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Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter.
Allerdings möchte ich zuvor meine Trauer und Betroffenheit über die brutalen, menschenverachtenden Anschläge in Paris zum Ausdruck bringen.
So mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Rechtsvereinfachungsgesetz / 9.SGB II-ÄndG
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In meinem letzten (Sondernewsletter) habe ich auf die Fachstellungnahme von Frieder und mir hingewiesen, ich möchte das nochmal thematisch nach vorne holen. Der Referentenentwurf enthält Licht und Schatten. Vor allem enthält er aber Schatten.

Es wird darin an einer Vielzahl von kleinen und großen Stellschrauben gedreht, in einer Vielzahl von Fällen wird BSG- Rechtsprechung ausgehebelt. Der Entwurf ist eine Art „Anti-Bundessozialgerichts-Gesetz“. An vielen Stellen soll das Gesetz so geändert werden, dass Leistungsansprüche, die das BSG Leistungsberechtigten im Wege der Gesetzesauslegung zugesprochen hatte, wieder vernichtet werden; Leistungsansprüche, welche die Arbeitsverwaltung und das SPD-geführte BMAS offenbar als „Störung“ ihres Geschäftsbetriebs begreifen.
Das Sonder- und Entrechtungsrecht soll weiter verfeinert und ausgebaut werden. Das vom BVerfG garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht wird weiter systematisch ausgehöhlt.

Der Referentenentwurf enthält eine Reihe von NO GO´s, diese sollten in der Debatte beachtet und angegriffen werden. Hier ist jetzt der Widerstand von Zivilgesellschaft, Medien und Politik gefordert.

Hier nun zu der Fachstellungnahme von Frieder Claus und mir: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Fachstellungnahme_9._SGB_II-AEndG_V_-_12.11.2015__End.pdf

Dann eine Bewertung von Bernd Eckhardt: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/Sozialrecht-justament-6-2015.pdf

Dann die Stellungnahme der BAGFW : http://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmenpositionen/detail/article/stellungnahme-der-bagfw-zum-referentenentwurf-eines-neunten-gesetzes-zur-aenderung-des-zweiten-buche/

und von Hartz.info: http://hartz.info/index.php?topic=96642.0

Hier der Referentenentwurf: http://www.harald-thome.de/media/files/151012_Referentenentwurf.pdf und hier eine Lesefassung: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Lesefassung_II__9._SGB_II-AEndG_12.10.2015.pdf

2. Rechtsmittel gegen die Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten (SGB II/ SGB XII)
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Dann möchte ich auf eine wichtige Debatte von Sozialrecht in Freiburg hinweisen, es geht dabei um die Frage, ob und wie man die Kostensenkungsaufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten (SGB II/ SGB XII anfechten kann. Den Rest bitte auf der Seite der Kollegen lesen: http://www.srif.de/

3. BVerfG: Ablehnung von Beratungshilfe erfordert einzelfallbezogene Begründung
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Das BVerfG hat in einer jüngsten Entscheidung klargestellt, dass bei einer nachträglichen Gewährung von Beratungshilfe für die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs, diese nicht mit dem pauschalen Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die antragstellende Person den
Widerspruch selbst hätte einlegen können. Die Begründung hierfür: da die Erfolgsaussichten
eines Widerspruchs auch von dessen sorgfältiger Begründung abhängen, bedarf die Ablehnung der
Beratungshilfe in solchen Fällen einer einzelfallbezogenen Begründung. Alles weitere: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-084.html

4. LSG Schleswig zu Unionsbürgern und der Definition einer völlig untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit
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Befindet sich ein Unionsbürger zum Zwecke des Arbeitens in Deutschland und arbeitet er nicht nur völlig untergeordnet und unwesentlich, dann greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht. Dazu hat das LSG Schleswig-Holsteinische mit Beschluss v. 12.11.2015 -L 6 AS 197/15 B ER zusammenfassend festgestellt: Eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit liegt dann nicht vor, wenn die tatsächliche Arbeitszeit in einem angemessenen Verhältnis zur verfügbaren Zeit steht. Alles Nähere im Urteil, hier: http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-SH---L-6-AS-197-15-B-ER.pdf

5. Anrechnung der Motivationszuwendung durch das Jobcenter
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Seit Bestehen der Tagestrukturierenden Angebote werden den Klienten im Rahmen der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie Motivationszuwendungen ausbezahlt. Sinn dieser Zuwendungen ist es, die erkrankten/behinderten Klienten zur Teilnahme an den genannten Angeboten zu motivieren. In der Anrechnungspraxis sind sich selbst die Gerichte nicht einig, geschweige denn die JC’s/Sozialämter. Aus diesem Grund haben Kollegen vom Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. die Handhabungs- und Rechtsprechungslage zusammengefasst. Deren Zusammenfassung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Anrechnung-der-Motivationszuwendung-durch-das-Jobcenter---Sachstand-zum-20.10.15.pdf die Zusammenstellung der dazugehörigen Urteile hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Urteile-Anrechnung-Motivationszuwendung-2015.pdf
Hier muss eine bundesweite einheitliche Anrechnungsfreiheit geschaffen bzw. erstritten werden.

6. Bundesinnenministerium verweist auf Möglichkeiten legaler Beschäftigung für Westbalkanangehörige
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„Neue legale Wege zur Arbeit in Deutschland“ ist ein Informationsblatt des BMI überschrieben, mit dem Staatsangehörige der „Westbalkan“-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien darauf hingewiesen werden, dass sie unter bestimmten Umständen legal in Deutschland arbeiten können. Alles weitere dazu hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Rundmail-Claudius-Voigt-v-10.11.2015.pdf

7. Türkische PEGIDA mitten in Deutschland
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Dann möchte ich auf einen beachtenswerten Artikel in der WELT hinweisen, in der auf faschistische Netzwerke in Deutschland hingewiesen wird. Ein bemerkenswerter Artikel für kritische Denker. Der ist hier zu finden: http://www.welt.de/politik/deutschland/article148771570/Eine-tuerkische-Pegida-mitten-in-Deutschland.html

8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 23./24. Nov. in Dresden, 11./12. Jan. in Frankfurt, am 18./19. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Jan. in Hamburg, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in Freiburg und am 07./08. März in Wuppertal
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. In diesem Jahr finden noch folgende statt: am 23./24. Nov. in Dresden. Im nächsten Jahr: am 11./12. Jan. in Frankfurt, am 18./19. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Jan. in Hamburg, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in Freiburg und am 07./08. März in Wuppertal. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. SGB II- Intensivseminar am 25. - 29. April 2016 in Wuppertal
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Für April 2016 plane ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar. Dort werden wir die ganzen Sachen intensiver durchgehen, mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle Teilnehmer sind danach gewiss völlig platt, aber den Zugang zum Recht verstehen, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher grade die Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10.SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 07./08. Dez. in Frankfurt, 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 07./08. Dez. in Frankfurt, 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 04. Dezember in Wuppertal und am 16. März in Hamburg
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Diese Fortbildung biete ich in diesem Jahr noch am 4. Dez. in Wuppertal und im nächsten Jahr am 16. März in Hamburg an. Diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 15. März in Erfurt und am 17. Mai in Wuppertal
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung biete ich am 15. März in Erfurt und am 17. Mai in Wuppertal an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 17. März in Hamburg
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 17. März in Hamburg statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete im ersten Halbjahr 2016: 1./2. Feb. in Berlin, 15./16. Feb. in Frankfurt/M, 4./5. Apr. in Wuppertal und 14./15. Apr. in Hamburg-Harburg
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII: 20. Nov. in Hamburg-Harburg, 30. Nov. in Wuppertal und 3. Feb. 2016 in Berlin
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
 
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