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Rechtsvereinfachungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:



1. Rechtsvereinfachungsgesetz
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In meinem letzten Newsletter habe ich den Referentenentwurf zum 9. SGB II-ÄndG bekannt gemacht. Hier nun möchte ich auf Lesefassungen zum Gesetzestext verweisen. Diese sind hier zu finden: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1902/ Im Anreißertext hat Frieder Claus auch schon eine kurze Bewertung vorgenommen. Ich sitze intensiv an einer Fachstellungnahme, für die ich aber noch etwas brauche, weil mich letzte Woche die Grippe dahingerafft hatte.

Ich kann schon mal soweit was dazu sagen, dass mit dem Gesetzestext nicht das Recht vereinfacht werden soll, sondern an einer Vielzahl von kleinen Stellschrauben massiv verschärft werden soll. Sei es nun die Streichung der Arbeitsmittelpauschale, ein Aushebeln einer Reihe von BSG-Urteilen, beim Überbrückungsgeld, bezüglich der temporären Bedarfsgemeinschaft, der Anrechnung von Nachzahlungen aus einem laufenden Anspruch oder zur Anrechnung von BAföG, BAB, ABG und vieles mehr. Die Feinheiten sieht man auf dem ersten Blick gar nicht. Diese sind auch nicht aus der Gesetzesbegründung ersichtlich, man findet sie erst, wenn man sich richtig tief mit den Dingen auseinandersetzt. Es sind aber auch meiner Meinung nach offen verfassungswidrige Gesetzesänderungen enthalten. Soweit erstmal als Zwischenmeldung. Im Detail stecken im Referentenentwurf des 9. SGB II-ÄndG eine Reihe von heftigen Schweinereien drin, die so einfach nicht durchkommen dürfen. Ich möchte hier schon mal vorab alle Mitlese
nden bitten, sich gegen diesen Gesetzesentwurf zu stemmen und ihn nicht durchzuwinken. Wir/ich arbeite so schnell wie möglich an der Fachstellungnahme.

2. „Wir erleben gerade die schlimmste Welle von rassistischer und rechtsextremer Gewalt seit 20 Jahren“ - 'Eine ganz normale Woche' in Dunkeldeutschland
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Systematisch greifen Neonazis Unterkünfte, Politiker und Menschen welche sich für Flüchtlinge engagieren an. Jede Nacht gibt es Angriffe auf Heime und Flüchtlinge – mit Steinen, Brand- und Bombenanschlägen und Baseballschlägern. 429 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, davon 93 Brandanschläge sowie 118 Übergriffe auf Geflüchtete
mit 212 Verletzten – das ist die (bisherige) Zahl der schockierenden Bilanz der Chronik flüchtlingsfeindlicher Terrorwelle in Deutschland in diesem Jahr. Näheres dazu hier: http://tinyurl.com/odse7s7
Der rechte Terror wird systematisch verharmlost, die Sicherheitsbehörden gucken immer wieder weg, selbst zum 9. Nov. der Reichspogromnacht werden rechte Aufmärsche erlaubt.

Wir erleben grade eine beispiellose rechte Mobilisierung, gegen diese muss sich mit allen Mitteln entgegengestemmt werden. Dazu wieder mal folgender Artikel: http://www.vice.com/de/read/eine-ganz-normale-woche-in-deutschland-372
Ich möchte aller NewsletterleserInnen darum bitten nicht zu verzagen, lasst uns gemeinsam Schulter an Schulter dem rechten Mob entgegenstehen. Jede Aktivität, die sich gegen rassistische Aufmärsche richtet, sei es der mittelbare Protest, sei es die Solidarisierung mit diesem oder eine Blockade, ist wichtig.
Es ist einfach absolut notwendig, sich aktiv gegen den braunen Mob zu positionieren. Und das immer wieder und dabei nicht zu verzagen!!!

3. Bernd Eckhardt: Schwerpunktthema EuGH-Urteil Alimanovic C-67/14 vom 15.9.2015
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Der Kollege hat sich ausführlich mit der Entscheidung des EuGH und seiner Bedeutung
für die Beratungspraxis auseinandergesetzt, daher gehört die Veröffentlichung zur Pflichtlektüre aller Berater die mit Unionsbürgern und deren sozialrechtlichen Leistungsausausschlüssen zu tun haben. Das Papier gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-5-2015.pdf

4. NRW Erfahrungsbericht zur SGB II-Ausführung
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Dann möchte ich auf einen Erfahrungsbericht der Landesregierung zur SGB II – Umsetzung in NRW hinweisen. Jeder mag sich seinen Teil dazu denken wie er will: Den Bericht gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/NRW-Landesbericht-Ausf-hrung-SGBII.pdf

5. Offizielle Bekanntmachung im Gesetzesblatt über die Regelbedarfe 2016
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Die Bekanntmachung betrifft die SGB II/SGB XII und AsylbLG – Regelbedarfe im Jahr 20126. Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Regelbedarfe-2016.pdf

6. Flüchtlingshelfer und Erreichbarkeitsanordnung im SGB II / SGB III
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Dann möchte ich eine Antwort der BA kommunizieren, nach der Ortsabwesenheit für Flüchtlingshelfertätigkeit zulässig ist und die Zeiträume als Flüchtlingshelfer nicht auf die 21 Kalendertage zulässige Ortsabwesenheit für Urlaub pro Kalenderjahr anzurechnen sind. Die Antwortmail der BA gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BA-EAO-2.11.15.pdf

7. Aufruf zur Flüchtlingshilfe aus Hamburg
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Dann möchte ich auf einen berührenden Aufruf der Flüchtlingsbetreuerin Emma aus Hamburg hinweisen: Sie bittet um Hilfe. Dieser mit Artikel hier: http://www.n-tv.de/panorama/Fluechtlingsbetreuerin-Emma-bittet-um-Hilfe-article16296991.html
Durch den Aufruf haben sich jetzt in Hamburg wohl viele Menschen gefunden, die mit machen. Aber die gleiche Situation gibt es in x- Städten, ich gehe davon aus, dass dort die Situation jeweils ähnlich ist wie in Hamburg. Daher möchte ich anregen, dass alle, die Zeit übrig haben, sich auch ohne einen solchen Aufruf an die jeweils örtlichen Gruppen wenden und ihre Hilfe anbieten. An Emma und die vielen anderen Menschen die sich derart aufopferungsvoll engagieren, einfach mal ein fettes DANKE, für eure Kraft, für euer Engagement, eure Zeit, dafür dass ihr da seid und das tut.
Ich möchte aber auch eine Anmerkung geben: SGB II/SGB XII- Bezieher können bis zu 200 EUR monatlich Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG anrechnungsfrei dazuverdienen (§11b Abs. 2 S. 3 SGB II; § 82 Abs. 3 S. 4 SGB XII), wenn sie daneben kein anderes Arbeitseinkommen haben. Allerdings ist die Ehrenamtspauschale auf 720 EUR im Jahr begrenzt. Im Zweifelsfall könnten durch die Zahlung von Ehrenamtspauschalen Erwerbslose oder Altersrentner als Flüchtlingshelfer dazugewonnen werden.

8. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 13. Nov. in Wuppertal und 17. März in Hamburg
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 13. Nov. in Wuppertal und am 17. März in Hamburg statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

9. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 23./24. Nov. in Dresden, 11./12. Jan. in Frankfurt, am 18./19. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Jan. in Hamburg, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in Freiburg und am 07./08. März in Wuppertal ====
+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. In diesem Jahr finden noch folgende statt: am 23./24. Nov. in Dresden. Im nächsten Jahr: am 11./12. Jan. in Frankfurt, am 18./19. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Jan. in Hamburg, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg, am 29.Feb./01. März in Freiburg und am 07./08. März in Wuppertal. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. SGB II- Intensivseminar am 25. - 29. April 2016 in Wuppertal
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Für April 2016 plane ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar. Dort werden wir die ganzen Sachen intensiver durchgehen, mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle Teilnehmer sind danach gewiss völlig platt, aber den Zugang zum Recht verstehen, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher grade die Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 04. Dezember in Wuppertal und am 16. März in Hamburg
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Diese Fortbildung biete ich in diesem Jahr noch am 4. Dez. in Wuppertal und im nächsten Jahr am 16. März in Hamburg an. Diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

12.SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 07./08. Dez. in Frankfurt, 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 07./08. Dez. in Frankfurt, 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt und am 04./05. April in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

14. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 15. März in Erfurt und am 17. Mai in Wuppertal
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+++ Ab Januar mit den Änderungen zum Rechtsvereinfachungsgesetz +++ Diese Fortbildung biete ich am 15. März in Erfurt und am 17. Mai in Wuppertal an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete im ersten Halbjahr 2016: 1./2. Feb. in Berlin, 15./16. Feb. in Frankfurt/M, 4./5. Apr. in Wuppertal und 14./15. Apr. in Hamburg-Harburg
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII: 20. Nov. in Hamburg-Harburg, 30. Nov. in Wuppertal und 3. Feb. 2016 in Berlin
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
 
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