McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 
Arthur R. Kreutzer
Kanzlei Kreutzer
Königinstraße 11a
80539 München


» zum Anwaltsprofil

Proven Oil Canada POC: Rückzahlung statt Rendite – Möglichkeiten der Anleger

Die Anleger der Proven Oil Canada Fonds sollen ein Millionen-Loch stopfen. Dazu sollten sie bis zum 25. Juli ihre Ausschüttungen zurückzahlen. Selbst wenn alle Anleger der Rückzahlungsaufforderung nachkommen, klafft immer noch eine Finanzierungslücke von mehreren Millionen Euro.

Daher stehen die Anleger nicht nur vor der Entscheidung, ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen, sondern sollen auch entscheiden, wie die Finanzlücke zu schließen ist. Der Initiator der POC-Fonds, das Berliner Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH (POC), hatte die geschlossenen Energiefonds aufgelegt und nach eigenen Angaben rund 254 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Das Geld sollte in Öl- und Erdgasvorkommen in Kanada investiert werden. So wie die Ölquellen sollten auch die Renditen sprudeln. Renditen im zweistelligen Bereich wurden den Anlegern in Aussicht gestellt.
Diese Aussichten trübten sich jedoch schnell ein. Auf Grund wirtschaftlicher Probleme wurden die POC-Fonds im Jahr 2013 zusammengeschlossen, um Kosten zu reduzieren. Außerdem wurden die Ausschüttungen an die Anleger zunächst reduziert und blieben dann ganz aus. Nun sollten die Anleger die Ausschüttungen für 2013 zurückzahlen. Hintergrund der Forderung sind finanzielle Probleme bei der kanadischen Firma COGI, in die die Anlegergelder flossen. Wie das „Manager Magazin“ online berichtet, sorgt nicht nur der gesunkene Ölpreis für Schwierigkeiten, sondern auch die finanzierende Bank. Denn die hat offenbar ein Darlehen über 49 Millionen Kanada-Dollar (ca. 35 Millionen Euro) kurzfristig fällig gestellt. Doch selbst wenn die Anleger ihre Ausschüttungen zurückzahlen, bliebe immer noch ein Finanzloch von rund 15 Millionen kanadischen Dollar.
Anleger, die die Ausschüttungen bisher nicht zurückgezahlt haben, sollten sich auch weiterhin von den aufgebauten Drohkulissen nicht blenden lassen. Denn es sei keineswegs gesagt, dass die Forderung überhaupt rechtmäßig ist. Ausschüttungen können nur dann zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Ob durch eine Rückzahlung der Ausschüttungen eine nachhaltige Sanierung gelingen kann, bleibt zumindest fraglich. Bevor noch größerer Schaden eintreten könnte, empfiehlt die Kanzlei Kreutzer daher auch den Ausstieg aus der Beteiligung bzw. Schadensersatzansprüche zu prüfen. Die Ansprüche können sich gegen die Prospektverantwortlichen und Vermittler richten. So hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Außerdem müssen die Angaben in den Emissionsprospekten vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sich der Anleger ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann
 
«  zurück