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Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart


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10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten

zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart


I.
Weitergabe von Tariflohnerhöhungen aufgrund betrieblicher Übung
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 23. September 2015, Az 10 Sa 647/15

Die Begründung einer betrieblichen Übung zur Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung setzt voraus, dass es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will.

II.
Fristlose Kündigung - Anruf bei einer Gewinnspielhotline
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. September 2015, Az 12 Sa 630/15

1. Gestattet ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern auf seine Kosten privat zu telefonieren, bezieht sich diese Erlaubnis auch ohne ausdrückliche Einschränkung nicht darauf, auf Kosten des Arbeitgebers bei einer Gewinnspielhotline (hier: "Das geheimnisvolle Geräusch") anzurufen.
2. Trotz der gegebenen Pflichtverletzung war aufgrund der vorgenommenen Interessenabwägung die alleine noch streitige fristlose Kündigung unwirksam.

III.
Unwirksame Erschwerung der Kündigung eines Handelsvertretervertrages
BGH, Urteil vom 05.11.2015, Az: VII ZR 59/14

Eine Vertragsbestimmung, wonach die Zahlung eines zweckgebundenen Bürokostenzuschusses an den Handelsvertreter davon abhängig gemacht wird, dass das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt der Zahlung ungekündigt besteht, stellt jedenfalls dann eine erhebliche Erschwerung der Kündigungsmöglichkeit des Handelsvertreters dar, die gegen die zwingende Regelung in § 89 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 HGB verstößt und damit gemäß § 134 BGB unwirksam ist, wenn der Handelsvertreter für die ordentliche Kündigung des Vertrags eine mehrjährige Kündigungsfrist einzuhalten hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - VIII ZR 165/92 , BGHZ 124, 351 ).

IV.
Kündigung des Mietverhältnisses bei Eigennutzungswusch
BGH, Urteil vom 23. September 2015, Az. VIII ZR 297/14

Ein - auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter - Eigennutzungswunsch rechtfertigt die Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bislang nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.

Siehe:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=72519&pos=19&anz=452

V.
Verdachtskündigung
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.5.2015, Az. 12 Sa 5/15

1. Ein Wiedereinstellungsanspruch nach einer arbeitsgerichtlich für zulässig erachteten Verdachtskündigung ist nicht schon deshalb begründet, weil das Strafgericht den Arbeitnehmer im nachfolgenden Strafprozess wegen erwiesener Unschuld freigesprochen hat. Ein berechtigtes Rehabilitierungsinteresse des Arbeitnehmers besteht nur dann, wenn dem strafgerichtlichen Urteil Tatsachen zu Grunde liegen, die im vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren noch nicht bekannt waren.

2. Wirtschaftliche Nachteile oder immaterielle Beeinträchtigungen, die der Arbeitnehmer in Folge einer rechtmäßigen (Verdachts)Kündigung erleidet, stellen keinen ersatzfähigen Schaden dar.

Siehe:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&Datum=2015&Seite=0&nr=19960&pos=8&anz=28

VI.
Weitergabe von Tariflohnerhöhungen aufgrund betrieblicher Übung
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.09.2015, Az. 10 Sa 647/15

Die Begründung einer betrieblichen Übung zur Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung setzt voraus, dass es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten des Arbeitgebers dafür gibt, dass er auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariflohnerhöhungen übernehmen will.

Siehe:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2015/10_Sa_647_15_Urteil_20150923.html

VII.
Versicherungsschutz für ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen
BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az: IV ZR 429/14

Wird Haftpflichtversicherungsschutz für ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen durch den Versicherer in der Weise gewährt, dass im Versicherungsschein ein namentlich benannter Halter aufgeführt ist, so ist die Versicherung auf Fahrzeuge dieses Halters beschränkt.

VIII.
Schadensersatz bei der Verletzung von Tieren
BGH, Urteil vom 27.10.2015, Az: VI ZR 23/15

Zur Höhe des Schadensersatzes bei der Verletzung von Tieren:
a) Im Fall der Verletzung eines Tieres ist § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin auszulegen, dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.
b) Zur Ermittlung der noch verhältnismäßigen Heilbehandlungskosten bedarf es stets einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des konkreten Einzelfalls seitens des Tatrichters. Dabei kann auch das individuelle Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem verletzten Tier von Bedeutung sein.
c) Im Fall der Verletzung eines Tieres kann der Schädiger den Geschädigten bei unverhältnismäßig hohen Heilbehandlungskosten nicht gemäß § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB auf Wertersatz in Geld verweisen; der Schädiger schuldet dem Geschädigten vielmehr - in Ausnahme von dieser Vorschrift - Ersatz der noch als verhältnismäßig zu erachtenden Tierbehandlungskosten.

IX.
Aufsichtspflicht der Eltern bei Internetnutzung
BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az: I ZR 7/14

a) Eltern sind verpflichtet, die Internetnutzung ihres minderjährigen Kindes zu beaufsichtigen, um eine Schädigung Dritter durch eine Urheberrechte verletzende Teilnahme des Kindes an Tauschbörsen zu verhindern. Allerdings genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Nicht ausreichend ist es insoweit, dem Kind nur die Einhaltung allgemeiner Regeln zu einem ordentlichen Verhalten aufzugeben (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 , GRUR 2013, 511 Rn. 24 - Morpheus).
b) Sind Eltern gemäß § 832 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für eine durch die zu beaufsichtigende Person widerrechtlich herbeigeführte Urheberrechtsverletzung verantwortlich, kann der zu ersetzende Schaden nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden.

X.
Bezeichnung „Junior Consultant“
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2015, Az. 6 Sa 68/14

1. Die Bezeichnungen "Junior Consultant" in der Überschrift und "Berufsanfänger" im Profil einer Stellenanzeige sind je für sich und zusammen keine Indizien für eine Benachteiligung wegen des Alters.
2. "Junior Consultant" ist ein altersunabhängiger betriebshierarchischer Begriff.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Henn
Rechtsanwalt
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