Das Massaker in Ankara vom 10. Oktober 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:
1. Das Massaker in Ankara vom 10. Oktober 2015
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Zwei Bomben detonierten inmitten von Demonstranten kurz vor dem geplanten Start der Demonstration für Arbeit, Frieden und Demokratie am Bahnhof von Ankara. Mittlerweile ist die Anzahl der Toten auf 128 gestiegen und über 500 zum Teil schwerst Verletzte. Vor den Explosionen war von der Polizei nichts zu sehen, direkt nach dem Angriff aber erschien sie mit einem gepanzerten Wasserwerfer und schoss mit Tränengas wahllos auf die Toten und Verwundeten…
Ich möchte mein Mitgefühl allen Opfern des schrecklichen Bombenanschlags ausdrücken. Dieses Massaker war ein Angriff auf die HDP, auf die Forderung nach Frieden und Versöhnung, aber auch auf alle Menschen die sich für eine bessere, gerechte Welt einsetzen.
In den letzten Monaten gab es progromartigen Terror mit hunderten von Angriffen gegen HDP Einrichtungen in der ganzen Türkei. In Berlin ist das HDP Büro am Tag nach der Eröffnung mit Brandsätzen angegriffen worden. Der Anschlag vom 10. Oktober in Ankara war der dritte Anschlag auf kurdische Aktivistinnen und Aktivisten in der Türkei in den vergangenen Monaten. Im Juli wurden 33 Friedensaktivisten in der Grenzstadt Suruc getötet. Im Juni wurden bei einer Wahlkampfveranstaltung HDP in Diyarbakir zwei Menschen getötet.
Inwieweit die türkische Regierung mittelbar an dem Anschlag beteiligt war, wird sich zeigen, aber klar ist, dass die Regierung seit Monaten eine Strategie der Spannung aufbaut und den Konflikt mit fortschrittlichen/kurdischen Kräften immer weiter eskalieren lässt, um das Land in den Bürgerkrieg zu treiben und so die anstehenden Wahlen für sich zu gewinnen. Ziemlich auffällig ist, dass am Ort des Geschehens zunächst keine Polizei war.
Es wird gewiss in den nächsten Tagen verschiedene Solidaritätsdemos in Deutschland geben, ich möchte alle Newsletterleserinnen und -leser bitten und auffordern sich daran zu beteiligen.
Zum Hintergrund, Deniz Yücel in der Welt: http://www.welt.de/politik/ausland/article147446736/Anschlag-in-Ankara-schuert-Verschwoerungstheorien.html
Dann möchte ich noch auf ein Video hinweisen, und vorher eine Warnung aussprechen, es sind furchtbare, herzzerreißende Bilder aus Ankara, aber man sollte sie sich ansehen. Hier geht es zu dem Video: http://t24.com.tr/video/1010-vuruldun-ey-halkim-unutma,1297
2. Entwicklung der BA Vorstandsbezüge im Verhältnis zu den Hartz IV - Regelsätzen
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Die Regelsätze im ALG II (SGB II - Hartz IV) sind von 2005 bis 2014 um 13,3 Prozent gestiegen und werden von 2005 bis 2016 um lediglich 17,1 Prozent gestiegen sein. Im Gegensatz dazu sind die Bezüge des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands der BA sind von 2005 bis 2014 um 90,2 Prozent auf insgesamt "rund 871.000 Euro" gestiegen.
Näheres hier: http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/36-texte-biaj-kurzmitteilungen/679-ba-vorstandsbezuege-entwicklung-2005-bis-2014-regelsaetze-hartz-iv.html oder http://biaj.de/
3. Analyse zur "Datenhehlerei": Gefährliches U-Boot im Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
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Dann möchte ich auf einen Aufsatz von Ulf Buermeyer bei Heise.de hinweisen. Es geht dabei um den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der unvorhersehbare Auswirkungen auf alle Lebensbereiche haben würde, wenn er so durchkommt. Denn damit würde die Veröffentlichung von Jobcentertelefonlisten und Dienstanweisungen strafbar werden.
Mehr dazu hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-zur-Datenhehlerei-Gefaehrliches-U-Boot-im-Entwurf-zur-Vorratsdatenspeicherung-2842118.html
4. Urteil: SG-Kassel hält Kautionsaufrechnung für rechtswidrig
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Das SG Kassel (v. 23.09.2015 - S 3 AS 174/15 ER – rechtskräftig) hat jetzt im Eilverfahren entschieden: Mietkautionsdarlehen nach § 22 Abs. 6 SGB II unterfallen nicht der Regelung des § 42a Abs. 2 Satz 1 SGB II. Die Aufrechnung von Kautionsdarlehen im SGB II – Leistungsbezug sind unzulässig. Das SG Kassel begründet dies wie folgt: im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12) ist schon unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten der Ausschluss des Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 SGB II von der Tilgung durch Aufrechnung mit dem monatlichen Regelbedarf geboten, denn sonst drohte eine nicht mit dem Gewährleistungsrecht aus Art 1 Abs. 1 iVm Art 20 Abs. 1 GG zu vereinbarende, weil sich über einen längeren Zeitraum hinziehende Unterversorgung der Leistungsberechtigten mit existenzsichernden Leistungen.
Näheres hier: http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?id=102,1087,0,0,1,0
Es könnte also drüber nachgedacht werden, auf Basis dieses Beschlusses und mit den angemeldeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Aufrechnung des BSG (v. 29.06.2015 - B 4 AS 11/14 R) weiter gegen Aufrechnungen vor zugehen.
5. Stellungnahmen der "ExpertInnen" zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen
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Dann möchte ich auf diverse Fachstellungnahmen zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen hinweisen. Diese sind in einem Rundbrief von Georg Classen vom 08.10.2015 zu finden und den gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Gorg-Classen-Letter-08.10.2015.pdf
6. Bewertung nach EuGH Urteil: Hartz-IV für arbeitsuchende und nicht erwerbstätige Unionsbürger/-innen
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Ich möchte zudem auf einen ersten Arbeitsreader des DPWV/GGUA hinweisen in der umfangreich versucht wird die Rechtslage nach dem "Alimanovic-Urteil" vom EuGH zu den Unionsbürgern dazustellen. Aus dem Vorspann zum Arbeitsreader: Auch nach dem „Alimanovic-Urteil“ des EuGH wird es weiterhin darum gehen, das menschenwürdige Existenzminimum sicher zu stellen. Dies ist durch die Entscheidung nicht leichter, aber auch nicht viel schwerer geworden".
Der Reader zeigt konkrete Handlungsperspektiven auf und ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/DPWV-Reader-EU-B-rger-21.09.2015.pdf
7. Aberkennung der Gemeinnützigkeit zur politischen Disziplinierung
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Dann möchte ich auf einen skandalösen Vorgang in Frankfurt hinweisen, der Verein Doña Carmen e.V., ein der offensiv für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten eintritt ist im September 2015 mit sofortiger Wirkung (und rückwirkend bis 2011) vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit aberkannt worden.
Die Gründe dafür scheinen auf den ersten Blick an den Haaren herbeigezogen: „Unterstützung der Frauen aus der Prostitution in steuerlichen Fragen“, „Anbieten von Bordellführungen“ in der Frankfurter Bahnhofsviertelnacht. Man kann nur mit dem Kopf schütteln.
Doch der eigentliche Kernvorwurf gegenüber Doña Carmen lässt aufhorchen: Dem Verein wird vorgeworfen, dass er „laufend“ und zudem „nicht neutral“ politische Ziel verfolge, „indem er sich für politische Anliegen der Prostituierten einsetzt“.
Das Finanzamt Frankfurt hat (soweit mir bekannt) schon dem Verein Zusammen e.V. aufgrund von haarsträubenden Gründen die Gemeinnützigkeit aberkannt, jetzt trifft es die Kolleginnen von Doña Carmen e.V.. Die Kolleginnen können Unterstützung gebrauchen, mehr dazu hier: http://www.donacarmen.de/wir-wollen-unser-recht-zurueck-erklaerung-von-dona-carmen-e-v-zur-aberkennung-des-status-der-gemeinnuetzigkeit/
8. Grundlagenseminare zum SGB II in 2015 am 2./3. Nov. in Freiburg, am 23./24. Nov. in Dresden und am 30. Nov./1. Dez. in Stuttgart
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden statt am 02./03. Nov. in Freiburg, am 23./24. Nov. in Dresden und am 30. Nov./01. Dez. in Stuttgart statt. Erste Seminare für das Jahr 2016 stehen jetzt schon im Netz.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare in 2016 in Frankfurt, Wuppertal, Hamburg, Berlin, Augsburg und Freiburg
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Hier nun der Hinweis auf die nächsten SGB II-Grundlagenseminare im kommenden Jahr, so am 11./12. Jan. in Frankfurt, am 18./19. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Jan. in Hamburg, am 22./23. Feb. in Berlin, am 24./25. Feb. in Augsburg und am 29.Feb./01. März in Freiburg. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 13. Nov. in Wuppertal
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In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 13. Nov. in Wuppertal statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II- Intensivseminar am 25. - 29. April 2016 in Wuppertal
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Für April 2016 plane ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar. Dort werden wir die ganzen Sachen intensiver durchgehen, mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle Teilnehmer sind danach gewiss völlig platt, aber den Zugang zum Recht verstehen, zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher grade die Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
12. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 04. Dezember in Wuppertal und am 16. März in Hamburg
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Diese Fortbildung biete ich in diesem Jahr noch am 4. Dezember in Wuppertal und im nächsten Jahr am 16. März in Hamburg an. Diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 28./29. Januar in Wuppertal und am 22./23. März in Frankfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal
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Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 19. Februar in Hamburg und am 31. März in Wuppertal anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete im ersten Halbjahr 2016: 1./2. Feb. in Berlin, 15./16. Feb. in Frankfurt/M, 4./5. Apr. in Wuppertal und 14./15. Apr. in Hamburg-Harburg
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII: 20. Nov. in Hamburg-Harburg, 30. Nov. in Wuppertal und 3. Feb. 2016 in Berlin
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
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