Synopse zu den geplanten Änderungen im SGB XII
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:
1. Synopse zu den geplanten Änderungen im SGB XII
==
Im vorletzten Newsletter (Newsletter 11/2015 vom 22.04.2015) hatte ich ein internes Arbeitspapier des Referentenentwurfes zu den geplanten SGB XII – Änderungen veröffentlicht und dieses mit „Etablierung von Sonderrecht auch im SGB XII“ gebrandmarkt. Jetzt hat sich jemand mal hingesetzt (vielen, vielen Dank an der Stelle) und daraus eine Synopse kreiert. Diese ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-XII--nderungsG---Arbeitsentwurf-15-02-13.pdf
Der Arbeitspapier des Referentenentwurfes hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Synopse-SGB-XII--ngerungen-_Stand-13.2.2015.pdf
2. Das BSG kippt den Leistungsausschluss vom Kindergeld für nichtbegleitete oder elternlose Flüchtlingskinder
==
Das BSG hat geurteilt, dass die Zahlung von Kindergeld an Kinder, die ohne Eltern schon lange in Deutschland leben, über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen und nicht abgeschoben werden können, nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden kann.
Dazu eine Zusammenfassung von Claudius Voigt/GGUA: http://www.harald-thome.de/media/files/Voigt,-Letter-05.05.15.pdf und eine Veröffentlichung auf Jurion: https://www.jurion.de/de/news/316960/BSG-Kindergeldzahlung-an-nichtbegleitete-oder-elternlose-Fluechtlingskinder-erleichtert
3. Schwarzfahren wird ab Juli teurer / Bundesregierung verschärft soziale Ausgrenzung
===
Für arme Menschen ist ein Ticket nicht immer leistbar. Anstatt die Regelleistungen zu erhöhen oder flächendeckende „Sozialtickets“, die diesen Namen verdienen einzuführen, wird das "erhöhte Beförderungsentgelt" für Fahren ohne gültiges Ticket im öffentlichen Personennahverkehr um 50 % von 40 EUR auf 60 EUR erhöht. Die Begründung dazu ist zynisch: „Seit der letzten Anpassung sind Preise, Löhne und Gehälter, aber auch die Tarife für die Personenbeförderung gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb der aktuell geltende Höchstbetrag für das erhöhte Beförderungsentgelt in der Praxis Personen nicht mehr ausreichend davon abhält, ohne gültigen Fahrausweis zu fahren.“ Zum Nachlesen hier: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0101-0200/115-15.pdf?__blob=publicationFile&v=2
4. BSG urteilt: 284 Millionen Euro BuT–Gelder sind an Kommunen zurückzuerstatten/die zweckentsprechende Verwendung sicherzustellen
=====
Das BSG hat am 10. März 2015 geurteilt, dass es sich bei den BuT Zuwendungen aus dem Jahr 2012 um eine unabänderliche Pauschalzahlung handelt, die der Bund nicht von den Kommunen zurückfordern darf. Da die BuT-Ausschöpfungsquote im Jahr 2012 relativ gering war – so in NRW 63,3 % - können sich nun die Kommunen, die sehr „sparsam“ waren bei der BuT- Bewilligung (Ausschöpfungsquote) die Gelder in ihre Stadtsäckel stecken. Ich weise nochmal auf die Ausschöpfungsquote in NRW hin: http://www.harald-thome.de/media/files/BuT-NRW-Umsetzung-2011-2012.pdf Hier ein Artikel dazu: http://www.fachanwalt.de/ratgeber/bund-muss-millionen-fuer-bildungspaket-zurueckzahlen
Und hier eine Liste welche Kommunen in NRW welche Gelder zurückerhalten: http://www.harald-thome.de/media/files/BuT-R-ckzahlung-NRW-aus-2012.pdf
Auf kommunaler Ebene sollte darum gestritten werden, dass diese Mittel nicht zum Füllen der kommunalen Haushaltslöcher verwendet, sondern zweckentsprechend für Kinder verwendet werden!
5. OVG HH: Hamburger Gefahrengebiete für verfassungswidrig erklärt/Polizei kündigt Ignorierung des Urteils an
====
Es erinnern sich bestimmt noch viele: im Januar 2014 hatte die Hamburger Polizei St. Pauli und die Sternschanze über Nacht zum Gefahrengebiet erklärt. Neun Tage lang bestimmten polizeilicher Ausnahmezustand mit massiven Kontrollen, Inhaftierungen und Proteste den Alltag. Das Hamburgische OVG hat am 13. Mai 2015 geurteilt, dass die Einrichtung von Gefahrengebieten verfassungswidrig ist. In der fast zehnjährigen Historie der Hamburger Gefahrengebiete hat die Polizei mehr als 40 solcher Sonderzonen ausgerufen.
Außerdem sei es unzulässig, jemand aufgrund des Kriteriums "linkes Spektrum" zu kontrollieren.
Die Hamburger Polizei erklärt aber, das Urteil interessiere sie nicht, sie werde trotz festgestellter Verfassungswidrigkeit weiter Gefahrengebiete aufrecht erhalten: http://www.abendblatt.de/hamburg/article205315991/Gefahrengebiete-bleiben-Polizei-in-Hamburg-trotzt-Urteil.html
Artikel zum Urteil: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-gefahrengebiete-verstossen-gegen-die-verfassung-a-1033703.html
Dazu ein Faktencheck: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/faktencheck-zum-hamburger-gefahrengebiet-a-1033923.html
Justizpresseerklärung mit Urteil: http://justiz.hamburg.de/aktuelle-presseerklaerungen/4496244/pressemitteilung/
Fast beispielslos ist die Position der Polizei, sie kündigt die Ignoranz des Urteils an, von Gewaltenteilung hat die HH’er Polizei noch nichts gehört, was muss jetzt kommen? Notwehr nach Art 20 GG, Einsatz der Bundeswehr gegen die HH’er Polizei?
6. Nun Wuppertaler Polizeipräsidentin: Frau Radermacher schweigt schläfrig, obwohl sie vorgeblich hellwach ist
====
Am 11. April wurde in Wuppertal ein aktiver Antifaschist bei einer Messerattacke von rechten HoGeSa-Nazi-Hooligans lebensbedrohlich verletzt. Die Polizei verhinderte zunächst die medizinische Versorgung des Schwerverletzten, diffamierte mit falschen Behauptungen das Autonome Zentrum, machte die Opfer zu Tätern und versucht zu dem ganzen Vorgang durch eine de facto Nachrichtensperre zu vertuschen. Öffentlich stellt sich die Polizei als „hellwach gegen Rechts“ dar, in der Realität muss die Polizei zu fast jedem Verfahren gegen Rassisten und Nazis öffentlich gezwungen werden. In einem offenen Brief vom 30.April an die Wuppertaler Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher kritisieren die "Opferberatung Rheinland" und die "Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus NRW" das polizeiliche Vorgehen im Falle des Wuppertaler Mordversuches. Den offenen Brief gibt es hier: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/eine-taeter-opfer-umkehr-aid-1.5056693, eine ganz gute Zusammenfassung der Vorkommnis
se hier: http://www.vice.com/de/read/rechte-hools-haben-in-wuppertal-einen-antifaschisten-ins-koma-gestochen-463
Nach bald drei Wochen stellt sich die Frage, warum „unsere“ ansonsten vorgeblich gegen Rechts hellwache Polizeipräsidentin so schläfrig ist, wenn es darum geht, für Wuppertal relevante Fragen zu beantworten. Hier könnten Nachfragen von außen nicht schaden: https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Wuppertal/KontaktePPWuppertal(1).pdf
7. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II in: Erfurt, Hamburg, Rostock, Stuttgart, München, Wuppertal, Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt und Dresden
=====
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden statt am 15./16. Juni in Erfurt, am 18./19. Juni in Hamburg am 13./14. Juli in Rostock, am 20./21. Juli in Stuttgart, am 29./30. Juli in München, am 03./04. Aug. in Wuppertal, am 31. Aug./01.Sep. in Berlin, am 05./06.Okt. in Leipzig, am 28./29. Okt. in Hamburg, am 16./17. Nov. in Frankfurt und am 23./24. Nov. in Dresden statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 04. Juni in Leipzig, am 12. Juni in Hannover und am 15. Sep. in Stuttgart
===
Aufgrund des hohen Bedarfes findet diese Fortbildung an folgenden Daten und Orten statt: am 04. Juni in Leipzig, am 12. Juni in Hannover und am 15. Sep. in Stuttgart biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
9. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 5. Juni in Leipzig, zweitägig am 22./23. Juli in Freiburg und am 11. Aug. in Wuppertal
====
In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 5. Juni in Leipzig, zweitägig am 22./23. Juli in Freiburg und am 11. Aug. in Wuppertal statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
9. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 04. Juni in Leipzig, am 12. Juni in Hannover und am 15. Sep. in Stuttgart
===
Aufgrund des hohen Bedarfes findet diese Fortbildung an folgenden Daten und Orten statt: am 05. Mai in Wuppertal, am 04. Juni in Leipzig, am 12. Juni in Hannover und am 15. Sep. in Stuttgart biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Aug. in Erfurt und am 26./27. Aug. in Hamburg
=====
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 24./25. Aug. in Erfurt und am 26./27. Aug. in Hamburg an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 10. Sept. in Wuppertal =====
Diese Fortbildung biete ich am 17. Sep. in Wuppertal an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 10. Aug. in Wuppertal
=
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 10. Aug. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 04./05. Juni in Hamburg-Harburg, am 26./27. Okt. in Wuppertal und am 09./10. Nov. in Stuttgart
==
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
14. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 20. Nov. in Hamburg-Harburg und am 30. Nov. in Wuppertal
====
Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de
« zurück