McAdvo Anwaltssuche – Finden Sie einen Rechtsanwalt - Österreich
 
 
Björn Blume
Ratsvor­werker Weg 1
15907 Lübben (Spreewald)


» zum Anwaltsprofil

Kabinett beschließt Mietpreisbremse

Das Bundeskabinett hat am 1.10.2014 den Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) beschlossen.

Hier die wichtigsten Inhalte:

Mieten werden bei einer Wiedervermietung in Zukunft in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 % übersteigen dürfen.

Künftig muss der den Makler bezahlen, der ihn auch beauftragt hat und in dessen Interesse der Makler tätig geworden ist.

Ausgenommen von der Mietpreisbremse werden Neubauten sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Die Länder erhalten - ab Inkrafttreten - für 5 Jahre die Möglichkeit, die Gebiete festzulegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll.

Die Regelungen zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip sollen in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.

Björn Blume, Rechtsanwalt
 
«  zurück