DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG
Das Landgericht München hat Gründungsgesellschafter der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG zu Schadensersatz verurteilt
(Urteil des LG München vom 29.07.2014 (noch nicht rechtskräftig))
Die Fondsgesellschaften DSS Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft & Co. 1. KG, DSS Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft & Co. 2. KG und DSS Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft & Co. Premium KG waren wegen der Vermittlung der Kommanditbeteiligungen bereits früher von Anlegerschützern kritisiert worden.
Die DSS Vermögensverwaltung AG ist Anbieter der Sachwertfonds. Bei diesen Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die mit einem Teil- oder Totalverlustrisiko verbunden sind.
Dieses Risiko als Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadensausmaß realisiert sich dann für die Anleger bei deren Auseinandersetzungsguthaben. Dessen Bemessungsgrundlage ist der Wert der Beteiligung zum entsprechenden Zeitpunkt und nicht die Summe der eingezahlten Beträge, so dass das Auseinandersetzungsguthaben und wertmäßig weit unter der Einlage liegen kann.
In der Vertriebspraxis wurden die Anleger zwar auf Chancen, aber nicht auf diese Risiken hingewiesen. Vielmehr wurden diese Beteiligungen als „absolut sicher“ beworben.
Das Landgericht München hat über die Klage wegen Verletzung der Informations- und Aufklärungspflichten sowie fehlerhafter nicht anlage- und anlegergerechter Beratung von Anlegern mit Urteil vom 29.07.2014 zu deren Gunsten entschieden. Es verurteilte zwei Gründungsgesellschafter der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG zu Schadensersatz in Höhe von über 35.000 € zuzüglich Zinsen.
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