristen, neue Behördenmitarbeiter oder angehende Sozialrichter oder einfach nur für alle die im SGB II sichererer werden wollen.
Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

3. Sozialrecht Justament: Zum Stand der Dinge von Unionsbürgern
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Bernd Eckardt hat unter der Überschrift: EuGH und BSG haben entschieden – Zum Stand der Dinge von Unionsbürgern“ eine neue Bewertung zum Umgang mit Unionsbürgern und eine Bewertung zu abweichenden Reaktionen einiger SG von der Rechtsprechung des BSG gemacht. Das neueste Sozialrecht Justament gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-2-2016.pdf
Dazu auch noch ein Text von RAin Eva Steffen, Köln, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Grundsatzurteil-des-BSG,-Eva-Steffens-2-2016.pdf

4. CV: Position Herausforderungen der Flüchtlingsfrage für die Sozialpolitik in Deutschland
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Dann eine lesenswertes Positionspapier des CV zu den Herausforderungen der Flüchtlingsfrage für die Sozialpolitik in Deutschland. Die gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/DCV_Position_Herausforderungen_Fl-chtlingsfrage_Sozialpolitik_2016-2-29.pdf

5. Fragebogen des IWU zur Angemessenheit von Unterkunftskosten und Heizkosten
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Das IWU, eines der Institute, die für SGB II-Leistungsträger sog. „Schlüssige Konzepte“ erstellen, hat die zuständigen Dezernenten angeschrieben, um eine umfassende Erhebung über Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII durchzuführen. Deren 49 Punkte umfassenden Fragebogen möchte ich veröffentlichen Die Frage ist, auf welcher rechtlichen Grundlage erhebt und speichert das IWU diese Daten, auf welcher Grundlage antworten die Dezernenten, ist eine solche Antwort rechtlich überhaupt zulässig, und was passiert mit den erhobenen Daten. Ich hoffe, diese werden von Parteien und Sozialverbänden gestellt. Das IWU Institut erstellt sog. schlüssige Konzepte welche von Kommunen zur Ermittlung von KdU Werten eingekauft werden, siehe hier: http://www.iwu.de/forschung/wohnen/laufend/kdu-aus-qualifizierten-mietspiegeln/ Den Fragebogen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/IWU_Fragebogen.pdf

6. Armutszementierungsurteil vom BSG / 30 % Aufrechnung bei Rückforderung und Kostenersatz sind zulässig
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Das BSG hat am 9. März 2016 unter dem Aktenzeichen B 14 AS 20/15 R entschieden, dass eine Aufrechnung von Rückforderungen und von Kostenersatzansprüchen in Höhe von 30% des Regelbedarfs über bis zu drei Jahre mit der Verfassung vereinbar ist (s. http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2016&nr=14181&pos=0&anz=7). Hier möchte ich anmerken, das betrifft dann auch die deutliche Ausweitung der Kostenersatzansprüche mit Blick auf die mit dem „Rechtsverschärfungsgesetz“ geplanten Änderungen in § 34 SGB II –E. Das BSG hält eine dreijährige massive Kürzung des verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums für unbedenklich, denn u.a. gebe eine „…mögliche Bewilligung ergänzender Leistungen während der Aufrechnung bei besonderen Bedarfslagen hinreichende Kompensationsmöglichkeiten, um verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Härten im Einzelfall zu begegnen.“ Wohl ein zynischer Verweis auf Darlehen, die die jahrelange Unterdeckung mit n
och weiteren Schulden und Rückzahlungspflichten verschärfen.
Das BSG Urteil ist in die Reihe der Urteile, die Herrschaft absichern und Armut zementieren sollen einzuordnen. Nach dem Urteil wird es wichtig sein, die Feinheiten der Ermessensentscheidung, ob eine Aufrechnung nach § 43 SGB II überhaupt erfolgt und die Dauer der Aufrechnung weiter in die Rechtsprechung zu bringen und ggf. auch vom BVerfG prüfen zu lassen. Denn der durch BVerfG Rechtsprechung geschützten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum wird damit dauerhaft unterschritten. Diese Auseinandersetzung ist grade vor den geplanten Änderungen im § 34 SGB II umso wichtiger.

7. Neuer Foliensatz im Netz
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Dann wollte ich drauf aufmerksam machen, dass ich mit Datum vom 01.03.2016 wieder mal nen neuen Foliensatz im Netz habe, den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Folien-01.03.2016.pdf

8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 11./12. April in Dresden und in Leipzig, Wuppertal, Hannover, Berlin, Erfurt, Stuttgart, München und Frankfurt
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. am 29./30. März 2016 in Stuttgart (noch 1 Platz frei), am 11./12. April in Dresden, 19./20. Mai in Leipzig, am 23./24. Mai in Wuppertal, am 06./07.Juni in Hannover, am 13./14. Juni in Berlin, am 15./16. Juni in Erfurt, am 12./13. Juli in Stuttgart, am 20./21. Juli in München, am 25./26. Juli in Wuppertal und am 29./30. August in Frankfurt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 22./23. März in Frankfurt, am 20./21. Juni in Freiburg, am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 22./23. März in Frankfurt, am 20./21.Juni in Freiburg, am 14./15. Juli in Berlin und am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22. Juni in Frankfurt, am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22. Juni in Frankfurt, 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt
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Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 23. Juni in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr am 23. Juni in Frankfurt an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 4./5. Apr. in Wuppertal, 14./15. Apr. in Hamburg-Harburg und 10./11. Okt. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 9. Mai in Wuppertal und 23. Mai in Frankfurt/M
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
 
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