Entfernungspauschale - Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 09.12.2008
Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 09.12.2008 zur Entfernungspauschale
Abschaffung des "Werktorprinzips" des Gesetzgebers
Die Entfernungspauschale nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.12.2008
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die steuerrechtliche Regelung abgeschafft, daß Fahrten von Berufstätigen zu ihrem Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können.
Damit erteilte das Gericht dem vom Gesetzgeber eingeführten "Werktorprinzip" eine Absage.Das Gerichte bestätigte damit die frühere Rechtslage, daß der Weg zur Arbeit/Betriebsstätte keine "Privatangelegenheit" darstellt, sondern der Durchführung und Förderung der Berufstätigkeit gilt.
Hauptargument des Gerichts ist der Verstoss gegen Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.Das Werktorprinzip (alte gesetzliche Regelung) weicht vom allgemeinen, im Steuerrecht sonst geltenden Leistungsprinzip (Nettoprinzip) ab und stellt daher eine dem Steuerrecht zuwiderlaufende Benachteiligung bestimmter Steuerzahler dar. Die zur Begründung des Werktorprinzips heranzogenen Argumente seien verfassungsrechtlich nicht haltbar.
-Die Erzielung höherer Steuereinnahmen können die steuerrechtiche Ungleichbehandlungn nicht rechtfertigen
-Es wird vom Gesetzgeber kein konkreter Lenkungszweck verfolgt
Es fehlen typisierende Leitbilder, also in der Realität vorkommende Regelfälle, da der Gesetzgeber Definierungsspielräume hätte wahrnehmen können. Es reiche nicht aus, den atypischen Fall, das Wohnen am Arbeitsplatz, als den gesetzlichen Normalfall oder als Lenkungsziel zu betrachten.
Rechtsanwalt Bastian Rohlffs
Copyright 2009
« zurück