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Kinderbonus darf nicht angerechnet werden...

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
heute gibt es wieder mal einen umfassenden Newsletter zu folgenden Themen:


1. Kinderbonus darf nicht angerechnet werden
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Es erreicht mich immer wieder die Anfrage, ob der Kinderbonus der jetzt im April zur Auszahlung kommt/gekommen ist, angeben werden muss und ob SGB II-Leistungsträger oder andere Sozialleistungsträger diesen anrechnen dürfen. Dazu nachfolgende kurze Anmerkung: Der Kinderbonus ist weder im SGB II / SGB XII, noch in jeder anderen bedarfsabhängigen Leistung anzurechnen. Das bestimmt Art. 5 des Gesetzes zur Sicherung und Beschäftigung in Deutschland (Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus). Das bedeutet in der Konsequenz, dass der Erhalt des Kinderbonus nicht einmal nach § 60 Abs. 1 SGB I beim Leistungsträger angegeben werden muss, da er nicht „leistungserheblich“ ist

2. Geplante Änderungen im ZAG – Gesetz
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Im ZAG – Gesetz (http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Gesetzentwurf_ZAG_Traegerschaft_SGB_II_130209_1_.pdf) sind eine Reihe Verschärfungen beim Thema Sanktionen und Aufrechnung enthalten, die die Fachöffentlichkeit überwiegend noch nicht mitbekommen hat. Hier wäre es wichtig, diese im Auge zu behalten und sich dagegen zu wenden wenn der nächste Anlauf zu SGB II-Änderungen erfolgt. Eine dahingehende Synopse der geplanten/überlegten Änderungen findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/Sozialgesetzbuch-Regierungsentwurf-Bearbeitungsstand-13.2.2009-a.pdf .
So nebenbei ist daran noch aufgefallen, dass die derzeitige Regelung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 d SGB II (Weigerung trotz Belehrung einen per Bescheid zugewiesenen Ein-Euro-Job durchzuführen) ins Leere geht, da er auf § 16 Abs. 3 SGB II verweist (EEJ - in der Fassung bis Ende 2008) und nicht auf die neue Fassung abstellt. Der derzeitige § 16 Abs. 3 SGB II regelt abweichende Leistungen zur Anbahnung und Aufnahme schulischer Berufsausbildungen.

3. Regelleistungen für Kinder
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Zunächst muss ich feststellen, dass ich in meinem letzten Newsletter die fehlerhafte Information verbreitet habe, dass die zum 01.07.09 eingeführten Kinderregelleistung die 7 – 13 jährigen Kinder beträfe, vielmehr gilt die neue 70 % - Regelleistung sogar für die 6 – 13 jährigen Kids.
Wichtig ist, dass den Kindern hier, im Gegensatz zu den alten BSHG – Regelsatzaufteilungen, ein Jahr früher ein höherer Regelleistung zugestanden wird. Das ist schon erstaunlich, zeigt aber, wie sehr die Regierung hier durch die Kampagne zu den Kinderregelleistungen und der anstehenden Bundesverfassungsgerichtsentscheidung unter Druck gerät. Ebenso beachtenswert ist, dass diese Kinderregelleistung der 6 – 13 Jährigen nur bis Ende 2011 gilt, dies also eine befristete Sonderregelung im Rahmen von Wahlkampf/Konjunkturförderung ist und danach – zumindest laut Gesetz – die Regierung den 6 – 13 Jährigen „Unterschichtskindern“ wiederum jedwede Chance auf gesellschaftliche und schulische Teilhabe nehmen will. Eine neue und nunmehr richtige Regelleistungstabelle findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/RL-2009.pdf

4. Broschüre von Rainer Roth: „Sie kriegen den Karren nicht flott ...“
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Rainer (ehemaliger Mitautor des Leitfadens und jetzt Prof a.D. ) hat eine Zusammenfassung zu den Hintergründen und Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise geschrieben. Zudem versucht er verschiedene Lösungsansätze aufzuzeigen.
Auch wenn ich die Broschüre noch nicht gelesen habe, denke ich, wird sie hohen inhaltlichen Wert haben und einen sehr reflektierten und realistischen Blick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise werfen.
Insgesamt stelle ich fest, dass es keine ausreichende Wertung und Einschätzung innerhalb der Erwerbslosengruppen, in der sozialen Arbeit Tätigen und Linken zur derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise und deren gesellschaftlichen Folgen gibt. Ich denke dafür bietet nach erster Durchsicht die Broschüre eine geeignete Grundlage. Inhaltsverzeichnis gibt’s hier: http://www.klartext-info.de/broschueren/Sie_kriegen_den_Karren_nicht_flott_Inhalt&Einleitung.pdf Onlinebestellung hier http://www.klartext-info.de/formulare/bestellung_karren_nicht_flott.htm Die Broschüre kostet 3 EUR zzgl. Versand.
Vielleicht kann die Broschüre Anlass werden, sich mit der tiefsten Krise des Kapitalismus und den daraus ergebenden neuen gesellschaftlichen Realitäten auseinandersetzen und zu versuchen, Antworten zu finden. Auch damit dass die Krise Millionen neue Arbeitslose produzieren wird und eine gesellschaftliche Stimmung nicht gegen Ausländer und Langzeitarbeitslose kippen sollte.

5. Veranstaltung zur Situation der unabhängigen Sozialberatung in Krefeld am 28. April 2009
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Die Kollegen vom Krefelder ALZ führen am 28. April eine hochkarätig besetzte Veranstaltung zur Situation der unabhängigen Sozialberatung in Krefeld nach dem Wegfall der Fördermittel durch das Land durch. Die Veranstaltung verspricht spannend zu werden, besonders da sich auch möglicherweise ein Richter des SG Düsseldorf dazu positioniert. Einladungsflyer gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Arbeitsmaterialien/flyer_keinersollunter.pdf

6. Hinweis auf eigene Seminare
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Ich biete nun außerhalb von Wuppertal in folgenden Städten „Grundlagenseminare zum SGB II“ an: 08./09. Juni in Rostock, 12./13. Aug. in Leipzig (Ausschreibung und Formular dazu kommen nächste Woche ins Netz) und am 28./29. Sep. in Saarbrücken. Das nächste Grundlagenseminar in Wuppertal findet am 2./3. Juni statt, Ausschreibung und Anmeldung findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

Ferner biete ich die Fortbildung „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ an, hier finden die nächsten Fortbildungen am 22./23. April und 04./05. Juni in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html

Weiterhin biete ich am 17./18. Juni in Wuppertal eine zweitägige Fortbildung „Einführung ins Sozialverwaltungsrecht - Sozialgesetzbuch I/X in der Anwendung auf das SGB II“ an. (Spätestens jeder der meine Fortbildungen schon mal besucht hat, müsste wissen wie relevant das Sozialverwaltungsrecht ist. Nach der Einführungsfortbildung werden gewiss die Köpfe rauchen, aber die Teilnehmer werden eine Menge mitnehmen). Ausschreibung und Anmeldung findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2009.html

7. Seminar Energieforderungen am 13. Mai in Wuppertal
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Mein Kollege Frank Jäger, Tachelesmitstreiter sowie Mitautor des Leitfadens führt sein Seminar zu Energieforderungen am 13. Mai bei der Paritätischen Akademie NRW in Wuppertal durch. Es sind noch Plätze frei. Das Seminar vermittelt fundierte Kenntnisse darüber, welche Energieforderungen unter welchen Voraussetzungen von den Sozialbehörden zu übernehmen sind und gibt einen Überblick, wie mit Energieversorgern umzugehen ist und wann die Energie gesperrt werden darf. Alles Wichtige darüber ist zu finden unter
http://www.frank-jaeger.info/news/seminar-energieforderungen-am-13.-mai-in-wuppertal)

8. Suche Materialen Bewilligungen von Computer im SGB II/SGB XII
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Ich möchte abfragen, ob den Rundbrieflesern Bewilligungen von Computern für Kinder/Jugendliche oder für Erwachsene bekannt sind. Mir geht es um behördliche Bewilligungen oder Gerichtsentscheidungen. Falls ja, würde ich darum bitten mir entsprechende Bescheide/Urteile/Beschlüsse zu übersenden um diese als „Best Practices” zu veröffentlichen und daran vielleicht mal eine Diskussion zu beginnen. Interessant ist daran auch, dass in der Regelleistung 2,57 EUR für „Datenverarbeitungsgeräte und Software“ enthalten sind (Lfd.Nr. 51, EVS Code 0912 000, EVS 2003). Logisch weitergedacht bedeutet dies, dass die erstmalige Anschaffung im Rahmen der Erstausstattung nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II eigentlich auch zu übernehmen sei. Einfacher wäre das Anschieben einer solchen Diskussion, wenn man auf einen Bescheid/ein Urteil verweisen könnte.

So, das war es für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

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info@harald-thome.de

 
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